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25.03.19
17:28 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung, Abschiebungen und Abschiebehaft, Pflege und Europa

Nr. 76 / 25. März 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung, Abschiebungen und Abschiebehaft, Pflege und Europa
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 27. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zur Reform des Polizeirechts, eine Regierungserklärung zur Kita-Reform, Rückführungen von Geflüchteten sowie die geplante Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, die Situation der Pflege im Land und die kommenden Europawahlen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.
Die aktuelle Reihenfolge der Beratung wird Dienstag (26. März) veröffentlicht.



Mittwoch, 27. März, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zur Einigkeit der Koalition bei der Reform des Polizeirechts, Aufruf zu Beginn der Tagung, voraussichtliche Redezeit 70 Minuten
Die SPD hat eine Aktuelle Stunde beantragt, die sie mit „Einigkeit der Koalition bei der Reform des Polizeirechts“ überschreibt. Am Wochenende verlautete auf den Parteitagen von Grünen und FDP, dass die Landesregierung möglicherweise noch vor der Sommerpause eine Polizei-Reform auf 2

den Weg bringen will. Einige Maßnahmen, die Jamaika in Sachen Polizei geplant hat, finden sich im Koalitionsvertrag ab Seite 76.
Laut den Liberalen und den Grünen seien noch Fragen mit der Union zu klären – beispielsweise alles „was mit der Online-Überwachung“ zu tun hat, wird Grünen-Landeschef Steffen Regis zitiert. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Burkhard Peters sagte: „Die CDU ist klug genug zu wissen, dass nicht alles gehen wird“.


TOP 2 Regierungserklärung zur Vorstellung der Eckpunkte zur Kita-Reform (Drs. 19/1358), geplante Redezeit 105 Minuten
In der sechsten Regierungserklärung dieser Wahlperiode will Sozialminister Heiner Garg (FDP) dem Parlament die Eckpunkte seiner geplanten Kita-Reform erläutern. Öffentlich vorgestellt hat er sein Konzept bereits Mitte März und dabei drei Ziele betont: die Eltern und die Kommunen finanziell entlasten sowie die Qualität der Kitas verbessern. Das Gesetz soll im September dem Parlament in Erster Lesung vorgelegt werden, damit es zum Start des Kita-Jahres am 1. August 2020 umgesetzt werden kann. Ein Schwerpunkt ist die Kostenregelung: So sollen Eltern ab Sommer 2020 für einen Ganztags-Krippenplatz maximal 288 Euro im Monat zahlen und für einen Kitaplatz höchstens 233 Euro. Für fünf Stunden Betreuung in den Krippen sind für unter Dreijährige künftig rund 180 Euro und in den Kitas für ältere Kinder etwa 145 Euro vorgesehen. Die laut Garg „gedeckelten“ Sätze sollen nicht mehr regional unterschiedlich sein, sondern für ganz Schleswig-Holstein gelten und für alle Träger – also zum Beispiel auch für Kindergärten der Kirchen. Bislang mussten Eltern je nach Wohnort bis zu 700 Euro für einen Kita-Platz bezahlen.
Als einen weiteren wichtigen Baustein der Reform bezeichnete der Sozialminister die Wahlfreiheit, wo Eltern ihre Kinder unterbringen. Dies müsse nicht mehr der Wohnort sein, sondern könne zukünftig auch ein Hort in der Nähe des Arbeitsplatzes sein. Allerdings sollen eigene Gemeindekinder Vorrang in den Kitas haben. Auch dieses Thema hatte der Landtag ebenso wie Kostenfragen in den letzten Monaten debattiert. Weiterhin sollen in Schleswig-Holsteins 1780 Kindergärten künftig landesweit einheitliche, verbindliche Mindest-Qualitätsstandards festgelegt werden. Der Betreuungsschlüssel wird den Angaben zufolge von 1,5 auf 2 Fachkräfte bei einer Kindergartengruppe von maximal 22 Kindern erhöht. Von den Über-Dreijährigen sind etwa 96 Prozent im Kindergarten, bei den Kleineren liegt der Anteil derzeit bei 32 Prozent. Während Garg die finanziellen Mehraufwendungen von Land und Bund in dreistelliger Millionenhöhe herausstrich, gossen die Vertreter der Kommunen bei der Vorstellung der Reformpläne Wasser in den Wein. Vertreter des Gemeindetags und des Landkreistags betonten, dass noch weit mehr Geld notwendig sei, um den Rechtsanspruch von Eltern auf einen Kitaplatz und die neuen Standards erfüllen zu können. Die Forderung, den Anteil der Kommunen an den Kinderbetreuungskosten auf ein Drittel zu begrenzen, werde nicht erfüllt, lautete ein Kritikpunkt. Oft liege der Anteil um die 50 Prozent. Am Wochenende verteidigte Garg die Pläne: Für Kiel bedeuteten diese für 2022 im Vergleich zu 2017 ein „sattes Plus in Höhe von 29 Millionen Euro“, in Lübeck steige der Betrag von 20,05 Millionen Euro (2017) auf 43,4 Millionen Euro (2022). 3

Profitieren von der Reform dürften vor allem Familien im „Speckgürtel“ um Hamburg in Orten mit derzeit teils sehr hohen Kita-Beiträgen, sagte Axel Briege von der Landeselternvertretung. Je weiter man ins Land komme, desto weniger entlaste die „Deckelung“ Eltern bei den dort ohnehin niedrigeren Beiträgen. Laut einer Hochrechnung des Sozialministeriums würde eine Ganztagsbetreuung in Krippen und Kitas ohne „Deckelung“ im Jahr 2021 im Landesdurchschnitt 370 Euro beziehungsweise 270 Euro kosten.


