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30.01.20
16:21 Uhr
FDP

Annabell Krämer: Steuerschlupflöcher effektiv und zielgenau stopfen

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 044/ 2020 Kiel, Donnerstag, 30. Januar 2020
Finanzen / Share Deals



Annabell Krämer: Steuerschlupflöcher effektiv und



www.fdp-fraktion-sh.de zielgenau stopfen Zur Diskussion um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Steuerschlupflöchern bei Share Deals erklärt die finanzpolitische Spre- cherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Nicht nur die Finanzministerin auch wir Freie Demokraten fordern, dass die Steuerschlupflöcher durch Share Deals endlich gestopft werden. Allerdings verfehlt der Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung das wichtigste Ziel der Neuregelung, nämlich die effektive Bekämpfung von Gestaltungsmiss- brauch im Zusammenhang mit Share Deals. Gleichzeitig unterwirft der Ent- wurf allerdings eine Vielzahl von alltäglichen wirtschaftlichen Vorgängen ei- ner Grunderwerbsteuerpflicht, ohne dass ein missbräuchliches Verhalten eines Beteiligten erkennbar wäre: Etwa der Handel von Aktien an der Börse, konzerninterne Umstrukturierungen oder die Platzierung von Anteilen eines Immobilienfonds an eine Vielzahl von Kleinanlegern. Der Vorschlag schließt also nur einen Teil der Lücke und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an.
Wir fordern hingegen eine gesetzliche Regelung, die Gestaltungsmissbrauch effektiv und zielgenau bekämpft. Denn die jetzigen GroKo-Pläne sehen vor, dass die Grunderwerbsteuer erst bei einem Erwerb von über 90 Prozent der Gesellschaftsanteile oder dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags fällig wird. Wir schlagen hingegen vor, dass die Grunderwerbsteuer auch bei ei- nem 50- bis 90-prozentigen Erwerb anteilsmäßig anfällt. Der FDP-Vorschlag verhindert wirtschaftlichen Schaden, schließt Share Deals umfassend und würde uns somit einen erheblich größeren finanziellen Spielraum bei der Senkung der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Immobilienerwerb er- möglichen.
Für Unternehmen, bei denen Grundbesitz eine untergeordnete Rolle spielt, ist das Motiv für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen gewöhnlich nicht die verantwortlich für diesen Pressetext: Felix Carstens, wissenschaftlicher Referent, FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1489, Telefax: 0431 / 988 1495, E-Mail: felix.carstens@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Umgehung von Grunderwerbsteuer. Eine Steuerpflicht beim Erwerb von Ge- sellschaftsanteilen sollte somit nur entstehen, wenn eine Gesellschaft er- worben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend aus Grundstücken besteht. Konzerninterne Umstrukturierungen sollen von der Grunderwerbsteuer befreit sein, weil sich hierbei an der Kontrolle über die Grundstücke nichts ändert."



verantwortlich für diesen Pressetext: Felix Carstens, wissenschaftlicher Referent, FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1489, Telefax: 0431 / 988 1495, E-Mail: felix.carstens@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de