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20.01.20
15:03 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Klimaschutz, Fracking, Hilfe für Tierheime, Pflegekräfte und Unternehmergeist in der Schulbildung

Nr. 7 / 20. Januar 2020



Themen der Plenarsitzung: Klimaschutz, Fracking, Hilfe für Tierheime, Pflegekräfte und Unternehmergeist in der Schulbildung
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine große Debatte zum Klimaschutz, ein Fracking- Verbot, Unterstützung für Tierheime und die Forderung einer Pflegekräfte-Vereinigung sowie eines Landeskonzepts Entrepreneurship Education, das Schülern mehr Unternehmergeist vermitteln soll.
Hinweis:
Am Donnerstag (23. Januar) wird es am Rande der Plenarsitzung im Foyer des Landeshauses einen Informationsstand der Polizei zum Thema „Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern“ für die Parlamentsabgeordneten geben.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. Januar, 10 bis 18 Uhr



TOP 2, 18, 22 und 25 Gesetzentwurf und Anträge zum Klimaschutz, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/1273), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1879), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1899), 2

Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1919), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1935), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Das gesellschaftspolitische Schwerpunktthema des Jahres 2019 war – „Fridays for Future“ lässt grüßen – zweifelsohne der Klimaschutz. Fast nahtlos knüpft der Landtag in seiner ersten Tagung des neuen Jahres an das Vorjahr an: Auf dem Tisch liegen gleich mehrere Anträge zur Klimapolitik, darunter der Ruf nach einem generellen Tempolimit auf Deutschlands Autobahnen sowie Forderungen nach verbindlichen Klimazielen und der Ausweitung des „biologischen Klimaschutzes“. Auch soll erneut diskutiert werden, ob der Klimaschutz als herausgehobenes Ziel in der Landesverfassung verankert werden soll.
Klimaschutz in die Verfassung (TOP 2): Die SPD droht mit ihrem Vorstoß, den Klimaschutz als herausgehobenes Ziel in der Landesverfassung zu verankern, zu scheitern. Im Innen- und Rechtsausschuss stimmten CDU, Grüne, FDP und AfD gegen den entsprechenden Gesetzentwurf. „Der Klimaschutz wird Dreh- und Angelpunkt für unzählige landespolitische Entscheidungen werden“, hatte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner in der Ersten Lesung im März vergangenen Jahres argumentiert. Es sei eine „logische Konsequenz“, die Verfassung um ein solches „Bekenntnis“ zu ergänzen. Die Koalitionsfraktionen erachteten demgegenüber konkrete Handlungsmaßnahmen, wie etwa das 2017 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz, für wichtiger. Zudem stehe in der Verfassung bereits der Begriff „Erhalt und Schutz der natürlichen Grundlagen“, und damit sei der Klimaschutz indirekt schon enthalten. Die AfD warnte grundsätzlich vor „Hysterie“. Der SSW enthielt sich im Ausschuss.
Kurz nachdem der Ausschuss die Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel abgelehnt hatte, kritisierte die Landesparteispitze der schleswig-holsteinischen Grünen das Nein der schwarz-grün- gelben Koalitionsfraktionen. Die Koalition sende mit der Ablehnung dieses Vorhabens ein völlig falsches Signal an „Fridays for Future“ und alle Klimaschützer.
Klimaschutz im Straßenverkehr (TOP 18): Der SSW fordert die Jamaika-Regierung auf, eine Bundesratsinitiative für mehr Klimaschutz im Straßenverkehr zu starten. Kernziele eines dem Plenum vorgelegten Antrags sind: Tempo 130, Überholverbot für Lkw und Kraftstoffverbrauchsgrenzen für Pkw.
Bei der öffentlichen Vorstellung des Papiers sagte der SSW-Vorsitzende im Landtag, Lars Harms: „Wir sind der Nürburgring Europas. In allen Ländern gelten strenge Tempolimits. Nur in Deutschland tun wir weiterhin so, als gebe es ein Grundrecht darauf, Mensch und Umwelt in Schutt und Asche zu rasen.“ Einer Studie des Bundesumweltamtes zufolge ließen sich durch ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen bis zu drei Millionen Tonnen CO2 einsparen. Zudem, so Harms, würde dies zu mehr Sicherheit auf den Autobahnen führen. Nach den Plänen des SSW sollen außerdem Lkw-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnabschnitten erlassen werden. Und als dritten Punkt wird gefordert, dass künftig bei Neuzulassungen von Diesel- und Benzin-Pkw eine Kraftstoffverbrauchsgrenze gelten soll. Auf diese Weise soll ein Anreiz für die Autokonzerne geschaffen werden, dem Kraftstoffverbrauch wieder höhere Bedeutung beizumessen. 3