TOP 5 Gesetz über den Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/939), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1354), geplante Redezeit 35 Minuten
Nach langem Ringen steht das Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein vor der Verabschiedung. Nachdem CDU, Grüne und FDP gegen das Votum der Opposition im Innen- und Rechtsausschuss für das Regelwerk gestimmt haben, muss der Landtag in der Zweiten Lesung nun noch grünes Licht geben. Im gesamten Diskussionsprozess hatte es immer wieder scharfe Kritik aus den Reihen von SPD und SSW gegeben, die die bereits beschlossene Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt (Kreis Steinburg) aus humanitären Gründen generell ablehnen.
In der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses in der vergangenen Woche kam es erneut zu Wortgefechten. Grund war ein von CDU, Grünen und FDP kurzfristig auf den Tisch gebrachter Änderungsantrag, in dem unter anderem von einer möglichen Fixierung von Abschiebehäftlingen etwa bei „Gefahr in Verzug“ die Rede ist. Obwohl SPD, SSW und AfD noch Beratungsbedarf zu dieser Regelung sahen, entschieden sich die Ausschussmitglieder der Jamaika-Fraktionen dazu, über den Gesetzentwurf abstimmen zu lassen. Serpil Midyatli (SPD) bezeichnete das Vorgehen als „schlechten Scherz“ – auch SSW und AfD reagierten mit Kopfschütteln. Innenstaatssekretär Torsten Geerdts (CDU) betonte, die Entscheidung über das Abschiebehaftgesetz müsse dringend getroffen werden, „um mit den anderen Bundesländern weiter verhandeln zu können.“ Die Haftanstalt in Glückstadt, die Anfang 2020 in Betrieb gehen soll, will Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Nachbarländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen.


TOP 14 Humanität hat Vorrang vor Rückführung, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1359), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Abschiebungen von Flüchtlingen in Staaten „mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage“ sollen in jedem einzelnen Fall unter humanitären Gesichtspunkten geprüft werden. Dies sieht ein Antrag des SSW vor. Die Lagebewertung sollen Bundesbehörden „und andere relevante Akteurinnen und Akteure“ vornehmen. „In Zweifelsfällen werden wir der Humanität Vorrang vor der Rückführung einräumen“, heißt es in dem Papier, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, sich entsprechend bei der kommenden Innenministerkonferenz zu positionieren. 4

Als aktuelles Beispiel blickt der SSW auf Afghanistan. Zwar sehe das Auswärtige Amt in seinem aktuellsten Lagebericht aus 2018 nur noch bestimmte Regionen in dem Land als unsicher an, zugleich gebe die Behörde aber Reisewarnungen heraus, heißt es in der Begründung des Antrags. Weiterhin wird dort auf den Koalitionsvertrag der Jamaika-Parteien verweisen, der ebenfalls humanitären Lösungen Vorrang gegenüber Rückführungen einräumen würde.
Zuletzt waren am 20. März insgesamt 21 abgeschobene Flüchtlinge in die afghanische Hauptstadt Kabul geflogen worden. Es war die 22. Sammelabschiebung seit Dezember 2016. Bei den bisherigen 21 Abschiebungen brachten Bund und Länder 512 Männer nach Afghanistan zurück. Nach einer Sammelabschiebung Anfang Juli des Vorjahres hatte einer der 69 Männer kurz nach seiner Ankunft in Kabul Suizid begangen. Die Abschiebungen sind umstritten, weil die Sicherheitslage in Afghanistan weiter angespannt ist. Der Krieg gegen die radikalislamischen Taliban und die Terrormiliz Islamischer Staat fordert fast täglich zivile Opfer. In Kabul waren 2018 bei 22 großen Anschlägen mehr als 550 Menschen ums Leben gekommen. Laut einem am Montag bekannt gewordenen Bericht der UN-Mission Unama (Unterstützung der Vereinten Nationen in Afghanistan) starben 2018 in Afghanistan mit 3804 Menschen so viele Zivilisten wie noch nie seit der Aufzeichnung 2009. Mehr als 500 Menschen kamen durch Luftschläge der internationalen und afghanischen Luftstreitkräfte ums Leben – ebenfalls mehr als in allen Vorjahren. Die Taliban verüben regelmäßig Anschläge auf Militärposten und Regierungsstellen. Aber auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist im Land aktiv.


