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05.11.19
13:30 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Reform des Polizeirechts

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 376.19 / 05.11.2019


Handlungssicherheit und Freiheitsrechte in Balance
Zu dem heute vorgestellten ersten Regierungsentwurf zur Reform des Polizeirechts sagt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Ich danke ausdrücklich Minister Grote und Staatssekretär Geerdts sowie seinem Haus für das gemeinschaftliche und kompromissbereite Miteinander. Mit diesem Gesetz legt die Koalition Zeugnis guter und konstruktiver Zusammenarbeit ab. Wir sind gemeinsam davon überzeugt, dass der vorgelegte Entwurf das Polizeirecht maßvoll überarbeitet und an aktuelle Herausforderungen anpasst.
Die Anpassungen sind moderat, der Gefahrenbegriff bleibt unangetastet. Datenschutz- rechtlich hoch problematische Eingriffe wie Quellen-TKÜ, Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung sind nicht im Entwurf enthalten. Auch im Detail konnten wir Bür- ger*innen- und Freiheitsrechte einbringen, so zum Beispiel bei einer Beschränkung der Body-Cams auf den öffentlichen Raum – an der Wohnungstür ist Schluss. Auch bei den grenzüberschreitenden Kriminalitätskontrollen ist die Fahndung nicht anlasslos möglich, sondern muss sich auf konkrete Sachverhalte beziehen. Taser dürfen vorerst nur von Spezialeinheiten eingesetzt werden und müssen, bevor sie möglicherweise in der Breite eingesetzt werden, auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden.
Handlungssicherheit für die Polizei ermöglichen und Freiheitsrechte zur Geltung brin- gen, diesen Ansatz wollen wir mit dem Gesetzentwurf verfolgen. Der erste Regierungs- entwurf bietet dafür eine sehr gute Ausgangsgrundlage. Wir sind gespannt auf die An- hörungsergebnisse.
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