Bei dem Thema Tempolimit liegen innerhalb der Bundesregierung Verkehrs- und Umweltministerium seit Monaten über Kreuz: Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnt eine Höchstgeschwindigkeit, etwa von 130 Kilometern pro Stunde, ab. Umweltministern Svenja Schulze (SPD) ist dafür. Offiziell hat die Bundesregierung einem generellen Tempolimit auf Autobahnen eine Absage erteilt. „Die Bundesregierung plant kein allgemeines Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer Ende 2019 in Berlin. Das sei im Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht vorgesehen.
Moorschutz und Neuwaldbildung (TOP 22): Die Jamaika-Koalition beteiligt sich an der Debatte mit einem Antrag zum „biologischen Klimaschutz“. Unter anderem wird dazu aufgerufen, mehr Augenmerk auf die Renaturierung der Moore, die Neuwaldbildung und den „klimaangepassten Umbau“ bestehender Wälder zu legen. Hierzu soll die Landesregierung Konzepte erarbeiten und überregionale Fördermöglichkeiten prüfen. In der Begründung wird auf die natürliche Bindung von Kohlenstoff „in relevanter Dimension“ hingewiesen. Weiter heißt es: „Der bisher erfolgreich durch die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein beschrittene Weg von verstärktem Moorschutz für mehr Klimaschutz sollte zukünftig analog im Bereich der Neuwaldbildung von den Schleswig- Holsteinischen Landesforsten AöR verantwortlich umgesetzt werden.“
Viele der Forderungen wurden seitens der Landesregierung schon näher definiert. So hatte Landesumweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) bereits Anfang Dezember angekündigt, mit Hilfe von Mooren, neuen Wäldern und Grünland Schleswig-Holsteins Klimabilanz kräftig aufbessern. Als Ziel gab er eine jährliche Bindung von 700.000 Tonnen klimaschädlichem Kohlendioxid bis 2030 aus. Für den Einstieg in einen „biologischen Klimaschutz“ stünden sofort drei Millionen Euro zusätzlich bereit. Das Geld soll in den bereits bestehenden Moorschutzfonds der Stiftung Naturschutz fließen. Albrechts Strategie besteht aus der Wiedervernässung von Moorböden, der Bildung neuer Wälder und der Umwandlung von Acker- in Grünland, insbesondere auf Moorböden. Die Landesregierung will darüber hinaus beispielsweise Landwirte fördern, wenn sie ihre Moorböden künftig mit einem höheren Wasserstand bewirtschaften, statt sie mit Dränagen zu entwässern. Auch dieser Punkt findet sich in dem jetzt vorgelegten Antrag der Koalitionsfraktionen.
Albrecht hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zudem bereits aufgefordert, die im Klimapaket in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel für die Länder in Höhe von 40 Millionen Euro im kommenden Jahr auch für neue Wälder und den Moorschutz freizugeben. Um das Ziel einer Einsparung von 700.000 Tonnen CO2 jährlich zu erreichen, sind laut Albrecht etwa fünf Millionen Euro pro Jahr im Norden nötig. Bereits Ende September 2019 hatte die CDU nach einem innerparteilichen „Waldgipfel“ als Ziel ausgegeben, binnen zehn Jahren 15.000 Hektar neuen Wald anzulegen. Damit würde die seit langem verkündete Zielsetzung des Landes erreicht, den Waldanteil an der Gesamtfläche von elf auf zwölf Prozent zu erhöhen. Dafür müssten 75 Millionen Bäume gepflanzt werden.
Klimaschutzziele (TOP 25): Die SPD fordert die Landesregierung auf, „unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele auf Bundesebene mittel- und langfristige Zielszenarien für den Wärmesektor und die Ausbauziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 in Schleswig- 4

Holstein fortzuschreiben“. Dabei soll nach Vorstellung der Sozialdemokraten der Anteil der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen in zehn Jahren bei mindestens 25 Prozent liegen und der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei mindestens 44 Terrawattstunden (TWh). Die bis 2030 angepeilten Zielmarken seien, so die SPD, im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes festzulegen. Die dabei ergriffenen Maßnahmen, die zum Ziel führen, seien im Klimaschutzbericht zu erläutern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein benötigt klare Signale aus der Politik“, heißt es in der Begründung des Antrags.
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 den Strombedarf zu 65 Prozent über Erneuerbare Energien decken beziehungsweise die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 Prozent zu decken. Bis 2050 wird die völlige Treibhausgasneutralität angestrebt.


TOP 4 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1719), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will Jagdhunde von der Hundesteuer befreien und diesbezüglich das Kommunalabgabengesetz ändern. Zur Begründung heißt es in dem vorgelegten Gesetzentwurf, dass „bereits die Ausbildung von Jagdhunden sehr kostenintensiv ist“. Verantwortungsvolle Jagd sei ohne gut ausgebildete „Jagdgebrauchshunde nicht vorstellbar“.


TOP 10 Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 19/1394), Antwort der Landesregierung (Drs. 19/1756), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Berufsbedingte Schwerhörigkeit durch Lärm, durch Asbest verursachte Lungenveränderung und Hautkrebs durch UV-Strahlung sind die am häufigsten in Schleswig-Holstein auftretenden Berufskrankheiten. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD hervor. Die Oppositionsfraktion hatte einen Katalog mit 88 Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein eingereicht.
Der staatliche Arbeitsschutz wird in Schleswig-Holstein von der Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) in Kiel, Lübeck und Itzehoe organisiert und ist dabei unterteilt in die vier Sachgebiete: technischer Arbeitsschutz, sozialer Arbeitsschutz, stofflicher Arbeitsschutz sowie „Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten“. Die Fachaufsicht hat das Gesundheitsministerium. An der Fachhochschule Lübeck und an der Technischen Akademie Nord in Kiel lassen sich pro Semester etwa 20 Personen zu neuen Fachkräften für Arbeitssicherheit ausbilden. Laut den nun vom Gesundheitsministerium vorgelegten Antworten gehen jährlich rund 11.000 Anfragen, 2750 Unfallanzeigen und Mängelmeldungen bei der StAUK ein, besonders häufig aus den Branchen „Bau, Steine, Erden“, „Hochschulen, Gesundheitswesen“ und „Handel“. Es werde „kontinuierlich“ daran gearbeitet, die Aufsichtstätigkeit der StAUK zu optimieren, „um die 5

Effizienz des Vollzugs des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Schleswig-Holstein zu steigern“, heißt es in dem 132-seitigen Papier. Neue Standorte im Land seien aber nicht geplant.
Bei der Überwachung des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes gab es in den vergangenen fünf Jahren 21, zum Mutterschutz 96 und zum Heimarbeitsschutz zwei Beanstandungen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum jährlich zwischen 30 und 40 Prozent der Betriebe von den Arbeitsschützern besichtigt.
Nachholbedarf gibt es offenbar noch bei psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz, die zunehmen. Hier führt das Ministerium aus, dass „bei 63,5 Prozent der aufgesuchten Betriebe keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich psychischer Belastungen vorgelegt wurden“. Ein mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführtes Schwerpunktprogramm zu diesem Bereich soll 2020 fortgeführt werden. Prävention und Aufklärung bilden nach Ansicht des Ministeriums ebenfalls weiterhin wichtige Bausteine beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Laut Ministerium gab es mit Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 79.289 Betriebsstätten im Land, in denen 984.620 Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Davon sind knapp 9000 Groß- und Mittelbetriebe mit fast 700.000 Mitarbeitern.