TOP 6 und 7 Gesetz zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1286), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1327), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SSW und AfD machen sich für Behindertenbeauftragte auf kommunaler Ebene stark. Beide Oppositionsfraktionen haben hierzu eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Unterschied: Der SSW fordert in den Gemeinden Schleswig-Holsteins verpflichtend die Bestellung eines Behindertenbeauftragten, die AfD setzt sich nur für eine „Kann“-Vorgabe ein. Beide Fraktionen weisen in ihren Begründungen darauf hin, dass es auf Ebene der kreisangehörigen Städte und der Gemeinden bisher nur 37 Beauftragte gebe. „Die überwiegende Mehrzahl der rund 1100 Gemeinden hat noch keinen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen“, heißt es wortgleich in beiden Gesetzentwürfen. Sowohl SSW wie AfD rechnen mit monatlich maximal 500 Euro an Kosten (Aufwandsentschädigung und Sachkosten) für eine Beauftragtenstelle. 5

TOP 8 Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1343), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In Schleswig-Holstein sollen die ausgelaufenen Genehmigungen für Casinospiele und Poker im Internet für eine Übergangsphase bis maximal 30. Juni 2021 verlängert werden. Dann soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag aller Bundesländer fertig sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben CDU, Grüne und FDP in Erster Lesung dem Landtag vorgelegt. Auch der SSW hat die Vorlage mitgezeichnet. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das Lizenzen für Online-Casinospiele und -Poker vergeben hat. Die bisherigen Nord-Lizenzen, insgesamt wird die Zahl auf 23 beziffert, waren zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 abgelaufen. Das Glücksspiel im Internet ist seit Jahren eines der heißen Themen in der schleswig-holsteinischen Landespolitik. Die bis Mitte 2012 amtierende schwarz-gelbe Koalition hatte seinerzeit das Internet- Glückspiel im Herbst 2011 erlaubt und war damit bundesweit einen Sonderweg gegangen. Ziel war es, den bis dahin ungeregelten Online-Markt zu kontrollieren, Gebühren und Steuern für das Land zu sichern sowie Regeln für den Spielerschutz durchzusetzen. Die damalige von der SPD angeführte Opposition kritisierte dies scharf. Nach der Landtagswahl im Frühjahr 2012 kassierte dann die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW das Gesetz ein und trat dem Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer wieder bei – musste aber weiter jene Lizenzen erteilen, die rechtzeitig vor der Abschaffung des Gesetzes beantragt worden waren.
Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag verbietet nicht nur Online-Casinospiele, er beschränkt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Kritiker, allen voran Politiker der CDU und FDP, beklagen einen unkontrollierten Markt bei den Glücksspielen, der in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Gleichzeitig fehlten aber klare Regeln und strenge Kontrolle. Eine Aussprache zu dem Thema in der Februar-Tagung zeigte, dass inzwischen bis auf die SPD alle Fraktionen im Landtag auf die schwarz-gelben Linie eingeschwenkt sind. Die Sozialdemokraten meinen, ein Spielerschutz habe auch mit dem ehemaligen schleswig-holsteinischen Gesetz nicht stattgefunden und ein Sonderweg blockiere eine vernünftige Regelung durch alle Länder.
Zur Begründung in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW heißt es, dass der geltende Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 befristet sei. „Spätestens für die Zeit ab Mitte 2021 ist daher ein neuer Regulierungsrahmen zu entwickeln.“ Diskussionsbedarf zwischen den Ländern für die Zeit ab Mitte 2021 bestehe insbesondere bei der Regulierung von Online-Glücksspielen. Den Angaben zufolge werden in diesem Segment bundesweit fast 50 Milliarden Euro an Spieleinsätzen getätigt. Ziel müsse ein geordneter Regulierungsrahmen sein, der insbesondere den Jugend- und Spielerschutz wie auch die Geldwäscheprävention dauerhaft sicherstelle. Rückendeckung bekam die Jamaika-Koalition von der Ministerpräsidentenkonferenz, die am 21. März in Berlin tagte. Dort einigten sich die Länder zumindest auf eine Neuregelung des Sportwettenmarktes. Es ist eine Übergangslösung geplant, der Markt soll geöffnet werden. Eine sogenannte Experimentierklausel im Glücksspiel-Staatsvertrag von 2012 zur Zulassung privater Anbieter von Sportwetten war bis Sommer dieses Jahres befristet – sie soll nun verlängert werden bis zum Auslaufen des Vertrags am 30. Juni 2021. Sonst wären die bisherigen formell illegalen 6

Sportwetten privater Anbieter komplett illegal geworden. Außerdem soll die bisher geltende Begrenzung der Konzessionen auf 20 aufgehoben werden. Die Neuregelung soll Anfang 2020 in Kraft treten, Lizenzen sollen für eineinhalb Jahre gelten.


