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15.05.19
11:23 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: (TOP 1) Klare Absage an Tempolimit

Tempolimit | 15.05.2019 | Nr. 187/19
Hans-Jörn Arp: (TOP 1) Klare Absage an Tempolimit Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (15.05.2019) im Plenum des Landtags zum Thema Tempolimit:
Hier werde eine Debatte geführt, die in den Bundestag und nicht in den Landtag gehöre, so Arp. Sich auf einen gerade umfangreich sechsspurig ausgebauten Autobahnabschnitt in Schleswig-Holstein, nämlich den Abschnitt der A7 zwischen Bordesholm und Hamburg, zu beschränken, sei keineswegs zielführend, was auch immer man damit beabsichtige.
„Die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, die dazu dienen soll, den Straßenbelag einzufahren, einfach zu belassen, um Sicherheit und Klimaschutz zu gewährleisten, mag zwar ein ehrenwertes Anliegen sein, ist aber eine Scheinargumentation. Nirgendwo in Schleswig-Holstein ist ein Autobahnabschnitt sicherer als dieser gerade fertiggestellte zwischen Bordesholm und Hamburg“, so der Verkehrsexperte.
Danach nahm der Abgeordnete sich die SPD vor, die diesen Vorschlag eingebracht hatte: „Herr Dr. Stegner vergisst, dass seine Partei seit vielen Jahren in Regierungsverantwortung entweder im Land oder Bund hätte Entscheidungen treffen können. Warum regeln Sie das nicht in Berlin, Herr Dr. Stegner?“
Auch die CDU stehe für Klimaschutz und Sicherheit ein. Klimaschutz bedeute aber auch, für flüssigen Verkehr zu sorgen und Staus zu vermeiden – gerade Letztere würden erheblich zur Belastung des Klimas beitragen – sehr viel mehr, als eine Reduzierung der Geschwindigkeit für Pkw bringen würde.
Jedes Unfallopfer sei eines zu viel, so Arp. Gerade deshalb sei der vorbildliche Ausbau der A7 zwischen Bordesholm und Hamburg zu begrüßen – hier sei alles getan worden, um sowohl die Autofahrer als auch die Anwohner vor Gefahren und Verkehrsbelästigungen zu schützen.
Am Rande: Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung würde der Ausbau dieses Abschnittes übererfüllt sein: Das genehmigte Planfeststellungsverfahren habe darauf basiert, keine Begrenzung vorzusehen. FFH-Richtlinien und Lärmschutzmaßnahmen seien darauf abgestimmt. Bei Einführung einer Begrenzung hätte sich die Bauherren viel Geld beim Ausbau sparen können, Regressforderungen seien sehr wahrscheinlich, so Arp abschließend.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Seite 2/2
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