TOP 17 Maßnahmen für mehr Friesischunterricht, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1894), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im aktuellen Schuljahr lernen 846 Schüler an 25 Schulen in Schleswig-Holstein die friesische Sprache. Der SSW möchte das Unterrichtsangebot ausweiten und hat dazu einen Forderungskatalog aufgestellt. So setzen sich die Abgeordneten der Minderheitenpartei etwa dafür ein, dass „Friesisch zu einem integralen und fest verankerten Bestandteil des Unterrichts“ wird. Um das zu erreichen, müssten mehr Referendariatsstellen für Friesisch-Lehrer geschaffen werden. Außerdem soll es nach dem Willen des SSW eine Jobgarantie für angehende Lehrkräfte geben, die bereit sind, in Nordfriesland oder auf Helgoland zu unterrichten. Darüber hinaus soll „eine Zulage für Friesisch-Lehrer gezahlt, Modellschulen mit festen Stundentafeln eingerichtet und Friesisch als Fach mit Noten etabliert werden“, heißt es in dem Antrag.
Derweil lernen immer mehr Kinder schon in der Kita dänisch, friesisch oder niederdeutsch, wie eine Kleine Anfrage des SSW aus dem Sommer 2019 ergab. Demnach erhielten im vergangenen Jahr 233 Kindergartengruppen Zuwendungen für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen vom Land. 2018 waren es landesweit 195 Kitagruppen und 2017, dem ersten Jahr der Förderung, 185. Entsprechend angestiegen ist der Gesamtförderbetrag: Von 368.000 Euro (2017) auf 467.000 Euro (2019). Damit wurde der Gesamtfördertopf von 500.000 Euro pro Jahr den Angaben zufolge erstmals nahezu ausgereizt. Spitzenreiter unter den Antragstellern sind die Kreise Nordfriesland (105 Gruppen) und Schleswig-Flensburg (83 Gruppen). 6

TOP 11 Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1783), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP möchten, dass „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ stärker gefördert und in die Schullandschaft integriert wird. Dazu zählen die Antragsteller die Arbeit an Zukunftsschulen und an außerschulischen Lernorten sowie das Programm „Schulklassen auf dem Bauernhof“. Um die Zielsetzung zu unterstreichen, fordert Jamaika die Landesregierung dazu auf, das Schuljahr 2020/21 als „Jahr der Bildung für nachhaltige Entwicklung“ auszurufen. Dabei soll für Schüler ein landesweiter Kongress in Kiel als Vorbereitungsveranstaltung stattfinden, heißt es in dem Antrag. In dem Kongress soll Nachhaltigkeit intensiv betrachtet werden und „eine Verbindung zur Demokratieerziehung und damit zum Jahr der Politischen Bildung hergestellt werden“. Um alle Schüler im Land zu erreichen, will Jamaika den Kongress digital in alle Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins übertragen, damit Workshops auch vor Ort durchgeführt werden können. Im Nachgang soll es weitere Veranstaltungen zum Thema geben, um die behandelten Themen zu festigen.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte zuletzt das Jahr 2019 zum „Jahr der Politischen Bildung ausgerufen“.


TOP 12 Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1794), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In den vergangenen Jahren sind neue Mini-Verkehrsmittel mit Elektromotor auf den Markt gekommen. Hierzu zählen E-Tretroller mit zwei hintereinanderliegenden Rädern und einer Standfläche dazwischen oder Mobile, bei denen die Räder parallel angeordnet sind. Die Jamaika- Koalition sieht darin eine Chance für einen umweltschonenden Verkehr und betont zudem die Potentiale für die heimische Wirtschaft. CDU, Grüne und FDP rufen die Landesregierung auf, die Nutzung solcher „Elektrokleinstfahrzeuge“ (EKF) im Lande „konstruktiv zu begleiten“. So soll es sichere Abstellmöglichkeiten geben, die Nutzer sollen ihre E-Roller in Bussen und Zügen mitnehmen können, und das Thema soll in die Verkehrserziehung an den Schulen einfließen.
Seit Juni 2019 gibt es eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, die Regeln für EKF vorgibt. Demnach dürfen die Vehikel auf Straßen und Radwegen, jedoch nicht auf Gehwegen gefahren werden. Eine Versicherung, eine Betriebserlaubnis und eine Identifikationsnummer sind notwendig. Das Gerät muss über zwei Bremsen verfügen sowie über Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Das Mindestalter zum Fahren eines EKF beträgt 14 Jahre. Eine Helmpflicht besteht nicht, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. 7

