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27.03.19
16:18 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zu Rückführungen von Geflüchteten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 5 – Gesetz über den Vollzug der Abschiebehaft Pressesprecherin in Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Eka von Kalben: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 140.19 / 27.03.2019

Freiwillige Rückführung statt Abschiebehaft
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen, liebe Gäste auf der Tribüne,
die Wiederreinrichtung einer Abschiebehafteinrichtung ist für mich die schwerste Jamai- ka-Pille, die ich zu schlucken hatte. Und deshalb betone ich gleich zu Beginn noch ein- mal mit Nachdruck: Flucht ist kein Verbrechen. Und es ist grundsätzlich falsch, Geflüch- tete zu inhaftieren.
Aus diesem Grund ist für uns auch ganz klar, dass der Fokus immer auf einer freiwilli- gen Rückführung liegen muss. Abschiebehaft ist – da sind wir uns alle einig – ist immer ultima ratio. Im Haushalt 2018 hat die Koalition den Ansatz für freiwillige Rückführung entsprechend verdoppelt und auf insgesamt 3,4 Millionen Euro erhöht. Dadurch senden wir ein klares Signal. Wenn Rückführungen nicht zu verhindern sind, setzen wir uns da- für ein, dass diese unter humanitären Bedingungen erfolgen müssen.
Und daher kann ich auch ganz klar sagen: Wir Grüne sind nach wie vor der Meinung, dass Abschiebehaft das falsche Instrument der Ausweisung ist. Aus diesem Grund ha- ben wir am Wochenende auf unserem Parteitag auch noch einmal unsere Grüne Positi- on bekräftigt, Abschiebehaft aus dem Bundesgesetz zu streichen. Denn wer Abschie- behaft verhindern will, muss sich auf Bundes- und Europaebene dafür einsetzen.
Wahr ist eben auch, dass wir als Land Abschiebehaft nicht komplett verhindern können. Dieser bundesgesetzlichen Realität müssen wir uns stellen. Was aber möglich ist, ist unseren landespolitischen Spielraum zu nutzen und beispielsweise Erlasse und konkre- te Bestimmungen in die Verordnung zu formulieren. Und aus diesem Grund müssen wir heute auch das Gesamtbild betrachten, dass sich aus dem Gesetz, der Verordnung und dem Erlass ergibt. Seite 1 von 2 In den letzten Monaten wurde uns zum Beispiel immer wieder vorgeworfen, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inhaftierung von Familien, Kindern und Ju- gendlichen schaffen würden. Das ist schlichtweg falsch. Die Grundlagen für die Inhaftie- rung von Kindern und Minderjährigen ist in einem Bundesgesetz, und zwar dem Aufent- haltsgesetz im Paragraf 62 Absatz 1 Satz 3, geschaffen worden. Eine Bundesratsinitia- tive zur Abschaffung haben wir hier im Landtag gefordert. So sollen grundsätzlich, aber vor allem bei der Unterbringung von Kindern und Minderjährigen, immer mildere Mittel geprüft werden. Es soll in der Praxis einfach möglichst nicht dazu kommen. Für den Fall, dass auf richterliche Anordnung Kinder und Minderjährige inhaftiert werden, muss das Kindeswohl regelmäßig geprüft werden. Das ist eine Forderung, die wir als Grüne formuliert haben.
Uns wurde auch immer wieder vorgeworfen, unser Gesetz sei restriktiver als die Ab- schiebehaftvollzugsgesetze anderer Länder. Auch dieser Vorwurf ist nicht hinnehmbar. Und auch wenn wir grundsätzlich gegen Abschiebehaft sind, haben wir dennoch für Verbesserungen gekämpft und konstruktiv Mindestanforderungen und -standards im Gesetz und in der Verordnung verankert.
Uns war es wichtig, dass Menschen den Zugang zu Beratung erhalten, die Einrichtung nach innen möglichst offen gestaltet ist und Freizeitmöglichkeiten angeboten werden. Darüber hinaus wollten wir, dass es nachts keinen Einschluss geben wird und die Tren- nung zum Strafvollzug deutlich wird. Für all diese Punkte haben wir am Ende des Tages erfolgreich gekämpft.
Und am Ende sollten wir nicht vergessen, schon heute werden Menschen aus Schles- wig-Holstein in Abschiebehafteinrichtungen anderer Bundesländer untergebracht. Auf die Standards und Bedingungen dort haben wir keinen Einfluss. Mit unserem Gesetz, der Verordnung und dem Erlass definieren wir unsere Mindestanforderungen und - standards und übernehmen ausnahmslos die Verantwortung für Geflüchtete in Schles- wig-Holstein.
Vielen Dank.
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