TOP 10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1360), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will im Landesnaturschutzgesetz einen Anspruch auf Schadensersatz verankern, wenn Wölfe trotz Sicherheitsvorkehrungen Schafe oder andere Tiere von Privatleuten, Schäfern oder Landwirten reißen. Das Plenum behandelt den Vorstoß in Erster Lesung. Laut AfD wurden in Schleswig-Holstein seit der Rückkehr des Wolfes 98 Attacken auf Nutztiere registriert. In der Begründung des Gesetzentwurfes kritisiert die Fraktion, dass nach der geltenden „Wolfsrichtlinie“ Entschädigungen lediglich in das Ermessen „der dafür zuständigen Bewilligungsbehörde“ fallen. Nach Ansicht von Wolfsexperten ist der Wolf in Schleswig-Holstein auch 18 Jahre nach seiner Rückkehr nach Deutschland noch nicht wieder heimisch geworden. Bislang war er im nördlichsten Bundesland nur auf „Stippvisite“. Seit der ersten Sichtung eines Wolfs im April 2007 bei Süsel im Kreis Ostholstein wurde der Wolf bislang knapp hundert Mal gesehen beziehungsweise seine Spuren entdeckt. „Ein Wolf gilt erst als sesshaft, wenn er mindestens sechs Monate nachgewiesen wurde“, sagt Wolf-Gunthram Freiherr von Schenck vom Wolfsinformationszentrum.



Donnerstag, 28. März, 10 bis 18 Uhr



TOP 36 Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1191), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Aufgefordert von den regierungstragenden Fraktionen wird die Landesregierung das Parlament mündlich über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein informieren. Die EU-Richtlinie ist seit Dezember 2000 in Kraft. Sie gilt europaweit für alle für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser. Ziel ist es, die Gewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ – ökologisch und chemisch – zu versetzen. Meldungen der Umweltorganisation für Natur- und Artenschutz WWF aus dem November 2018 zufolge ist ein Drittel der Grundwasservorkommen in Deutschland in „schlechtem chemischem Zustand“. Insbesondere die Belastung mit Nitrat aus der Landwirtschaft und mit Quecksilber sei zu hoch. Außerdem seien „praktisch alle Flüsse“ ausgebaut zu Wasserstraßen, 7

weswegen nur acht Prozent der Bäche und Flüsse als „ökologisch intakt“ bezeichnet werden könnten. Laut WWF gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Bayern, Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein bildeten zwar die Spitzengruppe, blieben aber dennoch „weit hinter den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zurück“, hieß es.


TOP 16 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1362), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Sozialdemokraten fordern von der Landesregierung ein neues Konzept für die bedarfsgerechte und wohnortnahe Kurzzeitpflege. Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten werde deutlich, dass die vorhandenen Plätze in Schleswig-Holstein nicht ausreichten und es sehr schwer sei, kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden, begründen die Sozialdemokraten den Antrag. Ambulante Pflegedienste könnten diese Lücke nicht auffangen. Außerdem sei es für pflegende Angehörige oftmals sehr schwierig, aufgrund des Mangels einen Urlaub zu realisieren. Das Konzept soll, so die SPD in ihrem Antrag, „solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen“ fördern und die Qualität für eine fachgerechte Kurzzeitpflege gewährleisten. Die Landesregierung soll zudem überprüfen, inwiefern auf Bundesebene bezüglich der Refinanzierung Handlungsbedarf besteht.
Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Sie kann auch eine Lösung sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Angehörige die Pflege erst noch organisieren müssen. Laut Statistikamt Nord gab es Ende 2017 in Schleswig-Holstein 475 ambulante Pflegedienste und 692 stationäre Heime mit 38.751 vollstationären und 2.185 teilstationären Plätzen. In den Einrichtungen arbeiteten demnach 44.428 Personen. Rund 1.800 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nahmen Kurzzeitpflege in Anspruch.


TOP 37 Mündlicher Bericht zum Branchencheck Pflegekräfte, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1287), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der AfD berichtet Sozialminister Heiner Garg (FDP) über die Pflegesituation im Land. Die Oppositionsfraktion möchte wissen, wie das Ergebnis des sogenannten Branchenchecks Pflegekräfte ausgefallen ist. Die Landesregierung hatte im Juli und August 2018 zusammen mit dem Forum Pflegegesellschaft und der Gewerkschaft Verdi die Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen in den Blick genommen. Anlass der Aktion war die bereits von der Vorgängerregierung angeschobene Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“. In Schleswig-Holstein leben laut Arbeiterwohlfahrt derzeit rund 89.000 pflegebedürftige Menschen – Tendenz steigend. In ganz Deutschland seien 2,8 Millionen Menschen auf ambulante und stationäre Pflege angewiesen. Bis 2030 könnte sich die Zahl auf 3,6 Millionen Menschen erhöhen. In Krankenhäusern müsste es einer Erhebung von Verdi zufolge für eine sichere und gute 8

Versorgung bundesweit 162.000 zusätzliche Stellen in Krankenhäusern geben, davon 70.000 Pflegefachkräfte. In Schleswig-Holstein fehlen etwa 6.000, so die Gewerkschaft.