TOP 15 Geschehnisse im Rahmen von Kinderkuren in Schleswig-Holstein aufarbeiten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1873), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert vom Land Unterstützung für die historische Aufarbeitung von Misshandlungen und Missbrauch in Kindererholungsheimen und -stätten in Schleswig-Holstein in den 1950er bis 1980er Jahren. Die Landesregierung soll dazu dem Parlament berichten, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Hintergrund: Ehemalige Betroffene hatten im November vergangenen Jahres auf Sylt den Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“ organisiert und das Thema in den Blick gerückt. Die Betroffenen berichteten von schwersten Misshandlungen, Missbrauch, Gewalt, Demütigung und Erniedrigung.
„Viele Kinder kamen von sogenannten Verschickungen schwer traumatisiert zurück“, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Birte Pauls bei Vorstellung des Antrags. Ihr Appell an die Landesregierung, die Aufarbeitung der Geschehnisse zu unterstützen, hatten bereits die rund 70 Kongress-Teilnehmer auf Sylt gefordert. Sie riefen dazu auf, Bund, Länder und die Trägereinrichtungen der Kurheime sollten gemeinsam mindestens drei Millionen Euro zur Verfügung stellen – für eine Anlaufstelle zur Beratung und Vernetzung Betroffener sowie ein Forschungsprojekt, das die zahlreichen Erlebnisberichte auswertet und Gruppen von Betroffenen bei ihren eigenen Recherchen lokal begleitet.



Donnerstag, 23. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 19 Tierheimen effizient helfen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1916), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fördermittel des Landes für Investitionen in Tierheime werden laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SSW (19/1897) nur zu einem Bruchteil in Anspruch genommen. Von 250.000 Euro, die das Land 2019 bereitgestellt hatte, wurden nur rund 7300 Euro an insgesamt zwei der über zehn Tierheime im Land ausgezahlt. Diese Mitteilung aus dem Umweltministerium nimmt die SPD jetzt zum Anlass, eine Entbürokratisierung der Förderrichtlinie für die Investitionen zu fordern. Denn, so die SPD in der Begründung ihres Antrags: „Die Tierheimbetreiber beklagen vermehrt zu hohe bürokratische Hürden für die Antragstellung für die Mittel.“
„Wenn man bedenkt, dass die Tierheime einen Sanierungsstau von schätzungsweise zwei Millionen Euro vor sich herschieben“, sei es nur schwer erträglich, dass ganze 97 Prozent der Fördermittel im Umweltministerium versacken, hatte SSW-Fraktionschef Lars Harms kurz nach dem Erhalt der Antwort auf die Kleine Anfrage gesagt. Zu den bürokratischen Hürden in den Förderrichtlinien zählt Harms aufwendige Nachweispflichten. Auch zwingende Eigenmittel und das 8

Erfordernis, vorrangig kommunale Zuschüsse zu beantragen, seien hinderlich. Der von der SPD vorgelegte Antrag fordert zudem, gemeinsam mit den Kommunen einen Weg zu finden, „um eine dauerhafte Finanzierung der Unterbringung von Tieren über die 28-Tage-Frist hinaus zu gewährleisten“. Ein weiteres Problem der Tierheime sei die Pflege von Tieren, die von Menschen mit „Tiersammelsucht“ stammen. Auch hier müsste es, so die Sozialdemokraten, schnelle, unbürokratische Hilfen geben. Als Beispiel für die „Sammelsucht“ vermeintlicher Tierliebhaber werden in dem Antrag Fälle genannt, wo wie in Kiel auf einen Schlag 160 Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen oder wie in Schleswig 50 Hunde aus Wohnungen herausgeholt werden mussten.
Die Aufbewahrung von Fundtieren obliegt zwar den Kommunen, allerdings kann nicht jede kommunale Ordnungsbehörde ein eigenes Tierheim unterhalten. Daher haben die Tierschutzvereine diese Aufgabe übernommen, die in der Regel jedoch nur auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurückgreifen können. Das Land hat ein Interesse an leistungsfähigen Tierheimen beziehungsweise tierheimähnlichen Einrichtungen und unterstützt seit 2018 die dort überwiegend ehrenamtlichen erbrachten Leistungen mit Finanzhilfen. Der Betrieb von 13 Einrichtungen im Land wurde laut der Antwort auf die Kleine Anfrage des SSW im Haushaltsjahr 2019 mit rund 77.000 Euro bezuschusst.


TOP 8 Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1914), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD nimmt die im letzten Jahr immer lauter gewordenen Proteste gegen die Pflegeberufekammer auf und fordert die Auflösung und Abwicklung der Kammer bis Ende 2020. Stattdessen soll eine „Vereinigung der Pflegekräfte in Schleswig-Holstein“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden. Hierzu hat die AfD bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Vereinigung soll als Selbstverwaltungskörperschaft ausgestaltet werden und somit ihre eigenen Angelegenheiten kraft ihrer Satzungsautonomie selbst regeln. Und: Die Mitgliedschaft soll freiwillig sein – insbesondere hierzu hatte es unter dem Stichwort „Zwangsmitgliedschaft“ im Zusammenhang mit der Pflegekammer viel Unmut gegeben. Unter anderem am 7. November vergangenen Jahres hatten rund 500 Pflegekräfte und Unterstützer vor dem Landeshaus gegen die Pflichtmitgliedschaft demonstriert.
Die Errichtung der Pflegeberufekammer war 2015 mit den Stimmen der damaligen Koalition aus SPD, Grünen und SSW beschlossen worden, im April 2018 wurde sie gegründet. Zuletzt hat der Landtag, wo inzwischen CDU, Grüne und FDP die Mehrheit haben, mit dem Landeshaushalt 2020 eine Anschubfinanzierung beschlossen. So werden im kommenden Jahr drei Millionen für die Kammer bereitgestellt, um die 28.000 registrierten Pflichtmitglieder von den Beiträgen zu entlasten. Verbunden mit der Millionenspritze des Landes ist aber eine Urabstimmung über den Bestand oder die Abschaffung der Kammer im ersten Quartal 2021. 9

