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27.09.19
13:32 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 14+15 "Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 339/2019 Kiel, Freitag, 27. September 2019
Gesundheit/ Schutz vor Passivrau- chen



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 14+15 „Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ In seiner Rede zu TOP 14+15 (Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) erklärt der gesundheits- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Zigaretten zu rauchen gefährdet die Gesundheit, die des Rauchers, aber auch die derjenigen, die diesem Rauch mit ausgesetzt werden. Das ist prin- zipiell auch jedem klar und das war auch schon so vor der Einführung von abschreckenden Bildern auf Zigarettenpackungen. Die Zigarette verkürzt nicht nur das Leben, sie belastet auch die Krankenkassen. Da der Rauch aber auch passiv Personen in der näheren Umgebung schadet, setzt man mehr auf Maßnahmen der Prävention und Aufklärung, als auf direkt regeln- de Maßnahmen wie Verbote, welche beim jeweiligen Raucher ansetzen.
Die Einführung und jeweilige Erhöhung der Tabaksteuer sollte eine lenkende Wirkung weg vom Glimmstängel erzeugen und nur an zweiter Stelle den öf- fentlichen Haushalt sanieren. Im Rahmen der Prävention wurden in den letz- ten Jahren durch regelnde Gesetze auch rauchfreie Zonen geschaffen, bei- spielsweise in öffentlichen Gebäuden oder in Bars, um etwaige Gesund- heitsgefahren für Dritte zu minimieren. In diese Richtung zielen auch die beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe, die das Rauchen auf Spielplätzen verbieten wollen.
Im Kern unterstütze ich das Ziel, dass Spielplätze konsequenter rauchfrei werden. Zigaretten und deren Rauch haben gerade in der Nähe von Kindern nichts zu suchen – rein gar nichts! Dies gilt insbesondere für kleine, ge- schlossene Räume, wie beispielsweise in PKW. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns in jüngster Zeit für ein entsprechendes bundesgesetzliches Verbot des Rauchens im Auto, wenn Kinder oder Schwangere anwesend sind, eingesetzt. Spielplätze sind wichtige Freizeitstätten für unsere Kleinen, in denen sie toben oder aber ihre Kreativität ausleben können, indem sie Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Sand formen oder einfach buddeln können. Spielplätze sind zumeist Orte unter freiem Himmel für Kinder, für Menschen bis zum Alter von 14 Jahren sowie deren Eltern und betreuende Personen. Diese Personenkreise sollten bestens wissen, dass Zigaretten dort nichts zu suchen haben. Sie sollten daher bereits aus eigenem Interesse mit gutem Vorbild vorangehen und auf den Glimmstängel verzichten. Die für mich offene Frage ist hier daher: Braucht es ein vom Landesgesetzgeber erlassenes Verbot oder sind andere Maßnahmen ggf. eher zielführender? Werden die Personen, die sich derzeit derart danebenbenehmen und ihre Kippen in den Spielsand schnippen, dies nicht mehr tun, wenn beispielsweise ein Rauchverbotsschild am Spielplatz- rand steht? Ich befürchte, dass die Antwort eher ‚Nein‘ lautet, sodass ein gesetzliches Verbot eher nur Symbolpolitik sein wird.
Vielleicht sind die Gefahren von Nikotin für Mensch und Natur nicht bekannt genug. Es ist ein Gift, welches berauschend und stark suchtfördernd ist – wenn man es raucht. Nikotin jedoch über den Magen statt über die Lunge aufgenommen ist noch viel gefährlicher. Hier gilt etwa 1,0 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht als potenziell gesundheitsschädliche und sogar tödliche Dosis. Eine normale Zigarette hat 12 Milligramm Nikotin, sodass selbst ein Kippenstummel im Sand extrem gefährlich sein kann, wenn ein Kleinkind es in den Mund steckt und verschluckt. Das gilt für jede Zigarette und jeden Kippenstummel, sei es am Spielplatz, am Strand, auf der Straße, zu Hause oder sonst wo. Keine Zigarette und kein Rest davon dürfen außer- halb einer entsprechenden Mülltonne entsorgt werden. Sie sind giftig und auch für Tiere gefährlich. Daher ist auch das Wegschnippen aus dem fah- renden Auto mehr als nur eine Unart.
Die gesetzliche Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes muss am Ende aber verfolgbar sein und sanktioniert werden können. Ein Verbot, welches nicht durchgesetzt werden kann, ist unsinnig. Diese Durchsetzung könnte über einen Kommunalen Ordnungsdienst erfolgen, welcher konsequenter- weise auch bei den Spielplätzen patrouillieren müsste. Diesen Ordnungs- dienst haben aber die wenigsten Gemeinden; selbst größere wie die kreis- freie Stadt Flensburg nicht. Eine in Schleswig-Holstein flächendeckende Ahndung von Verstößen auf den kommunalen Flächen stelle ich mir daher schwierig vor. Aber auch dieser Aspekt des Durchsetzens des Verbotes wä- re im Rahmen der Anhörung im Ausschuss sicherlich zu klären.
Wie erwähnt, teile ich absolut das Ziel der beiden vorliegenden Anträge zu rauchfreien Spielplätzen, ich hege jedoch Zweifel, dass die verfolgten ge- setzlichen Verbote an dieser Stelle das effektivste Instrument bilden. Ich lasse mich aber prinzipiell gerne eines Besseren belehren, auch hierfür wäre eine schriftliche Anhörung im Ausschussverfahren eine gute Sache.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de