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29.08.19
18:19 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Diskussion zur Verschärfung der Düngeverordnung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 27 – Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Pressesprecherin Verschärfung der Dünge-Verordnung Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Bernd Voß: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 322.19 / 29.08.2019


Überschüsse gezielt dort begrenzen, wo sie anfallen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke dem Minister und den Mitarbeiter*innen der Landesregierung für den Bericht. Er zeigt deutlich die mehr als missliche Lage, in die uns die jahrelange Hinhalte- und Verzögerungstaktik bei Umsetzung der Düngeverordnung gebracht hat. 28 Jahre nach Inkrafttreten der EU Nitratrichtlinie, 10 Jahre nach dem ersten Mahnschreiben, 1 Jahr nach dem klaren Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Der Anpassungsdruck für die Betriebe steigt. Übergangszeiten wird es kaum noch ge- ben können. Die landwirtschaftlichen Betriebe sind weiter im Ungewissen, wie die Vor- gaben zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger demnächst aussehen werden. Sie haben sich gerade auf die neuen Vorgaben, die seit Anfang 2018 gelten, eingestellt und der Bauernverband und andere haben ihnen eingeredet, dies sei ausreichend.
Es drohen uns, also letztlich den Steuerzahler*innen im Bundesgebiet, Strafzahlungen von mehr als 850.000 Euro täglich, möglicherweise auch rückwirkend. Die viel zu späte, viel zu zögerliche Reform von 2017 war nicht ausreichend. Darauf haben wir Grüne auch seinerzeit hingewiesen und waren damit nicht allein. Auch die Umweltverbände, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und nicht zuletzt Professor Tau- be waren und sind dieser Auffassung. Herrn Professor Taube hatte ich bereits in meine Rede hier vor gut einem Jahr zitiert, am 4. Juni 2018, als wir hier auch über das Thema Düngeverordnung debattiert haben. Aber es brauchte erst ein neuerliches Vertragsver- letzungsverfahren der EU, bis dies auch der Bundeslandwirtschaftsministerin zu däm- mern begann.
Diejenigen, die vorgeben, mit ihrer Blockadehaltung bei der Umsetzung der Nitratrichtli- nie die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere der kleinen Betriebe,
Seite 1 von 3 zu vertreten, haben in Wirklichkeit der Landwirtschaft einen Bärendienst erwiesen.
Hätte es die erforderlichen Reformen vor Jahren gegeben, wäre es für die Betriebe leichter und kostengünstiger gewesen, die Bewirtschaftung anzupassen. Das haben Nachbarländer wie Dänemark oder Holland uns bereits in den letzten Jahren vorma- chen müssen.
Die Situation, wie wir sie heute in den so genannten ‚Roten Gebieten‘ haben, wäre zu vermeiden gewesen, hätte man sich rechtzeitig um eine an die Fläche angepasste Tier- haltung bemüht. Gestern sprach die Bundesregierung jetzt als Maßnahme auch von ei- ner Reduzierung der Tierbestände. Dieser Anpassungsdruck wäre zu vermeiden gewe- sen, mit einem Blick der Bundesregierung in die Ratschläge ihrer wissenschaftlichen Beiräte.
Sie haben im August 2013 eine Stellungnahme vorgelegt und den Reformbedarf darin sehr deutlich umrissen. Die Düngeverordnung von 2017 entspricht in vielen Punkten nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen.
Haarsträubend ist, dass anscheinend aus den Fehlern der Vergangenheit überhaupt nicht gelernt worden ist. Wieder wurden Vorschläge vorgelegt, die den Anforderungen nicht gerecht werden. Damit wird das Scheitern bewusst einkalkuliert. Das alles ist si- cher auch mit einem enormen Imageschaden für die Landwirtschaft insgesamt verbun- den.
Ich bedanke mich daher bei der Landesregierung, beim Minister und den Mitarbei- ter*innen, die sich in den Verhandlungen für eine EU-rechtskonforme und am Verursa- cherprinzip orientierte Umsetzung einsetzen. Es darf nicht sein, dass am Ende gewäs- serschonend wirtschaftende Biobetriebe und konventionelle Betriebe, die nach den Empfehlungen der Gewässerschutzberatung wirtschaften, die Leidtragenden sind und im Wettbewerb benachteiligt sind.
Es braucht eine bundeseinheitliche Erfassung der Nährstoffströme, um die Überschüs- se gezielt dort zu begrenzen, wo sie anfallen. Es bedarf einer Schlag bezogenen Bilan- zierung des Düngebedarfs und der Nährstoffströme. Bei zunehmenden Betriebsgrößen und zunehmenden Feldentfernungen ist eine Betriebsbilanz allein nicht ausreichend. Dabei darf es kein Schönrechnen geben, indem etwa eine Verrechnung stattfindet mit Flächen außerhalb der roten Belastungsgebiete.
Und es reicht jetzt nicht, sich bei den anstehenden Reformen der Düngeverordnung al- lein auf die Einhaltung der Nitratrichtlinie zu fokussieren. Zu beachten sind auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresschutzrichtlinie und der Richtlinie zur Begrenzung von Luftschadstoffen. Auch sie fordern in den kommenden Jahren erhebli- chen Anpassungsbedarf von den Betrieben.
Dabei geht es um mehr als nur die Abwendung von Strafzahlungen. Das EU-Recht ist kein Selbstzweck und dient erst recht nicht der Drangsalierung der Landwirtschaft. Sie definieren die erforderlichen Standards, um Landwirtschaft in Einklang mit gesellschaft- lichen Zielen des Gewässerschutzes, des Klimaschutzes und des Schutzes der biologi- schen Vielfalt zu bringen. Nur wenn das berücksichtigt wird, kann Planungssicherheit für die Landwirtschaft erreicht werden.
Die Signale aus Berlin scheinen leider eher für das Gegenteil zu sprechen. Dann hieße es wieder einmal: Nach der Reform ist vor der Reform. Wir haben als Jamaika-Koalition
2 2018 als erstes Bundesland mit einer Landesdüngeverordnung die Herausforderungen aus den roten Gebieten umgesetzt und werden auch jetzt zeitnah eine neue Düngever- ordnung umsetzen. ***



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