TOP 20 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1917), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD startet einen neuen Versuch und fordert von der Landesregierung ein neues Konzept für die bedarfsgerechte und wohnortnahe Kurzzeitpflege. Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten werde deutlich, „dass die vorhandenen Plätze in Schleswig-Holstein nicht ausreichen und es sehr schwer ist, kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden“, begründen die Sozialdemokraten den Antrag. Ambulante Pflegedienste könnten diese Lücke nicht auffangen. Außerdem sei es für pflegende Angehörige oftmals sehr schwierig, aufgrund fehlender Plätze einen Urlaub zu realisieren.
Einen beinahe wortgleichen Antrag hatte die SPD-Fraktion bereits im März 2019 gestellt. Dieser wurde nach Beratungen im Sozialausschuss mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der vor allem auf bundespolitische Aktivitäten, wie eine verbesserte Vergütung der Kurzzeitpflege oder die Einführung eines Steuerzuschusses in der Pflegeversicherung, setzt. Auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) sah in der Debatte im März-Plenum die Pflicht beim Bund.
Aktuell berät der Bundestag über eine bessere Kurzzeitpflege. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben eine Initiative eingebracht, mit der sie den Anspruch auf Kurzzeitpflege-Leistungen stärken wollen. Sie zielt darauf, dass Länder, Kommunen, Einrichtungen und Pflegekassen ihrem Auftrag zum Ausbau der Versorgungsstruktur auch nachkommen können. Gestärkt werden soll dafür auch eine „wirtschaftlich tragfähige Vergütung“. Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Sie kann auch eine Lösung sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Angehörige die Pflege erst noch organisieren müssen. Laut Statistikamt Nord gab es Ende 2017 in Schleswig- Holstein 475 ambulante Pflegedienste und 692 stationäre Heime mit 38.751 vollstationären und 2185 teilstationären Plätzen. In den Einrichtungen arbeiteten demnach 44.428 Personen. Rund 1200 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nahmen Kurzzeitpflege in Anspruch.


TOP 24 9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1931), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Eine gemeinsame Handlungs- und Verkehrsstrategie, eine integrierte regionale Innovationsstrategie oder die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit: Mit einem 9- Punkteplan will die SPD im Schleswig-Holsteinischen Landtag für „eine gute Zukunft“ der Metropolregion Hamburg sorgen. Die Oppositionsfraktion geht dabei auf einen Bericht zur Regionalentwicklung der OECD (Organisation of Economic Cooperation and Development/Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ein.
Zu den weiteren Punkten, die die SPD aufführt, gehören eine gemeinsame Markenstrategie, die Stärkung des internationalen Profils, die Verbesserung der regionalen Wohnungsbauplanung sowie die Nutzung der Chancen der Digitalisierung. Zudem soll sich die Metropolregion als 10

Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien etablieren. Der Antrag sei ergänzend zu einem Antrag der Jamaika-Koalition vom Oktober vergangenen Jahres zu sehen, heißt es im SPD- Antrag. CDU, Grüne und FDP hatten damals die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag bis zum Ende des zweiten Quartals 2020 schriftlich zu berichten, welche Schlüsse sie aus den OECD- Berichten zieht. Dabei soll sie auch darstellen, welche Kooperationen bereits bestehen und welche Planungen es zum Ausbau der Zusammenarbeit gibt.
Die OECD hatte im vergangenen Herbst erstmals den Bericht zur Regionalentwicklung in Deutschland veröffentlicht, der die Metropolregion unter dem Blickwinkel ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung untersuchte. Die Organisation gibt darin über konkrete Handlungsempfehlungen in sechs Themenfeldern, nämlich Innovation, Bildung und Fachkräfte, Digitalisierung, Wohnraum- und Verkehrsplanung, erneuerbare Energien sowie Kultur- und Tourismusmarketing. Die OECD schlägt unter anderem den Aufbau einer Innovationsagentur sowie für die Verkehrs-, Wohnungs- und Raumplanung einen regionalen Planungsverbund vor. Die Studie brachte unter anderem zutage, dass die Metropolregion ihr Wachstumspotential nicht voll ausschöpft. Im Vergleich zu anderen deutschen Regionen, insbesondere zu den Regionen Süddeutschlands, ist das Pro-Kopf-Brutto- Inlandsprodukt der Metropolregion in den Jahren 2005 bis 2015 am schwächsten.
Die Metropolregion umfasst als Verwaltungskooperation vier Länder, neben dem Stadtstaat Hamburg auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist mit etwa acht Prozent der Landesfläche, fast 5,4 Millionen Einwohnern, 20 Bezirken und mehr als 1100 Gemeinden die zweitgrößte Metropolregion in Deutschland.


TOP 16 Fracking verbieten, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1886), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Land Schleswig-Holstein hat keine Zuständigkeit, um die umstrittene Öl- und Gasförderung mit der Fracking-Technik wasserrechtlich zu verbieten. Dies sei Aufgabe des Bundes. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig Anfang Dezember entschieden. Der SSW fordert deswegen jetzt ein deutschlandweites Fracking-Verbot per Bundesgesetz. Die Landesregierung soll dies per Bundesratsinitiative anstoßen.
Die Verfassungsrichter wiesen einen Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zurück. Die Initiatoren wollten im Landeswassergesetz ein vollständiges Fracking-Verbot festschreiben. Das Gericht stützte mit seinem Urteil die Position des Landtages. Das Parlament hatte diesen Teil der Volksinitiative Anfang 2019 für unzulässig erklärt, weil dem Land die Kompetenz dafür fehle. Andere Teile wurden jedoch zugelassen und größtenteils bereits umgesetzt. Wegen der Ablehnung des Fracking-Verbots hatte die Volksinitiative das Landesverfassungsgericht angerufen. Parteiübergreifend wurde im Landtag nach dem Urteil der Schleswiger Richter betont, dass die Landespolitik ebenfalls Fracking im Lande verhindern wolle. Es seien bereits alle landesrechtlich möglichen Schritte unternommen worden. So wurde es mit einer Änderung des Informationszugangsgesetzes erleichtert, Einsicht in Geschäftspapiere von Firmen zu nehmen, die 11

