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27.09.19
11:47 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Kita-Gesetz mit Licht und Schatten

Presseinformation Kiel, den 27.09.2019
Es gilt das gesprochene Wort
Flemming Meyer TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen Drs. 19/1699
„Die Reform geht in die richtige Richtung - aber viele Details sind noch zu klären“
Keine Frage: Die Reform der Kitagesetzgebung und die damit verbundene Neuordnung der Kita- Finanzen ist eine Riesenaufgabe. Für den SSW habe ich dabei immer gesagt, dass wir diesen Schritt für absolut notwendig halten. Vor allem die grundsätzlichen Ziele, die mit dieser Reform verbunden sind, teilen wir. Wir haben immer auf die positiven Effekte einer frühkindlichen Bildung von hoher Qualität hingewiesen. Und wir haben immer klar gesagt, dass jeder Euro, der in dieses System gesteckt wird, bei den Kindern ankommen muss. Auch die geplante Entlastung der Eltern ist wichtig. Denn letztendlich soll Bildung kostenlos sein - auch die frühkindliche. Diese Ziele werden mit diesem Gesetzentwurf verfolgt. Zumindest theoretisch. Und deshalb bleiben wir dabei, dass wir die Reform grundsätzlich mittragen. Genau wie alles, was die Situation der Kindertagesbetreuung und die Bildungschancen unserer Kinder verbessert. Doch wie so oft, steckt der Teufel auch hier im Detail. Wir haben das Thema frühkindliche Bildung aus gutem Grund schon sehr oft miteinander diskutiert. Auch die Grundlagen dieser Neuregelung standen schon früher auf der Tagesordnung. Doch auch wenn ich an verschiedenen Stellen die Unterstützung meiner Partei deutlich gemacht habe. Und auch wenn ich Kritik an parlamentarischen oder Gesetzgebungsverfahren für wenig konstruktiv halte, muss ich trotzdem genau dazu etwas loswerden: Die Tatsache, dass ausgerechnet bei einer so wichtigen Reform am Ende ein solches Hau-Ruck-Verfahren gewählt wurde, ist wirklich mehr als unglücklich. So wird man den großen Veränderungen, die für viele mit diesem Gesetz verbunden sind, einfach nicht gerecht.
Mir geht es nicht darum, dass dieses verkürzte Verfahren ohne reguläre schriftliche Anhörung kleinere Fraktionen an ihre Leistungsgrenze bringt. Mir geht es darum, dass hierdurch viele Vereine und Verbände, wie zum Beispiel die Elternvertreter aber auch viele Träger vor unnötig großen Herausforderungen stehen. Sie sind es, die im Detail betroffen sind. Und sie sind es, die in den letzten Wochen unter Hochdruck arbeiten und versuchen, die Konsequenzen der Reform für ihre Arbeit und ihre Zukunft zu ermitteln. Längst nicht alle haben darauf im Rahmen der 2
Verbändeanhörung hingewiesen. Aber durch Gespräche und eine ganze Reihe von Email-Apellen können wir deutlich sehen, dass viele Betroffene diese Probleme haben.
Vor diesem Hintergrund hat also längst nicht nur der SSW eine klare Erwartung: Und zwar die, dass zumindest die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der mündlichen Anhörung zur Sprache kommen, ernst genommen und sorgfältig geprüft werden. Und wir erwarten auch, dass die genannten Probleme im Zweifel behoben werden. Außerdem ist es bei diesen Vorzeichen und bei der Tragweite der Reform natürlich ganz besonders wichtig, die Auswirkungen gründlich zu evaluieren. Hier werden wir sehr genau hinschauen. Denn egal mit wem ich über dieses Thema spreche: Bis heute ist kaum einem Träger klar, was wirklich auf ihn zukommt. Und wenn erklärte und von uns allen geteilte Ziele nicht erreicht oder sogar konterkariert werden, muss schlicht und einfach nachgesteuert werden. Uns ist völlig klar, dass eine derart umfassende Neuregelung nicht allen Betroffenen schmecken kann. Aber gerade deshalb muss ich eins in aller Deutlichkeit sagen: Es gibt eine Reihe von Kritikpunkten, die wirklich erheblich sind. Die können nicht einfach als Petitessen von Reformverlierern abgetan werden. Wenn wir uns zum Beispiel die Situation der Natur- und Waldkindergärten anschauen, wird schnell klar, dass es zumindest für den U3-Bereich um die Existenz geht. Statt diese wertvolle Form der Pädagogik zu stärken, wird sie nach dem jetzigen Stand beschnitten. Aus Sicht des SSW ist das wirklich verwunderlich. Es ist ja nicht lange her, da haben sich neben den Grünen vor allem auch namhafte Vertreter der CDU mit großem Einsatz um den Erhalt und Ausbau der Naturpädagogik bemüht. Wir meinen, dass man sich daran erinnern sollte und Angebote im U-3-Bereich und für Hortkinder auch in Zukunft fördern muss.
