Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.11.19
07:35 Uhr
Landtag

Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte in Lübeck

Nr. 37 / 29. Dezember 2019

Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte in Lübeck
Probleme bei Hartz IV, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld - die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger*innen und Eingaben von Polizeibediensteten.


Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am
Donnerstag, den 5. Dezember von 10 bis 17 Uhr Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 gebe- ten. Unter dieser Telefonnummer können Interessierte auch jederzeit telefonische Beratungstermi- ne vereinbaren (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr).

Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni vertritt als unabhängige Stelle die Anliegen der Bür- ger*innen gegenüber den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Lande. Das spezialisierte Team im Büro der Bürgerbeauftragten bearbeitet jährlich rund 3500 Beschwerden von hilfesu- chenden Bürger*innen auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es um die Erteilung von Aus- künften, eine ausführliche Beratung zu den Leistungen, die beantragt werden können, die Rechte der Bürger*innen und auch um die Überprüfung von behördlichen Entscheidungen. Im Konfliktfall nimmt die Bürgerbeauftragte Kontakt zur Behörde auf und kann Einsicht in den Verwaltungsvor- gang nehmen. Wenn es gewünscht ist, kann auch die Kommunikation mit der Behörde unterstützt werden. 2

Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes hilft Samiah El Samadoni auch bei Benach- teiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr auf der Grundlage des Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetzes. Auf Wunsch sucht sie das Gespräch mit diskriminierenden Arbeitge- ber*innen und Unternehmen.
Die Bürgerbeauftragte ist auch Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrich- tungen sowie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte bei Fragen zum SGB VIII sowie Problemen mit dem Jugendamt. Auch Fragen zu diesen Themen können im Rah- men der Sprechstunde vortragen werden.
Zum 1. Oktober 2016 hat die Bürgerbeauftragte zudem die Aufgabe als Beauftragte für die Lan- despolizei übernommen. In dieser Funktion können sich gleichermaßen Bürger*innen und Polizei- bedienstete an sie wenden. Beschwerden und Eingaben können auch in dieser Sprechstunde vor- gebracht werden.