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08.03.19
12:58 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Mieterschutz und zur Mietpreisbremse

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 19 – Keine Rolle rückwärts beim Mieterschutz! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Andreas Tietze: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 109.19 / 08.03.2019


Wir wollen keine Wuchermieten
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,
kaum ein Thema ist in unserem Land so wichtig wie dieses. Und gleichzeitig so schwie- rig in der Lösung der Problemlage, wie wir sie momentan haben: Der Mietzins ist in den Ballungsgebieten überproportional gestiegen, freie Wohnungen sind nicht vorhanden und bebaubare Grundstücke Mangelware. Aber richtig ist auch, dass wir einen Großteil der Probleme nicht hätten, wenn die Wohngemeinnützigkeit vor Jahrzehnten nicht ab- geschafft, die kommunalen Wohnungsunternehmen nicht verkauft worden wären.
An diesem Prozess war auch die SPD beteiligt, darum ist es jetzt, aus der Opposition heraus nicht angebracht, polemisch Stimmung zu machen und die Verantwortung von sich zu schieben. Ein SPD-Oberbürgermeister in Kiel hat für den Wohnungsbereich bis- her keine Entlastung gebracht, der durchschnittliche Mietzins für eine 60 m² Wohnung lag 2011 bei 5,72 € pro m², 2018 waren es bereits 8,28€.
Darum plädiere ich nach wie vor dafür, parteiübergreifend nach Lösungen zu suchen und nicht für gegenseitige Schuldzuweisungen. Der Preisentwicklung nach oben bei den Mieten muss Einhalt geboten werden, keine Frage. Eine Analyse und auch die Kri- tik an den Instrumenten wie der Mietpreisbremse hat ihre Berechtigung.
Die Mietpreisbremse verschafft keinem Mieter und keiner Mieterin eine Wohnung. CDU und SPD haben die Mietpreisbremse in der Großen Koalition ab Januar dieses Jahres verschärft und auch ich hätte diese Wirkung gerne abgewartet. Es gehört aber auch zur Wahrheit, Frau Ünsal, Herr Stegner, dass Sie sich in Berlin als SPD bei der Verschär- fung nur zum Teil durchgesetzt haben: die Länder haben die freie Wahl, die Bundesre- gelungen durchzuführen und die Länder lassen sie auslaufen.
Seite 1 von 2 Es gehört auch zu den unwidersprochenen Tatsachen, dass die Mieten bei der Einfüh- rung der Mietpreisbremse erst mal gestiegen und nicht gesunken sind. Und mehr Woh- nungen sind auch nicht gebaut worden. Die Jamaika-Koalition ist sich einig: Wir wollen keine Wuchermieten.
Wir wollen den §5 im Wirtschaftsstrafrecht ebenso neu fassen, wie Sie. Für uns ersetzt die Verschärfung von §5 die Mietpreisbremse. Sie ist nach unserer Auffassung ein schärferes Schwert - §5 gilt eben in der ganzen Republik.
Wer Mietwucher betreibt, muss nicht nur die zu viel gezahlte Miete zurückzahlen, son- dern kann auch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Außerdem wollen wir wie bei der Mietpreisbremse die Beweislastumkehr. Die Sanktionierung zu hoher Mieten allein langt aber nicht aus. Neben einer künftigen Geldbuße für das Ver- langen einer zu hohen Miete, brauchen wir weitere, unterschiedliche Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, die gemeinsam Wirkung entfalten.
Dazu haben wir ein umfassendes Gutachten in Auftrag gegeben, welches uns Empfeh- lungen gegeben hat, die wir in einen Maßnahmenkatalog umsetzen: Bestehende För- derprogramme innerhalb des Zweckvermögens so verändern, dass der Erwerb von Wohneigentum leichter zu realisieren ist. Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein zur Verhinderung von Altersarmut. Während 70 Prozent der Europäer*innen im eigenen Heim wohnen, belegt Deutschland in dieser Hinsicht den letzten Platz. Das Programm „Jung kauft Alt“ wollen wir aufnehmen. Es soll all diejenigen unterstützen, die ein altes Haus aus dem Bestand kaufen und renovieren – es darf im Sinne von Nachhaltigkeit nicht sein, dass ein Neubau günstiger ist, als die Renovierung eines alten Hauses.
Aber auch umgekehrt: „Alt baut um für Jung“ soll aus unserer Sicht gefördert werden. Viele ältere Menschen brauchen ihren vorhandenen Wohnraum nicht mehr. Wenn sie dann für junge Familien Platz schaffen, so hilft das allen Beteiligten. Auch die Dynami- sierung des Wohngeldes und der Rückkauf von Belegrechten sind notwendig. Wer an- nähernd die Hälfte des verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufwenden muss, kommt in die Armutsgefährdung – das können wir nicht akzeptieren.
Auch das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll aus unserer Sicht verstärkt eingesetzt werden. In Kommunen mit drängender Wohnraumknappheit, müssen Grundstücke zur Innenverdichtung bebaubar sein. Eigentum verpflichtet, so steht es schon im Grundgesetz und im Baugesetzbuch ist das sogenannte Baugebot verankert.
In Zeiten knapper Wohnungen ist es unsolidarisch, auf spekulative Bodenwerte zu set- zen. Es bedarf in der Wohnungsbaupolitik ressortübergreifender Handlungsansätze: Wirtschaftliche, sozialpolitische und durchaus auch verkehrspolitische – mit einer guten, rationellen ÖPNV-Anbindung steht Pendler*innen auch günstigerer Wohnraum im Um- land zur Verfügung.
Diesen Verknüpfungen werden wir uns verstärkt zuwenden müssen.
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