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30.01.20
16:22 Uhr
CDU

Tobias von der Heide: Vollverschleierung passt mit der Freiheit der Wissenschaft nicht zusammen

Vollverschleierung | 30.01.2020 | Nr. 40/20
Tobias von der Heide: Vollverschleierung passt mit der Freiheit der Wissenschaft nicht zusammen Heute (30. Januar 2020) wurde bekannt, dass die grüne Landtagsfraktion eine Änderung des Hochschulgesetzes nicht zustimmen wird, um ein Verbot von Gesichtsschleiern an schleswig-holsteinischen Universitäten möglich zu machen. Die Kieler Christian-Albrechts-Universität hatte zuvor das Land gebeten, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tobias von der Heide:
„Die Entscheidung der Grünen, die Kieler Universität in ihrem Anliegen, Vollverschleierung im Hörsaal zu verbieten, nicht zu unterstützen, ist für uns vollkommen unverständlich. Unser Eindruck war im Laufe der Diskussion, dass sich auch viele Mitglieder der Grünen gegen die Vollverschleierung aussprechen, da es sich um ein Symbol der Unterdrückung von Frauen handelt.
Wir bleiben bei unserer Position, dass Vollverschleierung nicht zu einer freiheitlichen Gesellschaft passt. Für uns wird mit der Vollverschleierung eine rote Linie überschritten, die mit unserer Vorstellung des Zusammenlebens nicht in Einklang zu bringen ist.
Die große Anhörung im schleswig-holsteinischen Landtag hat anschaulich gezeigt, dass durch das Tragen einer Vollverschleierung das Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft eingeschränkt werden kann. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir daher auf Grundlage eines Vorschlages Prof. Dr. Hans Michael Heinig vom Lehrstuhl für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Universität Göttingen einen Kompromissvorschlag auf den Weg gebracht. Dieser würde den Hochschulen die Möglichkeit geben, individuelle Lösungen zu finden. In der Anhörung wurde dieser Vorschlag mehrfach aufgegriffen.
Für uns ist das Thema nicht vom Tisch. Die Anhörung hat gezeigt, dass neben der Hochschule auch in den Schulen ein Handlungsbedarf besteht. Um diese Themen sollten wird uns weiterhin kümmern und die Anliegen der Bildungseinrichtungen ernst nehmen.“

Gesetzentwurf Hochschulgesetz 20-01-06_Gesetzentwurf_CDU_HSG.pdf


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