Bohrlizenzen für Schleswig-Holstein besitzen. Im Landeswassergesetz wurde der „Besorgnisgrundsatz“ verankert. Demnach ist die Erteilung einer Bohr-Erlaubnis nur dann möglich, wenn Nachteile fürs Grundwasser ausgeschlossen werden können. Vertretern der Volksinitiative reichen diese Schritte aber nicht aus. Sie verweisen auf das aktuell laufende Volksbegehren über die zulässigen Teile ihres Forderungskatalogs. Dabei geht es etwa um eine noch weitergehende Einsichtsmöglichkeit in Unternehmensunterlagen. Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen die Initiatoren bis zum 2. März 80.000 gültige Unterschriften sammeln.
Fracking ist eine Technik zur Förderung von Öl und Gas. Oftmals wird dabei ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst, um die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit der Gesteinsschicht zu verbessern. Erdgas und Erdöl können so leichter gewonnen werden. Umweltschützer fürchten durch die Chemikalien eine Verunreinigung des Trinkwassers.


TOP 35 Fünfter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst, In Verbindung mit: Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1694), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das für Gleichstellung zuständige Justizministerium hat den fünften Bericht zum Thema Gleichstellungspolitik im Öffentlichen Dienst für den Zeitraum 2014 bis 2018 vorgelegt. Daraus geht hervor: Die Situation für Frauen im Landesdienst verbessert sich stetig. Allerdings zeigen sich große Unterschiede je nach Beschäftigungsbereich, und auch in Führungspositionen gibt es weiterhin Nachholbedarf.
Im Landesdienst sind 58,8 Prozent der Beschäftigten Frauen. Gegenüber dem letzten Bericht von 2015 ist das eine Steigerung von 2,7 Prozent. Allerdings schwanken die Zahlen je nach Ressort stark. In fünf von acht Geschäftsbereichen sind mehr Frauen als Männer beschäftigt. Weniger Frauen als Männer arbeiten im Innen-, im Umwelt- und im Wirtschaftsministerium. Die Spanne reicht von 25,5 Prozent Frauenanteil im Wirtschaftsministerium bis 70,3 Prozent im Bildungsministerium.
Dass Frauen in manchen Bereichen bereits überrepräsentiert sind, zeige grundsätzlich, „dass das Gleichstellungsgesetz im Landesdienst zu einer nachhaltig positiven Entwicklung geführt“ habe, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig sei auffällig, dass in den Bereichen, in denen technische Berufe gefragt sind, Frauen nach wie vor „deutlich unterrepräsentiert“ seien. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass besonders die dem Bildungsressort zugeordneten Lehrkräfte, die in dem Bereich 50 Prozent der Beschäftigten ausmachen, und die im Innenministerium angesiedelten Polizisten mit 20 Prozent der Beschäftigten das Bild verzerren. Denn: Bei den Lehrern sind Frauen deutlich überrepräsentiert, während bei der Polizei die Männer dominieren.
Auf Führungsebene ergibt sich laut dem Bericht ein gemischtes Ergebnis: In der Justiz sind vier von sechs Spitzenpositionen mit Frauen besetzt und im Bereich der Steuerverwaltung wird jede 12

zweite Behörde von einer Frau geführt. Im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums gibt es eine deutliche Überrepräsentanz von Frauen. Ihr Anteil beträgt 70,3 Prozent, mehr als jede zweite Schulleitung (53,3 Prozent) ist ebenfalls weiblich. Aber: Nur jede fünfte Hochschulprofessur ist mit einer Frau besetzt und im Fachbereich der Polizei war von acht Behördenleitungen keine weiblich. Der Trend hin zu einem höheren Frauenanteil in herausgehobenen Führungspositionen im Landesdienst entwickelt sich schleichend: Im Bereich der B-Besoldung ist jede fünfte Beschäftigte weiblich (19,8 Prozent) – eine Steigerung von vier Prozent. Auf der Ebene der obersten Landesbehörden sind 35,2 Prozent der Referatsleitungen mit einer Frau besetzt, was einem Zugewinn von sechs Prozentpunkten entspricht. Im Bereich der Abteilungsleitungen liegt der Frauenanteil bei 20,5 Prozent. Dabei ist die Verteilung sehr unterschiedlich: In vier von acht Ressorts ist keine Frau auf Abteilungsleiterebene vertreten. Dagegen werden im Bildungsministerium vier von fünf Abteilungen von einer Frau geführt.
Blickt man auf die Zahlen der Teilzeitbeschäftigten, zeigt sich: Frauen machen weiterhin den größten Anteil aus. Von allen Teilzeitkräften im Landesdienst, die etwa ein Drittel ausmachen, sind 86,8 Prozent weiblich. Im Vergleich zum letzten Bericht ist das ein leichter Anstieg von 0,6 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, der in Elternzeit geht, ist zu 93,5 Prozent weiblich und damit um 0,8 Prozent gesunken.


