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13.01.20
17:07 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Der Staat hat kein Anrecht auf die Organe seine Bürger - weder rechtlich noch moralisch

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer anlässlich der bevorstehenden Bundestagsabstimmung über zwei Gesetz- entwürfe zur Organspende:

„Der Staat hat kein Anrecht auf die Organe seine Bürger – weder rechtlich noch moralisch“ Kiel, 13. Januar 2020 Der Bundestag stimmt am Donnerstag dieser Woche über zwei Gesetzentwürfe zur Organspende ab: Der eine sieht vor, dass die Bürger sich zwingend dazu erklären müssen, ob sie Organspender sind, der andere macht die Bürger automatisch zu Organspendern, die explizit widersprechen müssen, um nicht als Organspender zu gelten. Claus Schaffer, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Das Wesen einer Spende ist, dass sie freiwillig ist – für eine Organspende darf nichts anderes gelten – auch dann nicht, wenn die Nachfrage nach Organspenden höher ist als das Angebot. Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf von CDU-Bundesgesundheits- minister Jens Spahn deshalb entschieden ab. Denn dieser Entwurf nimmt den Bürgern die Freiheit ihrer Entscheidung, Organspender zu sein oder nicht, zunächst einmal ab, indem er ihnen diese Freiwilligkeit pauschal per Gesetz unterstellt.
Dass jeder Bürger die von Staats wegen verfügte Freiwilligkeit durch ausdrücklichen Widerspruch wieder zurücknehmen kann, ändert nichts an dem von Minister Spahn angestrebten Prinzip, wonach sich der Staat zunächst pauschal das Verfügungsrecht über die Organe seiner Bürger anmaßt.
In unserer freiheitlichen Demokratie stellt dieses von Jens Spahn vorgesehene Prinzip daher nicht nur eine Änderung im Organspenderecht dar. Es handelt sich vielmehr um einen Paradigmen-Wechsel, der an den Grundwerten unserer Demokratie rüttelt. Denn zu diesen Werten gehört der Grundsatz, dass der Staat für den Menschen da ist und nicht der Mensch für den Staat. Diesen Grundsatz dreht Spahns Gesetzentwurf um: der Staat erhält ein Anrecht auf die Organe seiner Bürger, um über diese nach seinen eigenen Maßstäben zu verfügen. Dem Bürger bleibt lediglich das Recht, zu widersprechen, um so das Verfügungsrecht über seine eigenen Organe zurückzuerhalten.
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Wenn dieser Paradigmen-Wechsel tatsächlich Gesetz werden sollte, wirft dies schon jetzt die Frage auf, wie lange es wohl dauert, bis der Staat auch dieses Recht des Widerspruchs aufhebt – wenn etwa die Zahl der Widersprüche so hoch wäre, dass die Nachfrage nach Organspenden nach wie vor größer bliebe als das Angebot.
Auch aus diesem Grund lehnen wir den Entwurf von Minister Spahn entschieden ab. Der Grundsatz, dass jeder Bürger das Verfügungsrecht über seine eigenen Organe hat, muss unangetastet bleiben. Nicht der Staat, sondern die Bürger müssen darüber entscheiden, ob sie Organe spenden wollen oder nicht. Für dieses Prinzip der Freiwilligkeit treten wir ein – deshalb unterstützen wir den alternativen Gesetzentwurf zur Organspende, der lediglich eine gesetzliche Pflicht anstrebt, sich zur Frage der eigenen Organspende- Bereitschaft zu äußern.“



Weitere Informationen:
• SHZ-Artikel „Wie lässt sich die Zahl der Organspenden erhöhen?“ vom 13. Januar 2020: https://www.shz.de/deutschland-welt/panorama/wie-laesst-sich-die-zahl-der- organspenden-erhoehen-id26977772.html
• FOCUS-Artikel „Von Spahns neuen Organspende-Regeln ist es nur ein Katzensprung bis zur Nötigung“ vom 27. Juni 2019: https://www.focus.de/politik/experten/bkelle/gastbeitrag-von-birgit-kelle-organspende-nur- ja-heisst-ja_id_10868403.html



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de