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08.03.19
11:37 Uhr
AfD

Claus Schaffer (zu TOP 20): Der Antrag der SPD legt die Axt an unsere Demokratie

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort – – Sperrfrist: Redebeginn –

Claus Schaffer anlässlich des SPD-Antrags zur „Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volks- vertretungen“ (TOP 20):


„Der Antrag der SPD legt die Axt an unsere Demokratie“ Kiel, 8. März 2019 Die SPD fordert Jamaika auf, mittels einer Bundesratsinitiative „alle erforderlichen gesetzlichen Regelungen“ auf den Weg zu bringen, „die eine Herstellung der Geschlechterparität in allen Parlamenten und weiteren öffent- lichen Vertretungskörperschaften ermöglichen“. Claus Schaffer, innen- und rechts- politischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt in seiner Rede dazu:
„Der Antrag der SPD kommt mit dem Wunsch daher, eine Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volksvertretungen im Gesetz zu verankern. Dieser Antrag legt die Axt an unsere Demokratie.
Der Begriff Parität meint Gleichheit, bedeutet im politischen Sinne die Zuordnung von Mandaten anhand eines festen Schlüssels. Sie fordern hier sogar den ‚gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und -ämtern‘. Faktisch also eine gleich große Aufteilung von Mandaten auf Frauen und Männer.
Wahlen sind in unserer Demokratie frei und gleich.
Freie Wahlen liegen dann vor, wenn der Souverän – das ist der Staatsbürger – eine eigene Entscheidung trifft, die in den Wahlergebnissen keinen bestimmten Kriterien entsprechen muss. Eine Wahl, die per Gesetz bestimmten Kriterien – z. B. einer vorgege- benen Geschlechterparität – entsprechen muss, ist keine freie Wahl.
Gleiche Wahlen liegen dann vor, wenn aktives und passives Wahlrecht jedem Staats- bürger in gleicher Weise zukommt. Werden Staatsbürger bei einer Wahl per Gesetz in bestimmte Klassen – geschlechtsspezifische Klassen – eingeteilt, dann ist die Wahl nicht gleich.

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Diese dem Grundgesetz zu entnehmende demokratische Ordnung schlägt sich auch in der Frage nieder, wie innerhalb von demokratischen Parteien die Aufstellung von Kandidaten vorgenommen wird.
Parteien, die ihre Kandidaten für Mandate in Parlamenten und Volksvertretungen wiederum in geschlechtsspezifische Klassen aufteilen, binden aktives und passives Wahlrecht an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Sie schreiben damit Wählern und Kandidaten vor, nach welchen Kriterien gewählt wird und ob sie kandidieren dürfen oder nicht. Das sind keine demokratischen Wahlen. Parteien, die dergestalt verfahren sind schon im Kern nicht demokratisch!
Nun ist es ja nicht so, dass diese Frage das erste Mal öffentlich debattiert wird. Tatsächlich liegen gerade auch aus dem letzten Jahr diverse Ausarbeitungen vor, die verfassungsrechtliche Schlaglichter auf diese Frage werfen. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburgischen Landtags folgerte am 18. Januar 2018 in einer vergleichbaren Fragestellung – ich zitiere:
‚Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird und damit verfassungswidrig ist.‘
Und weiter:
‚ … Insbesondere lässt sich aus dem Demokratieprinzip kein Recht einzelner Bevölkerungsgruppen ableiten, proportional mit Mandatsträgern in der Volksvertretung „gespiegelt“ zu werden, ...‘
Im Gegenteil:
‚Das Parlament hat nicht ein möglichst genaues Spiegelbild der Zusammensetzung der (wahlberechtigten) Bevölkerung zu sein, sondern besteht aus frei gewählten und mit freiem Mandat ausgestatteten Volksvertretern.‘
Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses führt in seiner Stellung nahme vom 27. Juni 2018 u. a. folgendes aus – ich zitiere:
„ … Gesetzlich vorgeschriebene, starre Quotenregelungen für Wahlvorschläge sind (…)
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



wegen der Verletzung der Parteifreiheit und der allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze der gleichen und freien Wahl mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher verfassungswidrig …“
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteiner Landtags stellte am 13. November 2018 folgendes fest – ich zitiere:
‚ ... gesetzliche Quotenregelungen, mittels derer eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Parlamente und kommunalen Vertretungskörperschaften erreicht werden soll, (sind) mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht vereinbar …“
Und da sie so gern auch die Europäische Menschenrechtskonvention zitieren, hier eine weitere Feststellung – ich zitiere:
, … Menschenrechte der EMRK wären hingegen durch Quotenregelungen beeinträchtigt; das gilt namentlich für das Recht auf freie und gleiche Wahlen (…), ferner das Diskriminierungsverbot nach Art. 14 EMRK. Im Ergebnis erwiesen sich diese Beeinträch- tigungen ebenfalls als unverhältnismäßig im engeren Sinne und damit konventionswidrig ...“
Meine Damen und Herren, ich stelle fest:
Der Antrag der SPD ist in allen Teilen verfassungswidrig.
Ihre Partei handelt verfassungswidrig und in der Folge antidemokratisch – und wir von der AfD-Fraktion werden uns mit aller Kraft gegen ihren neuerlichen Angriff auf unsere freie, friedliche und demokratische Gesellschaft stellen.“



Weitere Informationen:
• Antrag der SPD „Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volksvertretungen“ vom 26. Februar 2019: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01305.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de