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07.03.19
16:13 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Rede zu Protokoll gegeben (TOP 11) Netzneutralität bewahren heißt, den Nutzer vor zu hohen Kosten bewahren

PRESSEINFORMATION



Claus Schaffer zum Jamaika-Antrag zu Netzneutralität (TOP 11):

„Netzneutralität bewahren heißt, den Nutzer vor zu hohen Kosten bewahren“ Kiel, 6. März 2018 Jamaika hat den Landtag dazu aufgefordert, sich zu Netzneutralität zu bekennen. Diese sei Voraussetzung für wirtschaftliche und demokratische Chancengleichheit im Netz. Claus Schaffer, innen und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen. Netzneutrale Internetdienstanbieter behandeln alle Datenpakete bei der Übertragung gleich, unabhängig von Sender und Empfänger, dem Inhalt der Pakete und der Anwendung, die diese Pakete generiert hat.
Was politisch nach digitalem Sozialismus klingt, ist es beinahe auch, aber ich muss Sie, werte Genossen der SPD enttäuschen. Es geht um schnöde Marktmacht und Verbraucherrechte.
Große Internetdienstleister entwickeln Technologien dergestalt, dass es ermöglicht wird, den Datenaustausch so zu formen, dass Datenmenge und Transferraten die eigene Marktposition stärken. So werden z. B. einige (meist eigene) Messengerdienste bevorzugt, während fremde Dienste verlangsamt oder ganz geblockt werden.
Der Kunde wird so dazu bewegt, sich an den großen Anbieter zu binden, während kleinere gemieden werden.
Prominentes Beispiel war T-Mobile, das seinerzeit eine Ausführung des Messengerdienstes SKYPE auf dem IPhone verhinderte. Die Deutsche Telekom etwa bietet beim neuen Tarif ‚Stream On‘ Dienste wie Snapchat oder WhatsApp an, ohne das vertragliche Datenvolumen angekratzt werden müssen.
Die so beeinträchtigten Regeln einer EU-Netzneutralität sind

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



das Ergebnis einer Verhandlung zwischen EU und der Industrie, als es um den Wegfall der Roaming-Gebühren ging. Nun, es ist eher ein offenes und vor allem bekanntermaßen offenes Schlupfloch im EU-Regelwerk, als die Verletzung dieser Regeln.
Verbesserte Regelungen zur Netzneutralität, und damit eine echte Netzneutralität, hätten im sog. EU-Parlament im Oktober 2015 beschlossen werden können. Entsprechende wirksame Änderungsanträge lagen nämlich vor, sie wurden aber mehrheitlich abgelehnt, übrigens mit den Stimmen der CDU/CSU und gegen die Stimmen der AfD!
Was für den Kunden nun zunächst verlockend erscheint, macht den Mobilfunk am Ende für alle teurer.
Diese Zero-Rating-Angebote wurden untersucht, und man stellte fest, das Zero-Rating- Produkte mit der allgemeinen Preisentwicklung mobiler Datenvolumina in EU-Ländern zusammenhängen.
Abgleiche von Marktforschungsdaten zu Preisen mobiler Internetangebote mit denen der EU-Kommission ergaben, dass Mobilfunkpreise zwischen 2015 und 2016 um insgesamt zwei Prozent anstiegen, wenn in den Jahren zuvor Zero-Rating-Angebote auf dem Markt waren.
Ohne Zero-Rating-Angebote sanken die Preise im gleichen Zeitraum um ganze acht Prozent.
‚Die Existenz oder die Einführung von Zero-Rating-Angeboten ist verknüpft mit Märkten, die für Verbraucher nachteilige Preisentwicklungen zeigen‘, heißt es in dieser Studie.
Eine Pseudo-Netzneutralität nach dem Gusto der EU hat also Zero-Rating-Angeboten Tür und Tor geöffnet, und damit Nachteile für den Verbraucher hineingelassen.
Wenig verwunderlich ist es daher, dass es vor allem US-Unternehmen sind, die als große Internetdienstleister von dieser Lobbypolitik profitieren. Von 20 Zero-Rating-



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Anbietern, stammen ganze drei aus Europa, den Rest des Marktes bestimmen die US- Riesen.
Zero-Rating-Angebote führten zu Markteintrittshürden zwischen EU-Ländern, und sie untergraben das erklärte Ziel der EU-Kommission, einen nahtlosen digitalen EU- Binnenmarkt sowie eine starke, europäische Digitalindustrie zu schaffen.
Wie wenig die EU dann tatsächlich funktioniert, lässt sich an der Umsetzung in eben diesem EU-Binnenmarkt erkennen.
Regulierungsbehörden auf nationaler Ebene der EU-Länder handeln höchst unterschiedlich, wenn es um Verstöße gegen die Netzneutralität geht. Österreich z. B. stellt bei Kontrolle und Rechtsdurchsetzung den Klassenprimus.
Die dortige ‚Telekom Control Kommission‘ hat Ende 2017 bei ‚Free Stream‘ Angeboten eine Reduzierung der Bandbreiten verboten.
Auch die Bevorzugung eines ‚TV Streaming‘ Angebotes des Senders A1 wurde untersagt. Kernig und konsequent.
Anders hierzulande:
Seit Herbst 2017 wird die Telekom von der bundesdeutschen Regulierungsbehörde aufgefordert, ihr ‚Stream On‘ Angebot rechtskonform zu gestalten. Einschlägige Verfügungen und Gerichtsurteile sind erfolgt. Umgesetzt wird davon nichts. Zahnlos und quälend langsam.
Die EU funktioniert nicht, zumindest nicht für die Bürger der EU-Länder. Der jamaikanische Antrag wird daran nichts ändern, aber die Idee dahinter tragen wir mit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“



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Weitere Informationen:
• Jamaika-Antrag „Netzneutralität bewahren“ vom 26. Februar 2019 (DS 19/1230): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01230.pdf



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