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21.02.19
15:16 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft: Wahlrechtsausschluss zu Recht gekippt

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 084/ 2019 Kiel, Donnerstag, 21. Februar 2019
Soziales/ Wahlrechtsausschluss für Behinderte



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft: Wahlrechtsausschluss zu Recht gekippt Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahl- rechtsausschluss für Behinderte erklärt der sozialpolitische Sprecher Den- nys Bornhöft:
„Das Wahlrecht ist eines unserer höchsten Grundrechte. Jeder Eingriff in ein dermaßen wichtiges Recht bedarf der besonderen Rechtfertigung und sollte nach unserer Überzeugung stets einer Einzelfallentscheidung unterliegen. Der bisherige pauschale Wahlrechtsausschluss bei bundesweiten Wahlen für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, ist daher zu Recht vom Bun- desverfassungsgericht gekippt worden.
Hier muss mehr von dem einzelnen Individuum her gedacht werden und das Recht auf Teilhabe an der politischen Willensbildung stärker gewürdigt wer- den.
In Schleswig-Holstein haben wir bereits eine Landtags- und Kommunalwahl ohne diese Wahlrechtsausschlüsse abgehalten. Auch hier sollte sich der Bund ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen.“



Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de