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15.05.19
15:36 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 16: Wir wollen keine Upload-Filter im Internet!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 15. Mai 2019



TOP 16: Uploadfilter verbieten – Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen (Drs. 19/1403)



Stefan Weber:
Wir wollen keine Upload-Filter im Internet!

Das deutsche Urheberrechtsgesetz bestimmt in Deutschland die Verwendung geistigen Eigentums in Bezug auf ideelle sowie materielle Aspekte. Das Urheberrecht sieht sich immer wieder konfrontiert mit Veränderungen in der Medienwelt. Das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte erhielten im Laufe der Zeit immer wieder Anpassungen und Veränderungen. Diese sollten sicherstellen, dass die Vorschriften nicht den Anschluss an die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen verlieren.
Ende März nun stimmte das Europaparlament der Reform des Urheberrechtsrechts zu. Damit kommt aber auch der Artikel 13, der in der aktuellen Version Artikel 17 ist, also die Pflicht für Internetplattformen wie Youtube, Inhalte auf mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht zu prüfen. Damit will die Europäische Union das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und unter anderem für faire Bezahlung für Urheber und Rechteinhaber sorgen. Es geht darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Die Zielrichtung ist richtig und es hört sich auch zunächst ganz richtig an. Aber wie kann man dies gewährleisten. Hier liegt das Problem. Diensteanbieter, die Werke in großem Umfang speichern oder öffentlich zugänglich machen, müssen nun geeignete Maßnahmen ergreifen, um 2



sicherzustellen, dass die Rechte der Urheber nicht verletzt werden. Artikel 17 besagt nämlich, dass Plattformen wie Youtube, Instagram oder Facebook zukünftig dafür haftbar sind, wenn über ihre Plattformen Inhalte verbreitet werden, an denen sie keine Rechte haben, und zwar bereits zum Zeitpunkt des Hochladens. Bisher ist es so, dass Urheber sich selbst an YouTube wenden müssen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Die Plattform muss dann dagegen vorgehen.
Dass sich etwas ändert ist wichtig. Man kann zwar argumentieren, wenn jemand nicht will, dass seine Arbeit bzw. Werke nicht weiter genutzt werden, dann soll man sie eben nichts ins Netz stellen. Das ist so aber nicht ganz richtig, denn viele Werke landen heute irgendwie im Internet. Und darüber hat der einzelne Künstler bzw. Rechteinhaber kaum Kontrolle. Daraus für sich das Recht abzuleiten, einfach so alles verwenden zu dürfen, geht nicht. Aber dieses Verhalten ist leider weit verbreitet. Von daher müssen neue Regeln her. Nur Upload-Filter sind der denkbar schlechteste Weg. Der Einsatz von Upload-Filtern, einer Software, die Dateien beim Hochladen prüft und gegebenenfalls abweist, wird zwar nicht explizit vorgeschrieben. Aber die großen Internet-Plattformen könnten auf die automatisierten Filter zurückgreifen. Nur ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Pro Minute werden etwa 400 Stunden an Videos auf Youtube hochgeladen. Das Problem ist: Solche Upload-Filter sind fehleranfällig und könnten auch Legales zurückweisen. Probleme könnte es zudem bei der Abgrenzung von erlaubten und unerlaubten Inhalten geben. Die zulässige Verbreitung von Zitaten oder Satire soll eigentlich nicht von der Urheberrechtsreform betroffen sein.
Da die Übergänge aber fließend sein können, ist unklar, wie einem Filter die Unterscheidung gelingen soll. Und weiter besteht die Gefahr, dass das System dazu verwendet werden könnte, um unliebsame Meinungen zu blockieren. Technologisch würde diese Möglichkeit bestehen. Voraussetzung für die Zustimmung zur EU- Richtlinie war die von Bundesjustizministerin Katarina Barley abgegebene Protokollerklärung, dass wir den Artikel 13 bzw. jetzt Artikel 17 falsch finden. Die nationale Umsetzung der EU-Urheberrichtslinie muss ohne Upload-Filter auskommen. Wir wollen keine Upload-Filter im Internet!
Die Verwertung und Vergütung kreativer Inhalte darf nicht auf Kosten von Freiheitsrechten erfolgen. Wir wollen Upload-Filtern keine Entscheidung über unsere Meinungsfreiheit überlassen. Es darf keine Nutzung von Upload-Filtern in Deutschland geben. Wir stimmen dem Antrag des SSW zu.