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13.01.20
12:18 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft: Für ein Umdenken in der Organspendendebatte

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 006/ 2020 Kiel, Montag, 13. Januar 2020
Gesundheit/ Organspendenbilanz 2019



Dennys Bornhöft: Für ein Umdenken in der



www.fdp-fraktion-sh.de Organspendendebatte Anlässlich der heutigen Vorstellung der Organspendenbilanz 2019 und der anstehenden Abstimmung über zwei Organspendenregelungen am kom- menden Donnerstag (16. Januar 2020) im Deutschen Bundestag erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Born- höft:
„Die Zeit für ein Umdenken in der Organspendendebatte ist reif, ein Sys- temwechsel von der Entscheidungslösung hin zur verpflichtenden Zustim- mungslösung ist überfällig. Erneut hat sich bewahrheitet, dass die Entschei- dungslösung nicht mehr den Bedürfnissen nach einem tragbaren und funk- tionsfähigen Organspendensystem Rechnung trägt. Dies bestätigt einmal mehr die Organspendenbilanz 2019, nach der die Anzahl der Organspender, der gespendeten Organe und auch die Anzahl der Organübertragungen nach einem kurzfristigen Anstieg im vergangenen Jahr erneut gesunken ist.
Der Deutsche Bundestag wird am kommenden Donnerstag über die Frage abstimmen, ob zukünftig eine verpflichtende Zustimmungslösung oder aber die von Jens Spahn präferierte Widerspruchslösung Anwendung finden wird. Als Freier Demokrat spreche ich mich klar für die verpflichtende Zustim- mungslösung aus, da diese den Bürger nicht bevormundet und ihm damit die Entscheidungsgewalt über seinen eigenen Körper erhält. Dem steht die Widerspruchslösung diametral entgegen, indem sie dem Bürger die Ent- scheidungshoheit über die Frage einer Organentnahme nach seinem Able- ben nimmt. Diese Vorwegnahme der Entscheidung, die seitens des Staates und damit nicht mehr vom Individuum getroffen wird, kommt einer Entmün- digung gleich. Dies wiederspricht eindeutig meinem liberalen Rechtsemp- finden. Unverständlich ist zudem die Aufnahme einer Altersgrenzenregelung ab dem 16. Lebensjahr. Einerseits spricht die Bundesregierung Sechzehn- jährigen die kognitive Leistungsfähigkeit ab, eine fundierte Wahlentschei- dung bei anstehenden Bundestagswahlen zu fällen, andererseits soll diesen
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Personen ohne weiteres möglich sein über den eigenen Tot zu reflektieren und über ihre Organe zu entscheiden. Dies ist inkonsequent. Die Frage einer Organspende ist ein unveräußerliches Recht eines Individu- ums. Ich rufe daher dazu auf, diesem Grundsatz und damit der Zustim- mungslösung zu folgen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de