Doch nicht nur Träger mit etwas anderen pädagogischen Konzepten drohen unter die Räder zu kommen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus gutem Grund enttäuscht. Denn leider wurde diese Reform nicht dafür genutzt, um die frühkindliche Bildung wirklich inklusiv auszurichten. Im Gegenteil: Es werden wieder Sonderregelungen getroffen und Schlupflöcher für Ausgrenzung zementiert. Es wird weiter auf über 25 Jahre alte Angebote und Konzepte wie pädagogische Kleingruppen oder Einzelintegration gesetzt. Und unter Verweis auf einen „heilpädagogischen Bedarf“ kann Kindern mit Behinderung einfach der Zugang zum Regelangebot verwehrt werden. Das bedeutet, dass ihre Eltern auch in Zukunft durch eine fehlende Wahlfreiheit benachteiligt werden.
Für den SSW muss ich an diesem Punkt eins sehr deutlich sagen: Kinder die von einer Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben, dürfen nicht ausgegrenzt werden. Sie haben genauso einen Anspruch auf Förderung und frühkindliche Bildung, wie alle anderen. Wer es mit der Inklusion ernst meint, muss das auch in seinem Kitagesetz klipp und klar verankern. In Paragraph 18 des Entwurfs muss festgeschrieben werden, dass Kinder weder aus Gründen der Herkunft, Nationalität, geschlechtlichen Identität oder eben aufgrund einer Behinderung abgelehnt werden dürfen. Gleichzeitig muss jede Form der Sondierung dieser Kinder als absoluter Ausnahmefall definiert werden. Alles andere steht im klaren Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und zum Bundesteilhabegesetz.
Als SSW-Politiker und Teil der dänischen Minderheit muss ich hier aber auch noch einen weiteren kritischen Punkt ansprechen. Und zwar die Situation des Dänischen Schulvereins, der nicht nur Träger unserer Schulen ist, sondern auch 57 Kindertagesstätten im nördlichen Landesteil betreibt. Unser Schulverein unterliegt zwar der deutschen Rechtsprechung. Er ist aber auch der dänischen Pädagogik verpflichtet. Selbstverständlich sind auch die dänisch sprachigen frühkindlichen 3
Bildungseinrichtungen für uns als Minderheit unheimlich wichtig. Zusammen mit unseren Schulen erfüllen sie unseren Bildungsauftrag. Auch diese Einrichtungen sind in einer besonderen Situation. Denn sie vermitteln neben den allgemeinen Inhalten auch die dänische Sprache und Kultur.
Viele Aspekte, die mit der Ausrichtung im Sinne der skandinavischen Pädagogik einhergehen, wurden im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Vieles sogar von Beginn an. Anderes im Nachgang zur Verbändeanhörung. Das will ich hier ausdrücklich anerkennen. Aber es zeichnet sich ab, dass auch nach dem jetzigen Stand noch das eine oder andere Problem besteht. Vor allem mit Blick auf einige Vorgaben zum Einrichtungspersonal steht der Schulverein vor einer Herausforderung: Denn wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der dänischen Minderheit, muss natürlich auch sämtliches Kita-Personal die dänische Sprache sprechen. Außerdem müssen sie die dänische Kultur und Tradition kennen. Und die Tatsache, dass es hier im Vergleich zu anderen Trägern ein absolutes KO-Kriterium gibt, macht zumindest die Personalgewinnung nicht leichter. Aber wir sind hoffnungsvoll, dass wir auch hier zu einer Lösung kommen werden.
Es lässt sich also festhalten, dass wir es hier nicht nur mit Licht sondern auch mit Schatten zu tun haben. Viele kritische Punkte lassen sich mit dem Umfang der Reform und mit dem verkürzten Verfahren erklären. Vieles wird sich sicher noch zurechtruckeln. Wie erwähnt setzen wir da auf die mündliche Anhörung und vor allem auch auf die Evaluation. Und das tut neben uns und vielen Trägern sicher auch ein Großteil der Eltern, die ja längst nicht überall und in jeder Konstellation entlastet werden. Allemal dann, wenn man noch den Wegfall des Krippengeldes oder die bisher unvollständige Geschwisterermäßigung mitberücksichtigt. Aber auch hier erwarte ich, dass noch nachgesteuert wird.
Ich denke wir alle wollen Schleswig-Holstein zum familienfreundlichsten Bundesland machen. Dafür müssen wir den Familien im Land aber noch deutlich bessere Perspektiven bieten. Dazu zählt ausreichend bezahlbarer Wohnraum und gute Arbeit. Aber natürlich auch eine inklusive und vielfältige frühkindliche Bildung von hoher Qualität. Und genau wie bei anderen Bildungsangeboten müssen wir auch hier daran arbeiten, den Zugang kostenlos zu machen. Auch das macht Familienfreundlichkeit aus und hat langanhaltende, begünstigende Effekte auf Kinder, Familie und Gesellschaft.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/