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14.01.20
12:15 Uhr
FDP

Annabell Krämer: Die Verantwortung für Fundtiere endet nicht nach 28 Tagen

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 008/ 2020 Kiel, Dienstag, 14. Januar 2020
Finanzen/ Versorgungspflicht für Fundtiere



Annabell Krämer: Die Verantwortung für Fundtiere endet



www.fdp-fraktion-sh.de nicht nach 28 Tagen Zum Ergebnis einer Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur finanziel- len Unterstützung von Tierheimen erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Es ist ein Mythos, dass die Versorgungspflicht der Gemeinden für abgege- bene Fundtiere in Tierheimen nach 28 Tagen enden muss. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass es diese Regelung mit der starren Frist nie gege- ben hat. Es existierte lediglich eine Kann-Regelung, nach der die Kosten- übernahme der Gemeinden auf mindestens 28 Tage festgeschrieben war, danach aber nicht enden musste. Trotzdem haben die Gemeinden auf diese Mindestfrist gerne verwiesen.
Wir alle kennen das Dilemma, in dem Tierheime stecken, wenn sie die Ver- sorgung von Fundtieren übernehmen. Innerhalb der ersten 28 Tage darf ein Tier nicht vermittelt werden. Danach beenden die Gemeinden allerdings in der Regel die Kostenübernahme für Futter und Versorgung. Dabei bedeutet es einen enormen Aufwand für die ehrenamtlich organisierten Tierheime, diese Kosten über Spenden zu finanzieren. Die Ehrenamtler unternehmen schon heute alle Anstrengungen, damit die Hunde und Katzen nicht hungern müssen. Aber die finanziellen Spielräume sind eben auch sehr begrenzt.
Dabei sind ausgesetzte Tiere ein zunehmendes Problem unserer Gesell- schaft. Die Fürsorgepflicht der Kommunen endet deshalb nicht nach 28 Ta- gen. Da sie aber anscheinend flächendeckend auf eine nicht mehr in Kraft befindliche Richtlinie verweisen, nach der eine Versorgungspflicht nach 28 Tagen enden kann, ist es an der Zeit, eine neue Richtlinie zu erlassen, die die tatsächlichen Erfordernisse der Tierheime abbildet.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de