TOP 12 Bericht zum Status des Onlinezugangsgesetzes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1172), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Rechtliche Grundlage für das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist das im August 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen. Demnach sind die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. CDU, Grüne und FDP fordern von der Landeregierung einen mündlichen Bericht über „Verfahrensstand, die anstehenden Schritte der Umsetzung sowie die daraus resultierenden Folgen des Gesetzes“ in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung setzt auf eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen Land, Kommunalen Landesverbänden sowie der IHK Schleswig-Holstein. So sollen etwa zentrale IT- Infrastrukturen und Portale für die Kommunalverwaltungen vom Land bereitgestellt werden. „Für eine umfangreiche und wirtschaftliche Nutzung werden das Land und die kommunalen Landesverbände die bisherige Struktur zur Unterstützung der Kommunen neu aufbauen“, hieß es im Juli 2018. Im Dezember gab das Plenum einstimmig grünes Licht für die Etablierung eines „IT- Verbundes Schleswig-Holstein“. Die noch zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechtes soll künftig das kommunale E-Government regeln.


TOP 27 und 28 Anträge zur Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1375), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1129), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/1346), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP bekunden in einem Antrag ihre Unterstützung für verschiedene Förderprogramme aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, für die das Land sich bewirbt. Zum einen ist von einer Ausschreibung des Bundeswirtschaftsministeriums für sogenannte Reallabore zur Energiewende die Rede, wo in großtechnischem Maßstab neue Technologien „vom regionalen Grünstrom bis zu synthetischen Gasen und Kraftstoffen“ erprobt werden sollen. Zum anderen geht es um das Projekt „Hydrogen-Valley“, eine „Wasserstoff-Demonstrationsregion für Mobilität, Energie und Industrie“ des Fuel Cells and Hydrogen Joint Undertaking (FCH JU). Als möglicher Standort gilt die Region um Heide an der Westküste. Um Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeuge voranzutreiben, plant FCH JU ein „Hydrogen-Valley“ in Europa nach dem Vorbild des Tech-Mekka Silicon Valley in den USA. Das berichtete FCH-JU-Chef Bart Biebuyck dem Wirtschaftsmagazin „Bizz Energy“ im Dezember vergangenen Jahres. Dabei solle durch öffentliche und private Mittel eine größere Zahl von Wasserstoff-Technologien gebündelt werden, „um zu demonstrieren, wie sich Energieerzeugung und Verkehr zur Dekarbonisierung einer Region koppeln lassen“. FCH JU ist ein europäisches Gemeinschaftsunternehmen für Brennstoffzellen 9

und Wasserstoff. Ihr Ziel ist die beschleunigte Markteinführung von Technologien, die zur Realisierung eines CO2-freien Energiesystems beitragen.
Derzeit produziert Schleswig-Holstein mehr Strom, als es verbraucht. Die Bundesregierung will helfen, dass mehr Energie direkt im Land verwendet werden kann, zum Beispiel für die Produktion von Wasserstoff oder flüssigen Treibstoffen. In Bezug auf die vom Bundeswirtschaftsministerium ausgeschriebenen Reallabore der Energiewende sprach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bei einer Klausurtagung mit der CDU in Norderstedt kürzlich von guten Voraussetzungen für Schleswig-Holstein, an den Projekten beteiligt zu werden.
Ein Bericht aus dem Umwelt- und Agrarausschuss zu einem Klimaschutz-Antrag der SPD wird in der Debatte mitberaten. Die Sozialdemokraten hatten die Landesregierung unter anderem aufgefordert, den Klimaschutz weiter voranzubringen und „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 sozialverträglich erreicht wird“. Aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses geht hervor, dass sich die Jamaika-Faktionen sowie SPD und SSW während der Beratungen auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu dem Thema geeinigt haben, den nur die AfD ablehnte.


TOP 13 Plastik- und Verpackungsmüll in Schleswig-Holstein deutlich reduzieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1341), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im November 2014 titelte plenum-online: „Der Landtag sagt dem Plastikmüll den Kampf an“. Damals hatte sich das Parlament im Kern darauf verständigt, im Rahmen des Aufbaus einer landesweiten Modellregion „neue Lösungsansätze“ zur Vermeidung von Plastikmüll zu entwickeln und diese auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Jetzt kritisiert die SPD mit Blick auf den Beschluss vor fünf Jahren, dass insbesondere in der Landesverwaltung und den nachgeordneten Landesbehörden Plastikprodukte weiterhin eingekauft und genutzt werden – und fordert die Verwaltung auf, „Plastik- und Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren und da, wo es möglich ist, ganz zu verbieten“.
In der Begründung wird auf das im Dezember 2018 in Brüssel auf den Weg gebrachte EU-Verbot von Plastiktellern, Trinkhalmen und anderen Wegwerfprodukten aus Kunststoff hingewiesen. Die SPD appelliert, die Richtlinie im Land umzusetzen und ruft Landesverwaltung und nachgeordnete Landesbehörden auf, „mit gutem Beispiel voranzugehen“ und in ihrem direkten Einflussbereich die Verwendung von Gebrauchsplastik und Kleinverpackungen zu verbieten. Genannt werden etwa Rührstäbchen oder Coffee-to-go-Plastikdeckel sowie Einwegverpackungen wie Zuckersticks, Kaffeesahne und einzeln in Plastik verpackte Kekse. Die Landesregierung soll dem Landtag regelmäßig über Umsetzungsfortschritte berichten. 10

