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27.09.19
10:56 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: Top 13 Kitareform mit Beitragsdeckel und mehr Qualität

Kita | 27.09.2019 | Nr. 354/19
Katja Rathje-Hoffmann: Top 13 Kitareform mit Beitragsdeckel und mehr Qualität Anrede
Wie war nochmal die Situation vor zwei Jahren bei uns in Schleswig-Holstein? Und wie ist es auch jetzt zum Teil noch?
Erinnern wir uns doch mal, so lange ist das nun auch nicht her….
Die KiTa-Finanzierung ist sehr kompliziert. Das bedauern alle!
Ein Gewirr aus 7 Fördererlassen, 13 Regelungsbereichen und 32 Kriterien der jeweiligen Zuweisung der Landesmittel.
Schleswig-Holsteinische Familien müssen im Schnitt rund 9 Prozent ihres Einkommens für die Kita Betreuung aufwenden.
Dieser Wert ist die unrühmliche Spitze in der Bundesrepublik Deutschland.
Eltern müssen oft mehr als 600,- Euro für einen Krippenplatz bezahlen. Dabei sind sie keineswegs flexibel bei der Suche nach geeigneten Kita Plätzen, sondern sie müssen sich fügen, sofern sie keine Waldorfkita, Waldkita oder ein anderes besonderes Pädagogikprofil für ihr Kind wählen.
Nur wenn die Wohnortgemeinde ihre Zustimmung gibt, können sie darauf hoffen, ihr Kind in der Wunschkita unterzubringen.
Und wie ist die Situation bei der Sozialstaffel, für Eltern mit einem kleineren Geldbeutel?
Eltern, die über wenig Geld verfügen und staatliche Transferleistungen erhalten, werden in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt unterschiedlich hoch durch die jeweilige Sozialstaffel entlastet.
Hier kann man von einem Flickenteppich aus 15 unterschiedlichen Sozialstaffeln sprechen.
Ebenso finden die Eltern vor Ort unterschiedliche Betreuungsschlüssel für Ihre Kinder vor. Manchmal auch, wenn s schlecht läuft, auch Elementargruppen mit regelmäßig


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de 25 Kindern. Das ist keine Seltenheit.
Auch gibt es keine verbindliche Regelung, die Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gruppen festlegen.
Und gibt es keine Regelung zur Freistellung der Leitungskräfte.
Und keine verbindliche Norm für die Schließzeitenregelung der einzelnen Kitas.
Zudem ist der wichtige Bereich der Tagespflege bisher weitgehend ungeregelt. Und auch noch vergleichsweise teuer.
Eltern ist es nicht flächendeckend möglich, sich auf digitalem Weg über das örtliche Kitaangebot zu informieren und nach freien Bereuungsplätzen zu suchen.
Nicht alle beteiligen sich an der KiTa Datenbank.
Das alles - und noch viel mehr - werden wir mit der dringend notwendigen Kita Reform ändern.
Mit verlässlichen und gedeckelten Kitabeiträgen für alle -
und die auch nicht überschritten werden dürfen. Wohl aber gern unterschritten werden können.
Und wir werden auch die bislang sehr hohen Betreuungskosten für die Tagespflege mit dem selben Deckel versehen.
Gleiche Beiträge für Kita und die Tagespflege!
Auch stärken wir den Elternwunsch durch das künftige Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Betreuungsplatzes für ihre Kinder – auch über Gemeindegrenzen hinweg, sofern logischerweise ein freier Platz vorhanden ist.
Trotzdem muss es zur besseren Planbarkeit vor Ort einen Gemeindekindervorrang geben.
Das ist nur fair.
Wir schaffen mehr Qualität in der Betreuung durch eine signifikante Erhöhung des Betreuungsschlüssels im Ü3 Bereich. Wir erhöhen von durchschnittlich 1,5 Fachkräften auf 2,0 Fachkräfte in der Betreuung am Kind.
Außerdem werden erstmals die Vor- und Nachbereitungszeiten mit fünf Wochenstunden verbindlich geregelt und die Freistellung der Leitungskräfte mit 7,8 Std. wöchentlich pro Gruppe festgelegt.
Es werden künftig auch die einheitlichen maximalen Schließzeiten für eine Kita