TOP 23 Maßnahmen der Landesregierung, um Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegenzutreten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1925), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen von der Landesregierung wissen, wie sie gegen Gewalt an Frauen in Schleswig-Holstein vorgeht und welche Erfolge bisherige Maßnahmen erbracht haben. Anfang 2019 hatte Deutschland die Istanbul Konvention, ein rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen, ratifiziert. Der Landtag setzte sich daraufhin das Ziel, die Konvention mit Leben zu füllen. Vor diesem Hintergrund waren Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Frauen in Schleswig-Holstein beschlossen worden. Die Landesregierung sollte unter anderem prüfen, welche Maßnahmen geeignet seien, um Gewalt gegen Frauen im Sinne der Konvention einzudämmen. Zu den geforderten Maßnahmen zählten etwa Bestandsaufnahmen, Aktionspläne gegen häusliche Gewalt, Prävention und die Etablierung entsprechender Gremien auf Bundes- Landes- und Kommunalebene. In dem jetzt geforderten mündlichen Bericht soll die Landesregierung darlegen, welche konkreten Ergebnisse erzielt werden konnten.
Berichtet werden soll auch über Entwicklungen des SCHIFF-Projektes, der Schleswig- Holsteinischen Initiative für Frauen. Die Initiative setzt sich für Hilfesysteme für Betroffene ein, betreibt Aufklärung und will die strukturelle Benachteiligung von Frauen abbauen. Weiterhin soll es um den Ausbau und die Sanierung von Frauenhäusern im Land gehen. 13

TOP 26 Expertenanhörung zum Thema „Mobbing und Gewalt an Schulen“, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1936), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mobbing, Aggression und körperliche Gewalt sind an Schleswig-Holsteins Schulen weit verbreitet. Das besagt das „Gewaltmonitoring“ (GEMON) des Bildungsministeriums, das im vergangenen Dezember vorgestellt wurde. Das Problem habe ein „nicht mehr tolerierbares“ Ausmaß erreicht, betont die AfD und fordert eine Expertenanhörung im Bildungsausschuss. Dort sollen die Ursachen von Mobbing und Gewalt erörtert und die gegenwärtigen Präventions- und Interventionsmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Zudem fordert die AfD, angehende Lehrer bereits während des Studiums und im Referendariat auf das Thema vorzubereiten.
Die im Sommer 2018 gestartete GEMON-Datenbank basiert auf Meldungen der Schulen. Demnach wurden im Schuljahr 2018/19 im Lande insgesamt 585 Fälle von Gewalt gemeldet. Von den 795 Schulen in Schleswig-Holstein meldeten aber nur 149 entsprechende Fälle. Mit 84,1 Prozent geht die Gewalt in den meisten Fällen von Jungs aus. 43,4 Prozent der Fälle stuften die Schulen als Körperverletzungen ein. 19 Prozent galten als psychische Gewalt, 7,1 Prozent wurden als Mobbing eingestuft. Laut GEMON waren zwei Drittel der Opfer (67 Prozent) Schüler, die Lehrer zu 15,7 Prozent. 72,5 Prozent der Fälle ereigneten sich an den Gemeinschaftsschulen. Dabei unterrichten diese nur gut ein Viertel (25,9 Prozent) der Schüler im Land.
Ein Brennpunkt ist die Landeshauptstadt Kiel. Zwar gehen nur 9,0 Prozent aller knapp 397.000 schleswig-holsteinischen Schüler dort zur Schule. Aber 21,9 Prozent aller Meldungen kamen aus Kiel. Zum Vergleich: Aus Stormarn mit 8,4 Prozent aller Schüler im Land stammten nur 1,2 Prozent aller gemeldeten Vorfälle.
Weitere Ergebnisse des Monitorings: 4,8 Prozent der Fälle wurden als Drohungen über soziale Medien eingestuft und 1,6 Prozent als Sexualdelikt. In 9,2 Prozent aller Fälle oder 54 absolut wurden Waffen oder waffenähnliche Gegenstände eingesetzt. Bei 17,9 Prozent aller Täter handelt es sich um Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Muttersprache. Deren Anteil an den Schülern beträgt aber nur 7,4 Prozent. Die AfD moniert, dass GEMON nur Fälle widerspiegelt, die schulische Strafen wie Versetzungen oder Verweise nach sich gezogen haben. Alltägliche Beschimpfungen, Bedrohungen oder Erpressungen kämen noch hinzu.



Freitag, 24. Januar, 10 bis 12 Uhr



TOP 14 Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1872), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 14

An vielen Schulen werden Themen der ökonomischen Bildung und speziell der Gründerausbildung – der sogenannten Entrepreneurship Education – bereits behandelt. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Schüler auf eine spätere berufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. Ziel der „Entrepreneurship Education“ ist vielmehr, Eigenschaften und Fertigkeiten zu entwickeln, die sie zu „Unternehmern ihrer selbst“ machen, um so auch ihre Chancen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhöhen. Dieses Verständnis will die Jamaika-Koalition nun verstärken und fordert die Landesregierung auf, ein Landeskonzept zu „Entrepreneurship Education“ zu entwickeln und zum Schuljahr 2020/21 vorzulegen. Ziel ist es, „die schulischen Angebote auszubauen sowie die Sichtbarkeit und Vernetzung der bereits bestehenden Aktivitäten zu verbessern“, heißt es. Zudem soll die Landesregierung prüfen, ob auch Hochschulen einbezogen werden können. Die EU- Kommission definiert die „Entrepreneurship“-Kompetenz als eine von acht Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen.
Die deutsche Wirtschaft verlangt laufend neue Geschäftsmodelle und Denkansätze, um die mittelständisch geprägte Ökonomie umzustrukturieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Wirtschaftsverbände sind sich einig: Gründer sind dabei ein wichtiger Motor der deutschen Wirtschaft. Nicht selten sind Lehrer allerdings unsicher, welche „Entrepreneurship Education“- Inhalte für ihren Unterricht in Frage kommen, relevant sind, wie sie diese Inhalte vermitteln können und welche Rolle sie selbst spielen.


