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27.09.19
10:45 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: TOP 27 und 31 Helferausbildungen im Pflegebereich etablieren

Pflege | 27.09.2019 | Nr. 353/19
Katja Rathje-Hoffmann: TOP 27 und 31 Helferausbildungen im Pflegebereich etablieren Der Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege ist allgegenwärtig – leider auch bei uns in Schleswig-Holstein.
Wir tun daher als Politik gut daran, dass wir alle Optionen, die diesem Fachkräftemangel entgegenwirken können, maximal nutzen und diese fördern.
Eine solche Option sehen wir als Jamaika in den Helferausbildungen im Pflegebereich. Diese umfasst 1 Jahr und ist mit dem ersten allgemeinen Bildungsabschluss (Hauptschulabschluss) zugänglich.
Derzeit wird in Schleswig-Holstein allerdings nur die Ausbildungsform zum Altenpflegehelfer (APH).
Eine bislang nicht angebotene Ausbildung ist die Krankenpflegehilfeausbildung (KPH), die allerdings durch eine derzeit im Sozialministerium erarbeite Landesverordnung zum 01.01.2020 in Kraft treten soll.
An diese Helferausbildungen kann dann durch eine Fachkraftausbildung, wie z.B. der Generalstischen Pflegeausbildung angeknüpft werden und sie ist gerade auch jungen Menschen, für die aus unterschiedlichen Gründen nicht direkt eine dreijährige Fachkraftausbildung in Frage kommt, eine gute Option. Auch im Rahmen der Weiterbildungsinitiative gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen in Unternehmen.
Diese Option ist ein Anknüpfungspunkt, den wir ernst nehmen und den wir als Land auch hinreichend fördern und unterstützen wollen.
Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind aber nur ein erster Schritt, da sich zum 01.01.2020 die Ausbildungslandschaft in den Pflegebereichen umfassend verändern wird. Alle notwendigen Maßnahmen für den fließenden Übergang in die Generalistik hat Schleswig-Holstein frühzeitig in die Wege geleitet.
Mit der Generalistischen Pflegeausbildung ist der Bereich der Helferausbildung jedoch keineswegs automatisch mit überführt.
Diesen Weg müssen wir gesondert beginnen und Jamaika liefert auch hier.
Es ist nur logisch, dass wir auf die Voraussetzungen, die die Landesregierung mit der


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de gemeinsamen Verordnung zur Schaffung der Krankenpflegehilfeausbildung (KPH) und der Altenpflegehilfeausbildung (APH) zunächst auf den Weg gebracht hat, aufbauen und auch hier eine „echte“ Generalistik schaffen wollen.
Erstens, weil es dem neuen Berufsbild entspräche, zweitens, um den Absolventinnen und Absolventen einer Pflegehilfeausbildung einen erleichterten Zugang zur Fachkräfteausbildung zu eröffnen.
Wir wollen diese beiden einjährigen Ausbildungen in eine generalistische Pflegehilfeausbildung überführen.
Es ist daher wichtig, dass von Seiten des Bundes die Finanzierung solcher Pflegehelferausbildung geklärt wird, um zukünftigen Fachkräften in diesem Land hervorragende Ausbildungsvoraussetzungen bieten zu können.
Einige Worte möchte ich abschließend noch zu unserem Alternativantrag zu Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hospiz- und Palliativpflege sagen.
Durch meine Ausführungen zu den Ausbildungsmöglichkeiten ist hoffentlich sehr deutlich geworden, dass uns der Bereich Pflege bewegt und dass wir an vielen Schrauben stellen müssen, um besser zu werden.
Uns eint das Ziel, dass unsere Maßnahmen dazu führen, dass es in der Pflege besser geht.
Für uns ist es notwendig, dass die Weiterbildungsquoten erhöht werden sollen. Dabei sollten wir prüfen, ob die Weiterbildungskosten durch eine ergänzende Regelung übernommen werden können.



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