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25.02.14
14:26 Uhr
Landtag

Streit um Schulbegleitung: Bürgerbeauftragte mahnt Kreise zur Sachlichkeit

23/2014 Kiel, 25. Februar 2014
Streit um Schulbegleitung: Bürgerbeauftragte mahnt Kreise zur Sachlichkeit

Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Birgit Wille fordert die Träger der Sozialhilfe dazu auf, die Diskussion über die Durchführung und Fi- nanzierung von Schulbegleitern sachlich zu führen. „Kostenpolitische Diskussio- nen auf dem Rücken behinderter Kinder und deren Eltern auszutragen ist inakzep- tabel“, sagte Wille heute in Kiel. Brachiale Sprache und die Androhung pauschaler Leistungseinstellungen seien der schwierigen Situation nicht angemessen.
Anlass für den erneuten Streit um die Schulbegleitung ist ein Beschluss des Landessozi- algerichts Schleswig vom 17.02.2014 (L 9 SO 222/13 B ER). Darin wird die Forderung eines behinderten Kindes und dessen Eltern gegen den Kreis Schleswig-Flensburg zu- rückgewiesen, den Umfang der Schulbegleitung zu erhöhen. Begründung für das Gericht war, dass bei Maßnahmen der Inklusion, die dem „Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule“ zuzuordnen sind, den Sozialhilfeträger keine Kostentragungspflicht trifft.
„Ich unterstütze und berate betroffene Familien beim Thema Schulbegleitung seit über zehn Jahren. Die Abgrenzungsprobleme und Zuständigkeitsfragen zwischen Schule und Sozialamt sind vielfach noch ungeklärt“, sagte die Bürgerbeauftragte. Oftmals gerate da- bei das Einzelschicksal aus dem Blick der Behörden, „während Land und Kommune sich gegenseitig die Kostentragungspflicht zuspielen“.
Bei dem betreffenden Beschluss handele es sich jedoch um eine Entscheidung in einem konkreten Einzelfall. Die Bürgerbeauftragte sehe daher keine Veranlassung der Sozialhil- feträger, ihre Leistungen für Schulbegleiter pauschal einzustellen und behinderte Kinder und deren Eltern zu verunsichern. „Vielmehr liegen auch weiterhin zahlreiche Aufgaben der Schulbegleitung außerhalb des ,Kernbereichs pädagogischer Arbeit’. Sie fallen damit eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe“, so Wille.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).