Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.08.19
18:04 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 27: Es geht um den Schutz unserer kostbarsten Ressource – unser Grundwasser!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 29. August 2019



TOP 27: Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der Düngeverordnung (Drs. 19/1624)


Kirsten Eickhoff-Weber:
Es geht um den Schutz unserer kostbarsten Ressource – unser Grundwasser! „Das Thema Düngeverordnung ist heute wieder auf der Tagesordnung des Schleswig- Holsteinischen Landtags. Und das aus gutem Grund! Denn es geht um den Schutz unserer kostbarsten Ressource: unser Grundwasser. Der EuGH hat im Juni 2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland auch mit der 2017 novellierten Düngeverordnung noch gegen die Nitratrichtlinie der EU verstößt. Am 25.7. kam dann aus Brüssel die letzte Mahnung. Mit dem deutlichen Hinweis, dass nunmehr eine letzte Stellungnahme mit Lösungsvorschlägen erwartet wird. Wenn nicht, droht ein Zwangsgeld, man spricht von 900.000 € täglich. Bis Ende September muss eine Lösung gefunden werden. Erst gestern hat der zuständige Kommissar wieder festgestellt, dass die Vorschläge aus Deutschland immer noch nicht reichen! Und das ist auch für Schleswig-Holstein von großer Bedeutung! Große Teile des Landes sind sogenannte „rote Gebiete“, also Bereiche, die in besonderem Maße von Überdüngung betroffen sind. Die Jahrzehnte mit „Wachse oder Weiche“, mit immer höheren Erträgen, mit immer mehr Tieren, haben in unserer Umwelt, in der Landschaft und eben auch im Grundwasser tiefe Spuren hinterlassen. Die EU-Kommission teilt im Juli. auch mit, dass unter den Bundesländern mit dem größten Anteil von Messstellen mit Nitratkonzentrationen über 50 mg/l Schleswig-Holstein auf Platz 3 ist, Tendenz steigend. Ich betone: steigend! Das ist alarmierend! 2



Am 17.4.2018 stellte die SPD Landtagsfraktion den Antrag „Grundwasser schützen: Düngeverordnung nachbessern und effizient umsetzen!“ Unsere Forderungen: Düngeverordnung auf Bundesebene nachbessern, alle Möglichkeiten für Schleswig-Holstein nutzen und mehr Personal für die zuständigen Behörden. In der Landtagsdiskussion im Juni stellte der Kollege Heiner Rickers fest: Antrag dünn und Antragsteller haben keine Ahnung. Nach dem EuGH-Urteil dann Ende Juni 2018 der Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen „Die Landesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Düngeverordnung des Bundes auf Landesebene die dadurch gegebenen Möglichkeiten für einen verbesserten Schutz des Grundwassers zu nutzen.“ Dann geht es noch um mehr Kontrolle, Fortbildung und mehr Personal. Gehaltvoll, liebe Jamaikaner, war das nicht!
Herr Minister, das Verfahren um die Düngeverordnung ist für Schleswig-Holstein, für unsere Wasserversorgung und für die Landwirtschaft von großer Bedeutung. Da ist es mehr als bedauerlich, dass Sie im Ausschuss nicht regelmäßig berichtet haben. Am letzten Mittwoch haben Sie berichtet. Das war nach dem dritten oder vierten Gespräch in Berlin und unser Berichtsantrag war schon gestellt - sei´s drum. Es gab auch eine Presse des MELUND. Die war überschrieben mit: „Gemeinsame Presseerklärung der für Landwirtschaft und/oder Umwelt zuständigen Landesministerinnen“. Ich habe das gelesen und war von den Socken! Da stehen gute Sachen drin. Das sind auch Forderungen aus unserem Antrag vom letzten April. Der hier im Landtag abgebügelt wurde. Das Rätsel löste sich bei genauerer Betrachtung der Unterzeichnenden: Das sind ausschließlich grüne Umwelt- und Landwirtschaftsminister! Sie sind in S-H beides: Umwelt- und Landwirtschaftsminister. Da sind wir doch gespannt, wie Sie das mit Jamaika umsetzen wollen. Ich gehe davon aus, dass Sie sämtliche Inhalte der PM mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative ganz zügig auf den Weg bringen werden – die Zeit drängt! Und wir nehmen Sie beim Wort!
Für Ihre Bundesratsinitiative noch zwei Hinweise: Die EU Kommission empfiehlt, den §13 der DüVo so zu ändern, dass es den Bundesländern freisteht strengere, oder besser an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie im Interesse des Umweltschutzes dazu bereit sind. Das sollten Sie aufnehmen. Die jetzt geltende erschöpfende Liste von 14 Maßnahmen wird als Beschränkung des tatsächlichen Potentials gesehen. Sie wollen, dass das Verursacherprinzip nicht für ökologisch und extensiv wirtschaftende Betriebe gilt. Das Verursacherprinzip muss aber für alle gelten. Und bei allen Betrieben, die auf dem Weg einer Neuausrichtung hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft – ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel – mitgehen, muss die individuelle Hoftorbilanz zu Grunde gelegt werden. 3



Herr Minister, eine Verschärfung des Düngerechts muss jetzt kommen, das ist allen klar. Aber es wird für unsere Landwirtschaft auch mit Blick auf die Zeitabläufe eine riesige Herausforderung! Stehen Sie unseren Bauern zur Seite. Nutzen Sie das Geld, das Sie bei den Dürrehilfen eingespart haben, um die Landwirtschaft bei der konsequenten Umsetzung der Düngeverordnung zu unterstützen.“