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28.03.19
12:42 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 16 "Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 142/2019 Kiel, Donnerstag, 28. März 2019
Soziales/Kurzzeitpflege



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 16 „Kurzzeitpflege in Schleswig- Holstein“ In seiner Rede zu TOP 16 (Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsge- recht sicherstellen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssys- tems. Sie trägt dazu bei, pflegende Angehörige in schwierigen Situationen zu entlasten. Deswegen müssen wir auch seitens der Politik dazu beitragen, dass diejenigen, die diese große Leistung für die zu Pflegenden, aber auch für unsere Gesellschaft insgesamt vollbringen, angemessen bezahlt werden. Aber nicht nur das, sie müssen vor allem viel stärker in den Mittelpunkt der Debatte über die Wertschätzung durch Politik und Zivilgesellschaft gerückt werden. Diese Entlastung der pflegenden Angehörigen ist deswegen so wichtig, weil wir uns einer Tatsache bewusst sein müssen, die auch der letz- te Landespflegebericht in aller Deutlichkeit bestätigt: Weit über die Hälfte der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut. Ohne die vielen pflegenden Angehörigen, die jeden Tag einen au- ßerordentlichen Dienst tun und dabei sogar oft selbst finanzielle wie menta- le Einbußen in Kauf nehmen, wäre dieses staatliche Gesundheitssystem, diese Pflege, wie sie jetzt existiert, nicht zu machen.
Die Kurzzeitpflege nach § 41 SGB XI ist hier ein wichtiges Element, um mög- lichst lange die häusliche Pflege zu sichern, vor allem in Notsituationen. Vie- le haben es sicherlich schon mal selbst in der Familie erlebt oder im Be- kanntenkreis vernommen, dass sehr kurzfristig eine vollstationäre Pflegeun- terbringung zur Überbrückung erforderlich ist. In meiner Familie gab es die- sen Fall vor gut drei Jahren, an einem Freitagnachmittag in den Frühlingsfe- rien. Man kann sich vorstellen, dass man irgendwann die Schweißperlen auf der Stirn bekommt, wenn auch bei dem 3. oder 4. Kurzzeitpflegeanbieter nicht binnen 24 Stunden ein Platz für etwa eine Woche frei ist. Beim 5. An- bieter hat es aber geklappt. Somit konnte eine Notsituation abgewendet Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de werden und eine Woche später lief in der häuslichen Pflege innerhalb mei- ner Familie wieder alles wie gehabt.
In der Begründung des SPD-Antrages wird erwähnt, dass die Kurzzeitpflege den pflegenden Angehörigen ermöglichen soll, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Das ist nicht ganz haargenau der Grundgedanke des Instrumen- tes Kurzzeitpflege, sondern eher das zweite, sehr wichtige Element zur Un- terstützung der Angehörigen. Die Verhinderungspflege aus § 39 SGB XI, die auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erfolgen kann, ist dieses stabilisierende Instrument. Sie entlastet die häusliche Situation bei Urlaubs- und vor allem auch Krankheitsvertretungen. Der Anspruch auf Ver- hinderungspflege erkennt an, dass natürlich auch jemand, der seine Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel oder Tanten pflegt, dies nicht ohne Pause und Erholung machen kann. Diese beiden Pflegeformen unterstützen die Pflege aus dem Angehörigenumfeld. Nun gilt es, und so sehe ich den vorlie- genden Vorstoß, diese Stärke in der Pflege noch besser zu machen.
Es häuft sich, dass man feststellen muss, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU und SPD auch richtige Dinge stehen, so auf Seite 96 und 97. Richtige Dinge müssen dann aber auch angegangen werden. Die GroKo auf Bundesebene will nach eigenen Worten ‚die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Lösung sicherstellen‘. Der Wortlaut sagt bereits aus, dass die Überprüfung, die sich die SPD-Landtagsfraktion hier in der ersten eigenen Antragsversion wünscht, bereits von der Bundes-SPD erfolgt sein muss und ein Handlungs- bedarf besteht. Auch an dieser Stelle sollten wir die Bundesregierung daran erinnern, was sie sich und den Menschen in Deutschland versprochen hat. So beispielsweise die Begrenzung der Heranziehung von Angehörigen bei den Pflegekosten.
Die generelle Reformierung der Finanzierung der Pflege haben wir bereits in der letzten Plenarwoche auf den Weg gen Bundesrat geschickt. Den Ausbau von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen wir auch bei dieser Re- form mitdenken. Wenn die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden, und das müssen sie, dann können die Kapazitäten für Kurzzeitpfle- ge auch weiter erhöht werden. Daher fordern wir Pflegekassen sowie die Bundesregierung auf, den finanziellen Rahmen gemäß der Koalitionsverein- barung zügig anzugehen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de