TOP 15 Wildtiere schützen – Stacheldrahtzäune abbauen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1361), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD nimmt eine Forderung des Tierschutzbeirats von Anfang März auf und ruft dazu auf, alte Drahtzäune in der Natur abzubauen. Nicht mehr funktionstüchtige Zäune, insbesondere aus Stacheldraht, „stellen eine erhebliche Gefahr für Wildtiere dar“, heißt es in einem an die Landesregierung adressierten Antrag. Unter anderem sollen Landeigentümer mit Prämienzahlungen motiviert werden, alte Zäune abzubauen und stattdessen Weidezäune aus glattem Draht zu verwenden. In funktionslosen Zäunen verenden unter großen Qualen jedes Jahr Hunderte von Wildtieren, vor allem Vögel, aber auch Hirsche, schreibt die AfD und wirft der Landesregierung vor, bislang nur unzureichend dagegen vorgegangen zu sein. Weiter heißt es, der Landestierschutzbeirat warne zwar regelmäßig vor den Gefahren, dringe jedoch nicht zu allen Grundeigentümern durch. Der Beirat ist ein ehrenamtliches Gremium des Landes, das das Umwelt- und Agrarministerium in Tierschutzangelegenheiten berät.


TOP 18 Berufliche Perspektiven für Spitzensportler*innen fördern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1364), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD macht sich für den Spitzensport stark. Die Fraktion regt fünf vom Land geförderte Ausbildungsplätze für junge Leistungssportler an. Die Athleten sollen so zunächst Berufseinstieg und ausgiebiges Training optimal verbinden und später nach der Sportlaufbahn Karriere in der Landesverwaltung machen können. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung dazu aufgerufen, ein entsprechendes Konzept „zur dualen beruflichen Förderung von paralympischen und olympischen Spitzensportler*innen im Landesdienst zu schaffen“. In dem Konzept sollen auch mögliche Anreize für Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft behandelt werden. Als fachkundige Partner soll sich die Landesregierung den Landessportverband, den Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Hochschulen ins Boot holen. In der Begründung ihres Antrags für die berufliche Förderung junger Athleten schreibt die SPD: „Die grundlegenden Eigenschaften von Leistungssportler*innen wie Disziplin, Verlässlichkeit, Teamgeist und Respekt stellen ideale Grundvoraussetzungen für ein Berufsleben dar.“ Davon würde das Land „langfristig profitieren“.
Angaben der Landesregierung zufolge treiben in Schleswig-Holstein rund 850.000 Menschen in rund 2.600 Vereinen Sport. Nach Artikel 13 der Landesverfassung ist die Förderung des Sports Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. So gehöre neben der Förderung des Breitensports „beispielsweise die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Leistungssportler dazu, insbesondere in den Schwerpunktsportarten Segeln, Rudern und Beachvolleyball“. 11

Freitag, 29. März, 10 bis 16 Uhr



TOP 22, 24, 25 und 35 Anträge zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 und Europabericht 2018-2019, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1368), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1370), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1372), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1371), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Zu den Themen Brexit und Europawahlen liegen mehrere Anträge auf dem Tisch. CDU, Grüne und FDP etwa setzen sich für eine europäische Verfassung „als Grundlage für die gemeinsamen freiheitlichen und rechtsstaatlichen Werte Europas“ ein und bitten die Landesregierung, sich auf europäischer Ebene und im Bund für eine Weiterentwicklung der EU-Institutionen stark zu machen. Unter anderem fordern sie ein Initiativrecht für das Europäische Parlament, ein einheitliches Wahlrecht „mit staatenübergreifenden Listen und Etablierung eines Spitzenkandidatensystems“ sowie eine verkleinerte Kommission.
Die SPD stellt in ihrem Antrag einen Fünf-Punkte-Plan zur zukünftigen Europapolitik vor. Das Ziel der Sozialdemokraten ist es, „Europa gemeinsam so zu gestalten, dass die zentralen Errungenschaften der EU Frieden, Freiheit und Wohlstand auch künftig gewahrt bleiben“. Im Bereich Soziales geht es etwa um einen europäischen Mindestlohn, in der Friedenspolitik will sich die SPD für kontrollierte Rüstungsexporte einsetzen und in der Steuerpolitik sollen Mindeststeuersätze. Außerdem steht Nachhaltigkeit in den Bereichen Wirtschaft, Innovation und Klimaschutz auf der Prioritätenliste sowie eine humanitäre Flüchtlingspolitik
Die AfD dagegen richtet in ihrem Antrag den Fokus auf einen „fairen und ungehinderten Wahlkampf“ und spricht sich gegen „Störungen des Wahlkampfes, Sachbeschädigungen und Angriffe“ aus.
In der Debatte mitberaten wird zudem der jährlich erscheinende Europabericht der Landesregierung. Aus dem knapp 100-seitigen Bericht geht unter anderem hervor, dass „das Jahr 2018 durch einen weitgehenden Stillstand in wesentlichen EU-Politiken gekennzeichnet“ gewesen sei. Dies zeige sich deutlich in der Migrationspolitik, „in der lediglich marginale Fortschritte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erreicht werden konnten“. Aber auch bei der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion sei der „erhoffte Durchbruch 2018 ausgeblieben.“ Gleichzeitig macht der Europabericht auf „eine Welle der Unzufriedenheit“ aufmerksam, die in mehreren Mitgliedsstaaten aufgekommen sei und „sich in einem wachsenden Zulauf von populistischen und nationalistischen Parteien widerspiegelt oder in wüsten Straßenprotesten wie in Frankeich ausdrückt“. Zudem lähme diese Unzufriedenheit zunehmend die Regierungen in den Mitgliedsstaaten. Die Landesregierung will daher mit dem Bericht auch „für mehr Zustimmung zum europäischen Gedanken werben“. 12

