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28.03.19
10:52 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 36 – Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 139.19 / 28.03.2019


Der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
die kommenden Wahlen zum Europaparlament sind auch für den Schutz unserer ge- meinsamen Lebensgrundlagen eine entscheidende Richtungswahl. Diese Lebens- grundlagen für kommende Generationen zu erhalten, ist eine der vordringlichsten Auf- gaben der Politik. Das Engagement der jungen Menschen bei den Freitagsdemonstrati- onen für den Klimaschutz schreibt es uns ins politische Pflichtenheft.
Doch nicht nur das Klima, auch der Schutz von Böden, Wasser und Luft, der Schutz von Tieren und Pflanzen, ist entscheidend für unser Überleben. Alle Lebewesen sind auf Wasser angewiesen. Bäche, Flüsse und Auen durchziehen als Lebensadern unsere Landschaft. Seen und deren Uferbereiche beherbergen in intaktem Zustand eine reich- haltige Flora und Fauna. Mit dem Grundwasser schützen wir unsere Trinkwasservorrä- te.
Im gemeinsamen EU-Binnenmarkt herrschen einheitliche Umweltstandards für alle. Und das ist auch gut so. Gewässerverschmutzung macht nicht vor administrativen Grenzen Halt, besonders bei Fließgewässern ist das leicht einzusehen. Gleiches Recht für alle heißt aber auch gleiche Wettbewerbschancen. Umweltstandards werden sonst schnell auf dem Altar der vermeintlichen Wirtschaftlichkeit geopfert.
Der Vorstoß der IHK, von dem wir kürzlich lesen mussten, stößt genau in dieses Horn. Dabei ist vorbeugender Schutz am Ende für alle immer noch billiger als nachträgliche Sanierung von Umweltschäden. Diese Standards sind ernsthaft in Gefahr, wenn natio- nale und neoliberale Kräfte im EU-Parlament die Oberhand gewinnen. Seite 1 von 2 Die Wasserrahmenrichtlinie ist neben der Nitratrichtlinie das entscheidende Instrument für den Gewässerschutz. Und wie so oft im Umweltschutz zeigt sich auch hier: die Ziele sind richtig beschrieben, die notwendigen Maßnahmen bekannt, nur die Umsetzung hinkt hinterher.
Dabei haben wir in Schleswig-Holstein schon früh eigentlich vorbildliche und arbeitsfä- hige Strukturen auf der Ebene der Flussgebietseinheiten gebildet, die den Gewässer- schutz über administrative Grenzen hinweg, gemeinsam bearbeiten. Zudem wurden alle relevanten Akteure eingebunden: Flächennutzer*innen ebenso wie Kommunen, Ver- bände und der Naturschutz. Die Zusammenarbeit funktioniert überwiegend gut und ist breit akzeptiert. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um den guten Zustand unserer Ge- wässer auch flächendeckend zu erreichen. Dafür brauchen wir vor allem Zugang zu Flächen aber auch die Einsicht und Akzeptanz der Flächennutzer*innen, die Art und Weise der Bewirtschaftung gewässerschonender auszurichten.
Und da sind wir nicht zuletzt bei einem grandiosen Versagen der Bundesregierung. Die Vorgaben der EU bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie sind bis heute nicht in na- tionales Recht umgesetzt. Die aktuelle Düngeverordnung entsprach schon bei der Ver- abschiedung erkennbar nicht dem EU-Recht. Das ist in der Tat beschämend und wird nicht nur den Gewässern, sondern womöglich auch die Steuerzahler*innen teuer zu stehen kommen. Wegen der halbherzigen Reform der Düngeverordnung drohen Deutschland mehr als 800.000 Euro Strafzahlungen täglich.
Wir geben viel Geld an der Stelle in die Beratung von Landwirt*innen, das längst für an- dere Maßnahmen zur Verfügung stehen könnte, wenn es eine konsequente Rechtsset- zung auf Bundesebene geben würde. Für die Landwirt*innen, die sich dieses Jahr auf veränderte Regelungen einstellen mussten und es im nächsten Jahr dann wieder mit veränderten Vorgaben zu tun bekommen, ist dies auch mehr als ärgerlich.
Das Beispiel Düngeverordnung zeigt: Niemand hat auf lange Sicht etwas davon, wenn wir uns vor wichtigen Aufgaben im Gewässerschutz drücken. Im Gegenteil, wir werden hier noch eine Schippe drauflegen müssen.
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