Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.06.18
17:06 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 9: Kreise und kreisfreie Städte sollen selber entscheiden können

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 14. Juni 2018



Stefan Weber:
TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte sollen selber entscheiden können Die Jagdsteuer ist eine von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten erhobene kommunale Steuer. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Jagdsteuer ist § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung. Die Jagdsteuer wird nicht in allen Bundesländern erhoben, einige Bundesländer haben die Möglichkeit zur Erhebung der Jagdsteuer aus ihrem Kommunalabgabengesetz gestrichen. Das wissen wir. Die Erhebung der Jagdsteuer ist nach Ansicht sowohl des Bundesverfassungsgerichts wie auch der Verwaltungsgerichte verfassungsgemäß und verstößt als örtliche Aufwandssteuer auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Jäger nutzen beim Jagen unsere Natur, sie sind geradezu darauf angewiesen. Dass die Allgemeinheit hier zum Ausgleich der Nutzung von Natur und Landschaft eine Abgabe erhebt, ist absolut gerechtfertigt. Ich möchte hier nicht über die Sinnhaftigkeit der Steuer diskutieren. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang hier auch nicht über die Bedeutung der Jagd äußern, oder auf die Frage eingehen, ob die Jagd zum Schutz der Natur erforderlich ist. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf die Tatsache hinweisen, dass hier, und dass sage ich auch als langjähriger Kommunalpolitiker, dass hier über ein Landesgesetz in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen werden soll.
Ich frage mich, wie Sie mit dem Aspekt der Konnexität umgehen wollen. Die Finanzhoheit der Kommunen, deren Schutz das Konnexitätsprinzip bezweckt, gehört zum Kern der Selbstverwaltungsgarantie des Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Er ist bindend für sämtliche Hoheitsträger. Die Jagdsteuer ist eine Steuer, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten 2



selbst festgesetzt und erhoben werden kann. Deshalb ist es nicht unsere Sache, sondern die Sache der Kommunen vor Ort, zu entscheiden, ob sie eine Jagdsteuer erheben wollen oder nicht. Wenn die Kommunen der Meinung sind, diese kommunale Steuer nicht mehr erheben zu wollen, ist es jedem Kreis selbst überlassen, darauf zu verzichten.
Fragen Sie doch einmal die in allen Kommunalparlamenten aktiven Bürgerinnen und Bürger, ob sie weiterhin die Jagdsteuer erheben wollen oder darauf verzichten wollen. Für beides gibt es gute Gründe, die je Kommune unterschiedlich sein können. Auch deshalb ist es richtig, dass die Kommunen darüber selbst entscheiden können. Außerdem, würde das Land die Möglichkeiten der Kommunen Steuern zu erheben beschneiden, könnten durchaus finanzielle Folgen in Form von Ausgleichszahlungen auf das Land zukommen.
Ihr Gesetzentwurf ist ein Eingriff in die Finanzautonomie der Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.