TOP 20 Gebührenfreie Meisterinnenprüfung und Meisterprüfung garantieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1366), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wer seinen Meister macht, muss bisher für die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühren aufkommen. Die SPD fordert nun von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer Reform des Aufstiegsfortbildungsgesetzes, um Kandidaten von diesen Pflichten zu befreien. Die Kosten sollen durch die öffentliche Hand bezahlt werden. Den Vorstoß hatten die Sozialdemokraten bereits im Dezember angekündigt, als der Landtag die neue Meistergründungsprämie einmütig lobte. Die Beitragsfreiheit könne dazu beitragen, duale Ausbildungsberufe attraktiver zu machen, heißt es in der Begründung des Antrags. Von meistergeführten Unternehmen erhofft sich das Land eine höhere Überlebenschance. Außerdem würden Meisterbetriebe mehr ausbilden und könnten langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Für die Meistergründungsprämie will das Land in diesem Jahr eine Million Euro investieren. In den zwei darauffolgenden Jahren ist eine Steigerung auf jeweils rund 2,1 Millionen Euro und ab dem vierten Jahr auf jährlich rund 2,7 Millionen Euro zu erwarten. Die Landesregierung geht von rund 275 Meistergründungen pro Jahr aus. Laut Medienberichten kostet die Meisterschule zwischen 4000 Euro (etwa für Friseure oder Fleischer) und 9000 Euro (etwa für Elektriker). Hinzu kommen die Prüfungsgebühren der Handwerkskammer in Höhe von 750 Euro. Laut Handwerkskammer rechnet sich der Meister-Titel schon nach vier Jahren. In Deutschland gibt es weit über 3.000 Meisterschulen. Einige Kurse werden jedoch nur an bestimmten Orten angeboten.


TOP 21 Den Bau der S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe nicht verzögern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1367), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD drückt beim Ausbau der S4 weiter aufs Tempo. Nachdem der Landtag sich im September vergangenen Jahres einmütig dafür ausgesprochen hatte, das Projekt schnell zu realisieren, fordern die Sozialdemokraten nun den Ausbau der Strecke parallel zur jetzigen Bestandsstrecke. Planungen für Trassenalternativen aller Schienenverkehre auf diesem Abschnitt soll es nicht geben, um das Konzept nicht zu gefährden. Die S4 sei das derzeit wichtigste länderübergreifende Nahverkehrsprojekt der beiden Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg, konstatiert die SPD. Die Planungen sind bereits weit fortgeschritten und die ersten Planungsabschnitte befinden sich in der Planfeststellung. Der Bund hat eine anteilige Finanzierung zugesagt und die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg befinden sich im Einigungsprozess mit dem Bund über die jeweiligen finanziellen Anteile. Eine alternative Trasse für den Fern- und Güterverkehr in Erwägung zu ziehen, würde das jetzige Planungsverfahren und alle Finanzierungszusagen unmittelbar stoppen, warnt die SPD. Der Bau der S4 würde damit um viele Jahre verzögert werden.
Die Fahrgastzahlen im Regionalverkehr zwischen Hamburg, Ahrensburg und Bad Oldesloe nehmen seit Jahren stetig zu. Dabei sind die Züge auf dieser Strecke bereits heute ausgelastet. Weil der Nah-, Regional- und Fernverkehr hier dieselben Gleise nutzen, kommt es häufig zu 13

gegenseitigen Behinderungen und damit zu Verspätungen und Zugausfällen. Außerdem sind viele Ziele innerhalb Hamburgs derzeit nur mit Umstieg im ohnehin überlasteten Hamburger Hauptbahnhof erreichbar. Vom Ausbau profitieren vor allem die Menschen im Kreis Stormarn und in Hamburg. Durch die neue S-Bahn-Strecke soll der Mischbetrieb von Nah- und Fernverkehr größtenteils aufgelöst und der Fahrplantakt verdichtet werden. Durch separate S-Bahnsteige sollen mehr Kapazitäten im Fernverkehr frei werden, der bahnsteiggleiche Umstieg zur S1 in Hasselbrook soll zudem einen besseren Anschluss an den Hamburger Flughafen ermöglichen. Außerdem ist geplant, dass künftig Wartezeiten an geschlossenen Bahnübergängen entfallen für Autofahrer und Fußgänger, da die meisten Übergänge durch Überführungen oder Tunnel ersetzt werden oder ganz entfallen.


