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27.03.19
16:41 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl (zu TOP 6+7): Wir brauchen Beauftragte für Menschen mit Behinderung – aber keinen Zwang

PRESSEINFORMATION



– Sperrfrist: Redebeginn – – Es gilt das gesprochene Wort –

Dr. Frank Brodehl zum AfD-Gesetzentwurf zur Einführung eines Behindertbeauftragten auf kommunaler Ebene (TOP 6 + 7):

„Wir brauchen Beauftragte für Menschen mit Behinderung – aber keinen Zwang“ Kiel, 27. März 2019 Der SSW will in Schleswig-Holstein auf kommunaler Ebene flächendeckend Behindertenbeauftragte einführen – verpflichtend. Die AfD hält auf Kreisebene eine Soll- und auf Gemeindeebene eine Kannvorschrift für sinn- voller und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dr. Frank Brodehl, behindertenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, führt dazu in seiner Rede aus:
„Die Arbeit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung hat sich mehr als bewährt – dafür, dass die Abgeordneten des SSW nun einen Gesetzentwurf einbringen, diese Arbeit nun auch in der Fläche – auf kommunaler Ebene – zu installieren, möchte ich mich deshalb herzlich bedanken.
In der Tat brauchen wir auch auf Kreis- und Gemeindeebene Behindertenbeauftragte. Denn diese sind Spezialisten, wenn es um Fragen geht wie Barrierefreiheit, Mobilität, Ausbildung und Arbeit oder auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderung. Sie sind Ansprechpartner für Verwaltung, Unternehmen und Bürger gleichermaßen. In einzelnen Kreisen und Gemeinden haben wir auch schon Beauftragte. Allerdings zeigt sich in Schleswig-Holstein ein völlig uneinheitliches Bild. Und deshalb brauchen wir in der Tat eine gesetzliche Regelung und allgemeingültige Standards.
Allerdings geht der Gesetzentwurf des SSW hier in einigen Punkten sehr weit, sodass wir heute einen eigenen praktikableren und realistischeren Gesetzentwurf einbringen. Dieser unterscheidet sich vom SSW-Entwurf im Wesentlichen in drei Punkten:
• Punkt 1: Beim SSW heißt es, dass der Beauftragte ‚allumfassender Interessen- vertreter‘ der Menschen mit Behinderung sein solle. ‚Allumfassend‘ klingt zunächst einmal gut – ist es aber gar nicht. Denn die Interessen von Menschen
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



mit Behinderung werden schon wahrgenommen: von Wohlfahrtsverbänden, Behindertenbeiräten und Selbstvertretungsorganisationen.
Die Funktion eines Beauftragten ist im Sinne der BRK aber vielmehr der, dazu beizutragen, gleiche Lebensbedingungen und gleichberechtigte Teilhabe- möglichkeiten von Menschen mit und ohne Behinderung herzustellen. Und genau dies findet sich in unserem Gesetzentwurf wieder: Es geht um Gleichstellung und nicht um ‚Interessenvertretung‘. Hier muss differenziert werden, ebenso, wie dies auch in anderen Bundesländern getan wird und wie dies auch dem Landes- behindertengleichstellungsgesetz entspricht.
• Der zweite Punkt ist, dass wir die Verpflichtung eines kommunalen Beauftragten auf Kreisebene als reine Sollvorschrift und auf Gemeindeebene als Kannvorschrift ausgestalten; beim SSW liegt die Betonung auf ‚verpflichtend‘, das heißt, Gemeinden und Kreise müssen zwingend einen Beauftragten bestellen. Die AfD- Fraktion sieht hierin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die kommunale Selbst- verwaltung.
• Punkt 3: Wir geben in unserem Gesetzentwurf nicht vor, dass – wenn bereits ein ‚Beirat für Menschen mit Behinderung‘ existiert – dieser notwendigerweise auch die Funktion des kommunalen Behindertenbeauftragten übernehmen muss. Denn die Gemeinden und Kreise regeln die spezifische Funktion und Arbeitsweise des Beirats jeweils durch eigene Satzung.
Und es kann in einzelnen Gemeinden oder Kreisen durchaus Besonderheiten geben, die zur Folge haben, dass der Beiratsvorsitzende eben nicht zwingend auch zum kommunalen Behindertenbeauftragten bestellt wird. Wir sollten Kreisen und Gemeinden also keine unnötigen Vorschriften machen, sondern ihnen Flexibilität ermöglichen.
Zu all dem kommt noch ein weiterer Aspekt: Gerade vor dem Hintergrund der demo- graphischen Entwicklung müssten letztlich barrierefreie Kommunen unser Ziel sein. Auch abseits des klassischen Behindertenbegriffs können wir es uns nicht länger leisten, auf den Sachverstand eines kommunalen Behindertenbeauftragten zu verzichten.



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de



Namentlich wenn wir den Bürgern in unseren Kreisen und Gemeinden auch im fort- geschrittenen Alter ein gutes, möglichst barrierefreies Leben bieten wollen. Die Schaffung von Stellen für Beauftragte für Menschen mit Behinderung vor Ort ist so gesehen eine wichtige Dienstleistung für alle Bürger.
Uns geht es heute um den gesetzlichen Rahmen: Mit dem Gesetzentwurf, den wir als AfD-Fraktion vorgelegt haben, bieten wir allen Kreisen und Gemeinden, die einen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestellen wollen, eine sichere Gesetzesgrundlage. Arbeiten wir daran, dass möglichst viele davon Gebrauch machen.“



Weitere Informationen:
• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vom 12. März 2019 (Drucksache 19/1327): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01327.pdf
• Gesetzentwurf des SSW vom 20. Februar 2019 (Drucksache 19/1286): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01286.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de