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Mehr Transparenz und ein einfacheres Anmelden erreichen wir durch die erweiterte Kita-Datenbank für alle geförderten Kitas im Land. Eltern wird der Zugang und die Anmeldung erheblich erleichtert und vereinfacht.
Besonders erfreulich ist auch, dass nun der eben von mir erwähnte Flickenteppich bei der Sozialstaffel passe ist.
Es gibt eine, wie schon lange von allen Parteien geforderte einheitliche Sozialstaffel für alle Kreise und alle kreisfreien Städte.
Durch das „gute Kita Gesetz“ werden Eltern bereits seit dem letzten Monat von Kitagebühren freigestellt, die staatlichen Leistungen erhalten, wie:
SGB 2 - Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt,
bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Bei einkommensschwachen Haushalten, die keine staatlichen Leistungen erhalten, gibt es ab August eine landesweit einheitliche Regelung zur sozialen Ermäßigung. Danach müssen Familien maximal nur 50% des Beitrags, der über der bundesweit festgelegten Einkommensgrenze liegt, für die Kinderbetreuung aufwenden.
Egal, in welchen Kreis oder in welcher Stadt sie wohnen.
Zudem führen wir eine verbindliche Geschwisterregelung ein. Bislang liegt es im Ermessen der Kreise und kreisfreien Städte wie, und in welcher Höhe die Ermäßigung stattfindet.
Künftig haben wir eine landesweit gültige Regelung, die Mindestvorgaben vorsieht.
Ab August kommenden Jahres gibt es für das zweitälteste betreute Kind 50% und jedes weitere Geschwisterkind eine 100 prozentige Ermäßigung.
Etliche Versuche zur einheitlichen Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung scheiterten in den letzten 10 Jahren regelmäßig.
Jamaika setzt dieses nun um!
Wir schaffen Entlastungen für die meisten Eltern durch den festen und fairen Beitragsdeckel. In ganz Schleswig-Holstein wird es einheitliche Maximalbeträge für die Bereuung geben.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Für einen Ganztagsplatz im U3 Bereich mit 8 Stunden zahlen Eltern ab August 288,- Euro und im Ü3 Bereich bei gleichem Umfang 226,- Euro.
Im Schnitt werden Eltern durch diese Deckelung um rund 4.390,- Euro entlasten. Rechnet man das wegfallende Krippengeld von max. 2.400,- Euro dagegen, verbleibt es bei einer Nettoentlastung von etwa 2.000,- Euro jährlich für die Eltern.
Selbstverständlich können und sollen Kommunen auch weiterhin Beiträge erheben können, die unterhalb des normierten Deckels liegen.
Familienfreundliche Kommunen werden so nicht bestraft, sondern gestärkt.
Zudem stärken wir die Elternvertretungen in den Kitas und auch erstmals auch für die Kindertagespflege. Deren Mitwirkung wird mit unserer Reform gestärkt. Mit einem einfachen Wahl- und Delegationssystem für eine landesweite Mitwirkung der Eltern.
Außerdem wollen wir eine starke und gleichberechtigte Kindertagespflege, deren Rechte wir durch die Reform stärken. Mit Landesweit gültigen Mindesvergütungsvorgaben und unbürokratischen Nachweispflichten und Abrechnungsmöglichkeiten.
So sorgen wir für mehr Betreuungsqualität und wir entlasten die Kommunen.
Wurde vor zwei Jahren ein Kitaplatz mit 2.000 Euro im Jahr gefördert, so wird es in gut zwei Jahren mit 4.400 Euro mehr als doppelt so viel sein.
Es wird zusätzlich bis 2022 ein Betrag von 481 Mio. Euro für die Verbesserung der Betreuungsqualität, den Elternbeitragsdeckel und für die Entlastung der Kommunen bereitgestellt.
Zudem kommen dazu 328 Mio. Euro für Konnexitätsausgleiche und Systemanreize sowie die Mittel aus dem „Gute Kita Gesetz des Bundes in der Höhe von 191 Mio. Euro.
Das sind eine Milliarde Euro mehr bis 2022-Zudem wird die Förderung durch das Land mit dem SQKM – Standard – Qualitäts – Kosten – Modell wesentlich vereinfacht.
Das neue SQKM regelt und schreibt fest:
Festlegung der Leistungen
Vorgaben zum Betreuungsschlüssel
Ausstattung und Nebenkosten
Mieten, Pachten und Investitionen uvm.
Das Land beteiligt sich verlässlich an den entstehenden Kosten. Auf der Grundlage


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de des neuen SQKM, das den Standard erstmals für alle normiert.
Diese Umstellung der Finanzierung ist ein Paradigmenwechsel in der Kitafinanzierung in Schleswig-Holstein.
Dafür nehmen wir uns viel Zeit!
Wir kümmern uns natürlich auch um die jeweiligen Strukturen vor Ort. Diese müssen festgestellt und berücksichtigt werden.
Wir stärken das Bündnis zwischen den Kitas und den jeweiligen Trägern. Weiterhin können individuelle Vereinbarungen abgeschlossen werden und es ist selbstverständlich, dass es eine maßgebliche Zusammenarbeit bei der Bedarfsplanung gibt.
Hoheitlich werden Träger und der Betreuungsumfang festgelegt, sowie zusätzlichen Angebote von der Gemeinde definiert.
Deswegen ist es nur folgerichtig, dass wir die Übergangszeit der Systeme lang genug ausweiten.
Bis Ende 2024 werden die Umstellungen und die Justierungen voraussichtlich dauern.
Herzlichen Dank!



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de