TOP 23 Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel-Schönberger Strand fortsetzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1369), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach Berichten über eine Kostensteigerung von 30 auf 50 Millionen Euro für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Kiel und Schönberger Strand (Kreis Plön) sind Zweifel an dem Projekt aufkommen. Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) stellte kürzlich einen „vernünftigen Kosten- Nutzen-Faktor“ angesichts der Kostensteigerung um 40 Prozent in Frage. Die SPD dagegen ist fest von dem Projekt überzeugt und fordert ein klares Bekenntnis des Landtages für die Reaktivierung der 26 Kilometer langen Strecke zwischen der Landeshauptstadt und dem Ostseebadeort. Die Landesregierung wird aufgerufen, „die bereits begonnene Maßnahme trotz der Kostensteigerungen im bisher geplanten Umfang zügig weiter umzusetzen“.
Bis 1975 fuhren auf der Strecke regelmäßig Züge, dann gab es noch bis 1981 eine Verbindung am Tag. Den neuerlichen Streckenausbau hatte die alte, SPD-geführte Landesregierung beschlossen. Heute ist die Strecke bereits wieder bis zur Siedlung Oppendorf in Kiel in Betrieb. Ansonsten wird die gesamte Strecke bis Schönberger Strand, ein auch bei naherholungssuchenden Menschen und Touristen beliebter Küstenort, derzeit nur sporadisch von Museumszügen befahren.
Nach der geplanten Modernisierung der Trasse soll die Fahrzeit von Kiel nach Schönberg 25 Minuten und bis Schönberger Strand 30 Minuten dauern und sich im Vergleich zu Bussen in etwa halbieren. Vorgesehen ist eine stündliche Verbindung. Das Verkehrsministerium erwartet etwa 2200 Fahrgäste täglich auf der Strecke Kiel-Oppendorf und bis Schönberg mehr als 1100 pro Tag. Bauherrin ist die AKN Eisenbahn AG im Auftrag des Landes. Nach den Teuerungsberichten will Minister Buchholz abwarten, wie hoch die Kostensteigerungen konkret sind – ob tatsächlich 50 Millionen Euro oder „sogar noch mehr“. Dann werde vor der neuen Faktenlage so schnell wie möglich eine Entscheidung fallen, wie es mit dem Projekt weitergeht. 14

TOP 32 Umsetzung des Landesgedenkstättenkonzeptes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/956), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1252), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im April 2015 wurde das „Landesgedenkstättenkonzept“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Seine politischen Ziele sind die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, indem an Opfer und Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert wird, und die Schärfung des Bewusstseins für zukünftige demokratiefeindliche Entwicklungen. Auf Initiative der Regierungsfraktionen berichtet die Landesregierung über die Umsetzung des Konzeptes bis 2018. Demnach werden 5,5 Millionen Euro von 2015 bis einschließlich 2019 für die Gedenkstättenförderung ausgegeben. Das Fazit der Landesregierung: In nahezu allen Themenfeldern ist es in den vergangenen vier Jahren gelungen, die Gedenkstätten und ihre gesellschaftlich wichtige Arbeit nachhaltig zu stärken. Besonders an der Schnittstelle von Schule und Kultur haben Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig- Holstein verstärkt als „Orte des Dialogs, der Begegnung und der politischen Bildung fungiert“, heißt es in dem Bericht. Dies habe zur Persönlichkeitsentwicklung, Diskursfähigkeit und Demokratiebildung der Besucher beigetragen.
Die kommenden Jahre 2019 und 2020 stellen der Regierung zufolge gleichermaßen Chancen wie Herausforderungen dar, um mehr junge Menschen für demokratisches Engagement zu gewinnen. In diesem Jahr, das vom Bildungsministerium zum „Jahr der politischen Bildung“ ausgerufen wurde, wird 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Mauerfall gedacht. Mit Blick auf 2020 nähert sich der 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges. Die Landesregierung pocht auf mehr Hauptamtlichkeit und kommunale Unterstützung, sowie inhaltliche und finanzielle Begleitung, um den Erwartungen nachfolgender Generationen an die Gedenkstättenpolitik gerecht zu werden.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



Reihenfolge der Beratung der 20. Tagung
Die aktuelle Reihenfolge der Beratung wird am Dienstag (26. März) veröffentlicht.