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07.03.19
11:24 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 24) Pflegebedürftige und Angehörige entlasten

Pflege | 07.03.2019 | Nr. 110/19
Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 24) Pflegebedürftige und Angehörige entlasten Es gilt das gesprochene Wort
Anrede
Mit den Pflegestärkungsgesetzen I bis III des Bundes haben wir es geschafft, Verbesserungen rund um die Pflege von alten und kranken Menschen zu erwirken – z.B. durch das Pflegegeld oder auch die Besserstellung von Demenzkranken und deren besseren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
Wir alle setzen uns durch die laufenden Verbesserungen in der Pflege auch dafür ein, mehr Pflege- und Pflegefachkräfte einzustellen und deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Das ist auch dringend notwendig, weil es zurzeit immer noch eine deutliche Lohndifferenz zwischen Fachkräften der Pflege und der Altenpflege gibt. Diese beträgt immerhin rund 600,- Euro monatlich.
Diese Lücke müssen wir überwinden, um auch weiterhin Fachkräfte für den Bereich der stationären Altenpflege zu finden.
Wir wollen auch die Personalausstattung bundesweit besser an die tatsächlichen Bedarfe anpassen.
Hilfreich ist hierbei, dass der Gesetzgeber die Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen Personalbemessungssystems bereits in Auftrag gegeben hat.
Auf die Auswertung und Ergebnisse im Juni kommenden Jahres sind wir jetzt schon sehr gespannt.
Ein weiterer und ganz besonders wichtiger Punkt ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte im stationären und im ambulanten Bereich zu erreichen.
Selbstverständlich gehört dazu auch eine faire Bezahlung.
Aktuell machen die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen in diesem Bereich von sich reden. Die Kosten für die Pflege sind seit Beginn des Jahres monatlich


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de angestiegen. In den Zeitungen war von Kostensteigerungen für Heimbewohner bis hin zu 300,-Euro zusätzlich im Monat zu lesen.
Diese zusätzlichen Mehrkosten der Pflege in den Einrichtungen wird von den Heimen vielfach an die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige weitergereicht und führt zu Eigenleistungsanteilen, die oftmals die Höhe des Zumutbaren übersteigen.
Exakt hier setzten wir mit unserer Bundesratsinitiative an. Wir wollen Pflegebedürftige und deren Angehörige entlasten.
Wodurch wollen wir das?
Wir haben vor, die Pflegeversicherung etwas umzugestalten, um damit die Entlastung herbeizuführen.
Künftig sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege im stationären Bereich ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, um somit die freiwerdenden Mittel der Pflegeversicherung dann zur Begrenzung der weiteren Pflegekosten zu verwenden.
Man muss wissen, dass das im ambulanten Bereich schon immer so war und hier eine Gleichberechtigung in der Behandlungspflege geboten ist, egal wo gepflegt wird - ob zuhause oder im Heim.
Wir haben auch das Ziel das bestehende System der Pflegeversicherung dahingehend zu ändern, dass der zu zahlende Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den notwendigen Pflegeleistungen mit einer Obergrenze versehen wird, sodass die Pflegeversicherung die darüberhinausgehenden Kosten trägt.
Um das alles zu finanzieren bedarf es zudem eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung.
Dieser Bundeszuschuss soll ebenfalls mit einer Dynamisierung einhergehen.
Unsere aktuelle Pflegeversicherung entspricht heute noch nicht einer Teilkaskoversicherung – das ist aber unser Ziel und mit diesem Antrag wollen wir dieses Ziel nun auch erreichen.
Wir wollen möglichst verhindern, dass Menschen im Alter in ein Armutsrisiko geraten und mit diesen genannten Maßnahmen verhindern, dass zum Ende des Lebens noch zusätzlich Sozialhilfe beantragt werden muss.
Herzlichen Dank!



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de