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30.08.19
10:54 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner: Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern steht auch im Gesetz, Frau Justizministerin!

Kiel, 30. August 2019 Nr. 186 /2019

Dr. Ralf Stegner:


Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern steht auch im Gesetz, Frau Justizministerin! Zur Presseerklärung der Justizministerin zur Berichterstattung über die Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Kiel bei der DPolG vom 29.08.2019 erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:
„Der Rechtsstaat ist bereits dann in Gefahr, wenn die Menschen kein Vertrauen mehr haben, dass ihre Rechte durch seine Organe gewahrt und geschützt werden. Die Landesregierung gefährdet mit ihrem eigenen Handeln das Vertrauen in den Rechtstaat.
Die Pressemitteilung des Justizministeriums vom 29.08.2019 zur Berichterstattung über Durchsuchungsmaßnahmen bei der DPolG ist geeignet, genau dieses Vertrauen zu erschüttern, wenn im Kontext mit verfassungsrechtlich hochproblematischen Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Gewerkschaftsvertreter, der zugleich auch Personalrat, Pressesprecher und verantwortlicher Redakteur der Landesausgabe der Mitgliederzeitschrift seiner Gewerkschaft ist, darauf hingewiesen wird, dass auch Journalisten und Politiker „vor dem Gesetz gleich“ seien.
Dieser Hinweis ist vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse durchaus auch so zu verstehen, dass kein Journalist oder Politiker vor Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft sicher sein kann, wenn diese auf der Suche nach Beweismitteln in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verrats von Dienstgeheimnissen ist.
Dieser, in dem Zusammenhang durchaus als Drohung zu verstehende Text, richtet sich weniger gegen die potentiell Betroffenen, sondern vielmehr gegen die Menschen, die sich ihrem Abgeordneten oder Personalrat anvertrauen wollen, die Rechtsschutz und Beistand bei ihrer Gewerkschaft suchen oder aus welchen Gründen auch immer der Presse Informationen über Umstände geben, an deren Aufklärung ein öffentliches Interesse bestehen kann. Der durch diese Formulierung entstehende Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft ohne weiteres Zugriff 2



auf diese Informationen und die Informanten hat, die sich der Presse oder den Abgeordneten anvertrauen, ist geeignet, Informanten einzuschüchtern und von einer Weitergabe von Informationen an Presse und Politik abzuschrecken.
Die Pressefreiheit sowie die Unabhängigkeit von Gewerkschaften und das freie Mandat der Abgeordneten sind die Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates. Sie können nur dann funktionieren, wenn jede Bürgerin und jeder Bürger sich ihnen in allen Angelegenheiten angstfrei anvertrauen kann. Aus gutem Grund ist deshalb die Tätigkeit von Journalisten, Personalräten und Abgeordneten ebenso wie die Vertraulichkeit der ihnen gegebenen Informationen sowie die Person des Informanten durch das Grundgesetz und die Strafprozessordnung geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat für den Quellenschutz der Presse in seiner „Cicero“-Entscheidung bereits 2007 festgestellt, dass Durchsuchungsmaßnahmen bei Journalisten in Fällen eines vermuteten Verrats von Dienstgeheimnissen unzulässig sind. Das weiß (hoffentlich) auch die Justizministerin.
Wir fordern die Landesregierung auf, unmissverständlich klarzustellen, dass die verfassungsmäßigen Rechte von Gewerkschaften, Abgeordneten und der Presse auch durch die Staatsanwaltschaft Kiel respektiert werden und niemand Angst davor haben muss, sich diesen Institutionen anzuvertrauen.“