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07.03.19
16:21 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl (zu TOP 21): Jamaika betreibt reine Symbolpolitik – ein gesetzliches Verbot ist nicht erforderlich

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –



Dr. Frank Brodehl zum Jamaika-Antrag „Sogenannte Homoheilung verbieten“ (TOP 21):

„Jamaika betreibt reine Symbolpolitik – ein gesetzliches Verbot ist nicht erforderlich“ Kiel, 7. März 2019 Die Jamaika-Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP bitten die Landesregierung per entsprechendem Antrag, sich auf Bundesebene für ein gesetzliches Verbot der Therapien zur Behandlung von Homosexualität einzu- setzen. Dr. Frank Brodehl, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, führt dazu in seiner Rede aus:
„Homosexualität ist keine Krankheit. Deshalb ergibt auch der Begriff der ‚Homo-Heilung‘ keinen Sinn. Und damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.
Dass heute dennoch ein Antrag zum Verbot der sogenannten Homoheilung vorliegt, hat nur einen Grund – und den finden wir in der taz vom 28. Februar; ich zitiere daraus mit Ihrer Erlaubnis unseren Kollegen Rasmus Andresen:
‚Unser Ziel ist es, schneller zu sein als Jens Spahn!‘
Genau – es wurde schon erwähnt: Auch der neue Bundesgesundheitsminister hatte sich zu Wort gemeldet und möchte bis zum Sommer ein gesetzliches Verbot sogenannter ‚Homo-Heilungen‘ vorlegen. Es ist dabei in Berlin aber nicht klar, ob er dabei den Rückhalt der Bundesregierung haben wird. Rein vorsorglich wurde Minister Spahn deshalb auch bereits von einem FDP-Abgeordneten als ‚Bluffminister‘ abqualifiziert.
Wenn wir aber diese kleineren Wortgefechte einmal beiseitelassen, stellen wir fest, dass sich hier heute eine Debatte wiederholt, die bereits im Jahr 2013 im Deutschen Bundestag stattgefunden hat. Auch seinerzeit ging es den GRÜNEN um die Ahndung von ‚Homo-Therapien‘, aber die Initiative scheiterte am Widerstand der damaligen, aus Union und FDP bestehenden Bundesregierung.

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



Es lohnt sich, meine Damen und Herren, nochmals nachzulesen, mit welchen Argumenten Bundestagsabgeordnete die Initiative damals abgelehnt haben:
So betonte Ansgar Heveling von der CDU, dass die Notwendigkeit für eine gesetzliche Sanktionierung nicht gegeben sei, denn bereits die Körperverletzungstatbestände des Strafgesetzbuches und bei Minderjährigen darüber hinaus das Familienrecht böten ausreichende Möglichkeiten, um im konkreten Einzelfall gegen entsprechendes Handeln vorzugehen.
Es sei aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers, pauschal bestimmte Therapieformen zu sanktionieren, selbst wenn diese missbilligt und abgelehnt würden. Vielmehr müsste ebenso die autonome Entscheidungsbefugnis des einzelnen Menschen berücksichtigt werden, zumal es sich ja nicht um Zwangstherapien handle.
Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jörg van Essen sprach sich in seinem Redebeitrag gegen neue Vorschriften aus und betonte stattdessen die Notwendigkeit staatlicher Aufklärungsmaßnahmen.
An dieser Sachlage, meine Damen und Herren, hat sich seitdem nichts geändert. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, gegen nachweislich schädigende Behandlungsformen strafverfolgend tätig zu werden. Darüber hinaus sind für Ärztekammern und Approba- tionsbehörden zahlreiche berufsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegeben, Geld- bußen eingeschlossen. Und im äußersten Fall können auch Approbationen widerrufen werden.
In Anbetracht dieser Sachlage bewerten wir den vorliegenden Antrag der Regierungs- fraktionen als bloße Symbolpolitik. Es geht Ihnen nicht um die Lösung konkreter Probleme, sondern der eigentliche Hintergrund ist in der Tat die Motivation der Grünen, ‚schneller zu sein als Jens Spahn‘. Sie veranstalten mit dem neuen Bundesgesundheits- minister ein bloßes ‚Wettrennen‘, bei dem Sie die Rolle des Musterschülers in Sachen Toleranz natürlich wieder für sich beanspruchen wollen.
Und für so ein durchsichtiges parlamentarisches Vorgehen ignorieren Sie die unverändert gültige Sachlage, dass bereits das Anbieter-Feld für sogenannte Konver- sionstherapien sehr uneinheitlich ist und daher nicht zusammenfassend definiert

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



werden kann. Schauen Sie einmal in die Antwort der damaligen Bunderegierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion vom 15.07.2014.
Wenn aber bereits ein klarer Sachverhaltsbefund nicht möglich ist, verbieten sich zwangsläufig auch pauschale Schnellschüsse des Gesetzgebers. Es spricht nach wie vor einiges dafür, es bei der bestehenden, differenzierten Rechtslage bewenden lassen.
Die durchaus wichtige und relevante Thematik, um die es hier geht, darf nach unserer Auffassung nicht für ein politisches Wettrennen missbraucht werden. Für derartige Schaufenster-Politik stehen wir nicht zur Verfügung.

Im Übrigen gilt: Toleranz lässt sich nicht mit Verbotspolitik zwangsverordnen. Und: Toleranz sollte natürlich auch für diejenigen gelten, die aufgrund ihrer eigenen, freien Entscheidung eine Beratung, Behandlung, Seelsorge oder Therapie für sich wünschen.
Lassen Sie uns bei den Begrifflichkeiten nicht päpstlicher sein als der Papst – worauf es mir ankommt: Der Bürger ist mündig genug, um für sich selbst entscheiden zu können.“



Weitere Informationen:
• Jamaika-Antrag „Sogenannte Homo-Heilung verbieten“ vom 26. Februar 2019 (Drucksache 19/1306): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01306.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de