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28.03.19
11:52 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur Kurzzeitpflege

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 16 – Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein Pressesprecherin bedarfsgerecht sicherstellen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Eka von Kalben: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 147.19 / 28.03.2019

Es braucht ein ganzes Dorf, um Menschen zu pflegen Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen, liebe Gäste auf der Tribüne,
niemand will zum Pflegefall werden und anderen zur Last fallen. Nicht den Angehöri- gen, nicht Freunden und vor allem nicht finanziell. Aber da werden wir nicht gefragt. Un- fall, Krankheit oder Alter heißen die Unbekannten, die dafür verantwortlich sind, dass wir Pflege und Unterstützung benötigen.
Gut, dass es die Pflegeversicherung gibt. So ist wenigstens ein Teil der Pflegekosten abgedeckt. Weniger gut, dass die Pflegeversicherung lediglich eine Teilkasko ist. So war sie von Anfang an konzipiert. 2017 bezogen in Schleswig-Holstein über 109.000 Personen Leistungen der Pflegeversicherung. 67 Prozent der Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt, 33 Prozent in stationären Pflegeinrichtungen.
Eine große Verantwortung und auch eine große Belastung liegen auf den Schultern von Familie, Angehörigen und Freunden. Ich sage ja immer: Es braucht ein ganzes Dorf, um Kinder zu erziehen. Eigentlich braucht es auch ein ganzes Dorf, um pflegebedürftige Menschen zu pflegen. Unsere Gesellschaft wird immer mobiler. Die sozialen Netze vor Ort werden lockerer. Immer mehr Menschen sind auf „fremde Hilfe“ angewiesen. Umso wichtiger wird das professionelle Unterstützungsangebot in der Pflege.
Hierbei spielt die Kurzzeitpflege eine ganz besondere Rolle. Ursprünglich wurde sie als Überbrückung zwischen Krankenhausaufenthalt und vollständiger Gesundung vorgese- hen. Die Kurzzeitpflege wird aber auch für pflegende Angehörige immer wichtiger – als temporäre Entlastung und in Form der Verhinderungspflege. Es ist unverzichtbar, dass Menschen, die familiär und ehrenamtlich pflegen, hin und wieder eine Auszeit haben. Sonst droht ihnen der akute oder schleichende Burn-Out. Das ist weder gut für die Pfle- genden selbst, noch für die von ihnen Gepflegten.


Seite 1 von 2 Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurde der Anspruch auf Kurzzeit und Verhinderungs- pflege von vier auf acht Wochen pro Kalenderjahr ausgedehnt. Dafür stehen maximal 3.224 Euro pro anspruchsberechtigter Person zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund und mit dem Rückenwind der Demografie ist der Bedarf an Kurzzeitpflege gestiegen. Und er wird weiter steigen. Die sehr berechtigte Nachfrage kann im Moment aber weder zeitnah noch an jedem Ort befriedigt werden. Das muss sich ändern!
Wenn zum Beispiel eine Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht und eine Versor- gung zu Hause nicht möglich ist, muss man den Kurzzeitpflegeplatz nehmen, der frei ist. Wenn pflegende Angehörige Urlaub buchen wollen, geht das meistens nicht. Die Zusage für einen Kurzzeitpflegeplatz in sechs Wochen oder drei Monaten – auf den Tag genau - ist so gut wie nie möglich.
Kurzzeitpflege wird in Form von sogenannten eingestreuten Betten in stationären Alten- pflegeeinrichtungen vorgehalten. Keine Einrichtung kann vorab sagen, wann ein Dauer- platz frei wird. Keine Einrichtung will verbindlich kalkulieren, dass am Tag x ein Kurz- zeitpflegeplatz auch wirklich frei ist. Zu hoch scheint der wirtschaftliche Druck, jeden freien Platz unmittelbar wieder zu belegen. Das ist eine unhaltbare Situation für die Menschen. Das ist nicht akzeptabel für die pflegenden Angehörigen und die Pflegebe- dürftigen. Hier müssen wir etwas tun!
Was können wir tun? Die SPD möchte, dass das Land ein Konzept macht. Ich würde sagen: falsche Adresse. Das Land hat an dieser Stelle keine gesetzlich zugewiesene Kompetenz. Im Sozialgesetzbuch XII ist geregelt, auf welche Leistungen die Versicher- ten Anspruch haben. Das ist ein Bundesgesetz. Und die Kommunen sind im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge Ansprechpartner, für die Vorhaltung beziehungsweise Planung von Angeboten. Die Pflegekassen verhandeln mit den Anbietern. Sie entschei- den mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob eine Pflegeinrichtung den Anforderungen entspricht und wie vergütet wird.
Das Land spielt in diesem Konzert keine Rolle. Insofern läuft der Antrag der SPD ei- gentlich ins Leere. Aber natürlich wissen wir, worum es der SPD eigentlich geht. Und diese Ziele teilen wir in Jamaika. Deshalb haben wir versucht, mit unserem Alternativan- trag die Erwartungen in die richtigen Bahnen zu lenken. Niemandem ist geholfen, wenn man ihm oder ihr ein X für ein U vormacht. Gesetzesänderungen kann und muss der Bund machen. Aber Jamaika ist natürlich bereit, dem Bund auf die Sprünge zu helfen. Wir prüfen sehr gerne eine entsprechende Bundesratsinitiative. Es wäre nicht die erste dieser Regierung zur Pflege.
Eine Bedarfsplanung im eigentlichen Sinn gibt es in der Pflege nicht. Der Pflegemarkt ist ein Markt. Es ergibt dennoch Sinn vor Ort – auf regionaler und kommunaler Ebene – zu gucken, was gebraucht wird. Durch Austausch und Gespräche und mit Anreizen kann auf eine entsprechende Angebotsstruktur hingewirkt werden.
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