TOP 27 Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Bundestagswahlen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/24), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1878), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein war im Jahr 2017 nach Brandenburg, Bremen und Hamburg das vierte Bundesland, das es Jugendlichen mit 16 und 17 Jahren ermöglichte, ihre Stimme bei Landtagswahlen abzugeben. Bereits seit 1997 können sich Jugendliche in Schleswig-Holstein an Kommunalwahlen beteiligen. Direkt nach der Landtagswahl 2017 machte sich die SPD dafür stark, den Unter-18-Jährigen auch den Zutritt zur Wahlurne des deutschen Bundestages zu gewähren. Diese Forderung wurde in den Ausschüssen intensiv diskutiert und schlussendlich abgelehnt. Jetzt muss das Plenum abschließend beraten. In der Aussprache zu dem Antrag der SPD im Juni 2017 plädierten die Sozialdemokraten dafür, „Jugendliche zu motivieren, sich für ihre Interessen und Rechte zu engagieren“ und sie in dem Zuge „früher politisch zu beteiligen.“ Stimmen, die sich gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aussprechen, betonten, dass eine Reform des Wahlrechts allein der Politikverdrossenheit nicht entgegenwirken könne und jungen Menschen nicht automatisch die Teilhabe am Gemeinwesen eröffne. Zudem falle das Bundeswahlrecht nicht in die Zuständigkeit des Landtags. 15

TOP 36 Wildnis in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1555), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1782), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vom Menschen unberührte Wiesen, Wälder, Seen und Moore sind ein wichtiger Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deswegen haben Bund und Land das Ziel ausgegeben, zwei Prozent der Landesfläche als „Wildnis“ auszuweisen. In Schleswig-Holstein wären das 32.000 Hektar. Es wird aber lange dauern, bis dieses Ziel erreicht wird. Das geht aus einem Bericht des Umweltministeriums hervor. Denn echte „Wildnis“ ist im Lande derzeit laut Bericht „nicht mehr vorhanden“. War im 19. Jahrhundert noch etwa ein Drittel der Fläche „nutzungsfrei“, so gibt es heute kaum einen Fleck in der Landschaft, der nicht vom Menschen geprägt ist. Damit ein Gebiet echte „Wildnis“ werden kann, ist eigentlich eine Mindestgröße von 500 Hektar nötig. Zusammenhängende Flächen dieser Größe zurück zu entwickeln, sei in Schleswig-Holstein jedoch „nicht umsetzbar“. Das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek bei Kiel beschränkt sich deswegen auf eine Mindestgröße von 20 Hektar. In diesen Gebieten soll es keine asphaltierten Straßen, keine Land- und Forstwirtschaft, keinen Hochwasserschutz sowie möglichst keine Jagd und keine Fischerei geben. Wandern, Reiten und Radfahren sollen erlaubt sein, jedoch keine Mountainbikes und keine Motorboote.
Die Verwilderung ist laut Bericht dort am aussichtsreichsten, wo sich die Flächen im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Das LLUR hat nach jahrelanger Prüfung 159 Gebiete im Lande mit einer Fläche von knapp 25.000 Hektar identifiziert, die „wildnisgeeignet“ sind. Ein Großteil davon sind Moore und Wälder, hinzu kommen Teile des Nationalparks Wattenmeer. Zunächst sollen neun Wildnisgebiete als Modellregionen ausgewiesen werden. Die Liste reicht von der Unterelbe im Kreis Pinneberg über den Beltringharder Koog in Nordfriesland bis zu den Fröruper Bergen bei Oeversee im Kreis Schleswig-Flensburg. Dies sei aber nur ein Startschuss, heißt es in dem Bericht: „Die Umsetzung des Zwei-Prozent-Wildnisziels in SH ist nur mittel- bis langfristig zu erreichen.“



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 16

Reihenfolge der Beratung der 28. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. Januar 2020 2+18+ Gesetzentwurf und Anträge zum Klimaschutz 70 10:00 22+25 4 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes 35 11:10 Schleswig-Holstein 10 Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein 35 11:45
17 Maßnahmen für mehr Friesischunterricht 35 15:00 11 Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung 35 15:35 12 Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren 35 16:10 15 Geschehnisse im Rahmen von Kinderkuren in 35 16:45 Schleswig-Holstein aufarbeiten Donnerstag, 23. Januar 2020 19 Tierheimen effizient helfen 35 10:00 8 Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte in 35 10:35 Schleswig-Holstein 20 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen 35 11:10 24 9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion 35 11:45
16 Fracking verbieten 35 15:00 35 Fünfter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung 35 15:35 der Frauen im öffentlichen Dienst In Verbindung mit: Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien 23 Maßnahmen der Landesregierung, um Gewalt gegenüber Frauen 35 16:10 entschlossen entgegen zu treten 26 Expertenanhörung zum Thema "Mobbing und Gewalt an Schulen" 35 16:45 Freitag, 24. Januar 2020 14 Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – 35 10:00 Landeskonzept Entrepreneurship Education 27 Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Bundestagswahlen 35 10:35 36 Wildnis in Schleswig-Holstein 35 11:10 17

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 3 Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 5 Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes 6 Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen 7 Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 9 Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen des Dataport- Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt 13 Abschaffung des „Zukunftslabors zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“ 21 Bericht zur Vermietung von Ferienunterkünften über Online-Buchungsportale 28 Uploadfilter verbieten – Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen 29 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 30 Wasserstoffkompetenzzentrum in Schleswig-Holstein einrichten 31 Berufliche Perspektiven für Spitzensportler*innen fördern 32 Extremisten entwaffnen 33 Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht - Az. LVerfG 3/19 34 Export von Plastikmüll verbieten 38 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2019 des Landes Schleswig-Holstein 40 Subventionsbericht des Landes Schleswig-Holstein



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 37 Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen 39 Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich 41 Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages