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09.07.14
17:08 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 14 (Medienänderungsstaatsvertrag): Die Landesregierung sollte ein vitales Interesse daran haben, dass der Landtag einem Staatsvertrag zustimmen kann

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 315 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 9. Juli 2014

Medien / Medienänderungsstaatsvertrag



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Die Landesregierung sollte ein vitales Interesse daran haben, dass der Landtag einem Staatsvertrag zustimmen kann In seiner Rede zu TOP 14 (Medienänderungsstaatsvertrag) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Mich verwundert es schon ein wenig, dass wir nun einen Antrag der CDU vorliegen haben, dessen Grundfrage, nämlich die Beteiligung des Landtages an dem Zustandekommen von Staatsverträgen, aus- giebig im Sonderausschuss Verfassungsreform erörtert worden ist. Dieser hatte per Einsetzungsbeschluss die Aufgabe, eine bessere Beteiligung des Landtages an dem Zustandekommen von Staatsver- trägen des Landes und der Bundes zu prüfen.
Unter Mitarbeit verschiedener Experten wurde zwischen den Vertre- tern des Sonderausschusses mehrheitlich beschlossen, dass es kei- ner Verfassungsänderung bedarf – das hier einfachgesetzliche Rege- lungen für einen besseren Informationsaustausch ausreichen. Und das ist gut so. Die Landesregierung sollte nicht durch ein Landtags- Votum behindert oder gehindert sein, Verhandlungen zu führen.
Die CDU überrascht nun, kurz nachdem die Arbeit des Sonderaus- schusses beendet ist und die Argumente ausgetauscht worden sind, mit diesem Antrag.
Wie es auch im Sonderausschuss zu Sprache kam, sollte die Lan- desregierung selbst ein vitales Interesse daran haben, dass der Landtag dem jeweiligen Staatsvertrag zustimmen kann. Das heißt auch für mich, dass die Landesregierung alles unternimmt, um die Schwachstellen des Entwurfes zu beseitigen.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Die mögliche Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein wurde nun seit geraumer Zeit geprüft. Ebenso wurde ein Konzept der Landesregierung auch im Innen- und Rechtsausschuss vorgestellt und, wie es allgemein üblich ist, wurde dazu auch ein Anhörungsver- fahren von Seiten der Staatskanzlei durchgeführt.
Der Entwurf zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, so konnte man den Stellungnahmen entnehmen, wirft noch zahlreiche offene Fragen auf, die es nun von der Landesregierung zu beantworten gilt.
Insbesondere die Stellungnahme der Medienanstalt Ham- burg/Schleswig-Holstein fasst meines Erachtens die noch zu klären- den Fragen sehr gut zusammen. Dazu gehören:
- die Auswahl und der Zuschnitt der Versorgungsgebiete und - die Finanzierung des nicht kommerziellen Hörfunks.
Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass die Landesregierung Nachbesserungen vornehmen muss.
Kollege Eichstädt hat zu Recht auf das Parlamentsinformationsgesetz (PIG) hingewiesen. Hier wäre der Ort, die Beteiligungsrechte des Par- laments zu verbessern durch längere Fristen und die gegebenenfalls parallele Anhörung von Verbänden und Sachverständigen.
Die FDP-Fraktion steht dem Antrag der CDU-Fraktion eher skeptisch gegenüber. Allerdings werden wir uns an der Novellierung des Par- lamentsinformationsgesetzes aktiv beteiligen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de