Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.07.14
13:04 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 14: Eine enge Beteiligung des Parlaments ist gewährleistet

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 9. Juli 2014


TOP 14, Medienänderungsstaatsvertrag mit Parlamentsbeteiligung (Drs. 18/1961 und 18/2127)



Peter Eichstädt:
Eine enge Beteiligung des Parlaments ist gewährleistet

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung der Beteiligung des Parlaments durch die Regierung bei Staatsverträgen vereinbart. Darüber haben wir hier im Landtag auch bereits gesprochen, und völlig richtig zitieren Sie in Ihrem Antrag: „Wir (die Küstenkoalition) wollen eine bessere Beteiligung des Parlaments beim Aushandeln zukünftiger Staatsverträge erreichen.“ Nun finde ich allerdings, dass Sie mit dem 5. Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem die Landesregierung gemeinsam mit der Hansestadt Hamburg auch in Schleswig-Holstein als letztem Bundesland lokalen Hörfunk ermöglichen wird, ein denkbar schlechtes Beispiel gefunden haben für die Forderung nach besserer Parlamentsinformation. Denn gerade beim 5. Medienänderungsstaatsvertrag hat die Landesregierung nun wirklich sehr rechtzeitig dem Parlament Gelegenheit gegeben, sich zu beteiligen.
Allerdings muss das Parlament dann auch die Gelegenheit ergreifen und seine Wünsche und Anregungen formulieren. Das können Sie nicht auch noch von der Regierung erwarten. Aber – und den Vorwurf müssen sie sich gefallen lassen – von Ihnen ist dazu nichts gekommen. Trotz mehrerer Debatten und Erörterungen in Landtag und Ausschuss ist nicht klar: Wollen Sie oder wollen Sie nicht? Wie stehen sie zum Lokalfunk? Da ist einfach nur Sendepause bei Ihnen, und das schon seit mehr als einem Jahr. 2



Das erklären Sie auch in Ihrem Antrag nicht. Und das, obwohl sie seit langem genauestens über die Pläne der Landesregierung informiert sind. Bereits am 20. Juni 2013 hat es einen mündlichen Bericht des Ministerpräsidenten in der Landtagssitzung gegeben. Am 22. Mai 2013 und am 5. Februar 2014 hat es einen Bericht der Staatskanzlei und des Direktors der MAHSH in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses gegeben. Umdrucke vom 11. November 2013, nämlich das Gutachten der MAHSH, und vom 7. Februar 2014 haben das Gesamtbild abgerundet, so dass jeder und jede hier im Hause sich ein Bild darüber machen konnte, welche Absichten die Landesregierung verfolgt. Und last but not least hat die Staatskanzlei dem Parlament die kompletten Anhörungsergebnisse der Regierung zur Verfügung gestellt.
Im Parlamentsinformationsgesetz heißt es: „Will eine Landesregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet sie mindestens vier Wochen vor der Unterzeichnung des Parlaments frühzeitig und vollständig“ – das ist geschehen. Nicht vier Wochen, sondern viele Monate vorher. Weiter: Gibt der Landtag eine Stellungnahme ab, so berücksichtigt die Landesregierung diese.
Sie haben also seit vielen Monaten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, die die Landesregierung nach dem Parlamentsinformationsgesetz im Verfahren berücksichtigen würde. Das haben Sie aber bis heute nicht getan. Wir halten es deshalb für wenig zielführend, das seit langem laufende Verfahren, in dessen Rahmen jede Fraktion die Möglichkeit hatte, eigene Vorstellungen zu unterbreiten, jetzt noch einmal zu stoppen.
Meine Fraktion steht dem Vorhaben der Landesregierung, dass in Schleswig-Holstein in Zukunft auch lokaler Rundfunk kommerziell und nicht kommerziell ermöglicht wird, positiv gegenüber. Wir werden es deshalb auch nicht zulassen, dass Sie jetzt vor weitere Verhandlungen mit der Hansestadt Hamburg einen Malefiz-Stein setzen, da die Gründe hierfür nur allzu leicht zu durchschauen sind: Eine weitere Verzögerung des Verfahrens würde die Vertragsverhandlungen direkt in die Bürgerschaftswahl Hamburgs hineinführen und damit die Verhandlungen erschweren.
Unser Änderungsantrag ist deshalb konsequent: Wir erkennen ausdrücklich an, dass gerade bei diesem 5. Medienänderungsstaatsvertrag die Landesregierung eine Parlamentsbeteiligung praktiziert hat, die deutlich über das, was in der vergangenen Zeit üblich war und was das Gesetz 3



vorschreibt, hinausgeht. In diese Richtung wollen wir weitergehen, um die Intensivierung der Parlamentsbeteiligung bei Verhandlungen von Staatsverträgen zu verbessern.
Zukünftig wollen wir bei allen Staatsverträgen, wie es beispielhaft beim 5. Medienänderungsstaatsvertrag im Moment gerade geschieht, eine enge Beteiligung des Parlaments gewährleistet haben. Dadurch soll die Möglichkeit des Landtags weiter verbessert werden, rechtzeitig eine Stellungnahme abzugeben.
Im Ergebnis werden wir deshalb unserem Änderungsantrag zustimmen und ihren Antrag ablehnen.