Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
04.02.20
13:21 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Jetzt können also selbst die GRÜNEN dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen – endlich

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl anlässlich der 180-Grad-Kehrtwende von Jamaika bezüglich eines gesetzlichen Vollverschleierungsverbots an Hochschulen:

„Jetzt können also selbst die GRÜNEN dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen – endlich“ Kiel, 4. Februar 2020 Am 6. März 2019 hat Jamaika zusammen mit SPD und SSW noch gegen den Gesetzentwurf der AfD für ein Vollverschleierungsverbot an Hochschulen in SH gestimmt. Jetzt kündigt die Landesregierung an, ein gesetzli- ches Vollverschleierungsverbot für Schulen zu erlassen und auch eine gesetzliche Regelung für Hochschulen einzubringen. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Als die AfD-Fraktion am 20. Februar 2019 ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot für die Hochschulen in Schleswig-Holstein eingebracht hat, entsprach sie damit als ein- zige Fraktion im Kieler Landtag dem Hilferuf der Uni Kiel, die die Politik ausdrücklich um ein solches Verbot gebeten hatte. Bei der Abstimmung über diesen Entwurf, der sich an einem in Bayern bereits seit 2017 geltenden Verschleierungsverbot orientiert hat, stimmte Jamaika zusammen mit SPD und SSW trotzdem dagegen – und das, obwohl CDU und FDP zuvor erklärt hatten, ein solches Verbot sei als Rechtsgrundlage für das von der Uni Kiel bereits erlassene Vollverschleierungsverbot zwingend erforderlich.
Ursächlich für dieses Abstimmungsverhalten von CDU und FDP war allein, dass die GRÜNEN ein gesetzliches Verbot kategorisch ablehnten. Nicht der Bedarf der Hoch- schulen in Schleswig-Holstein nach Rechtssicherheit war also damals für CDU und FDP maßgeblich, sondern allein der Koalitionsfrieden. Um diesen zu wahren, wurde mittels eines Alternativantrags eine Anhörung zum Thema Verschleierung beschlossen und durchgeführt – eine der größten, die der Landtag je gesehen hat. Dabei stand das Er- gebnis schon vorher fest: Die GRÜNEN würden bei ihrer Ablehnung eines Verbots blei- ben.
Gestern ist der Druck auf die GRÜNEN nun also endlich so groß geworden, dass sie eingeknickt sind und einem gesetzlichen Vollverschleierungsverbot für Schulen zuge- stimmt haben. Und auch für die Vollverschleierung an Hochschulen soll es plötzlich eine gesetzliche Regelung geben – zur ‚Identitätsfeststellung‘ wie es verschwurbelt

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)-176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



heißt. Parteichef Robert Habeck sowie die GRÜNEN Cem Özdemir und Boris Palmer hatten zuvor ihre Parteikollegen in Schleswig-Holstein für die Ablehnung eines gesetzli- chen Vollverschleierungsverbots an Hochschulen schwer gerügt.
Dass es soweit gekommen ist, hat natürlich mit der Bundestagswahl 2021 zu tun. Da möchte sich die Führungsriege der GRÜNEN nicht als Unterstützer von Burka und Ni- qab angreifbar und für Frauen unwählbar machen.
Dass sich CDU und FDP dennoch nicht entblöden, der Öffentlichkeit gegenüber weiß- machen zu wollen, sie seien die treibende Kraft bei der Einführung eines gesetzlichen Vollverschleierungsverbots an Schulen und Hochschulen in Schleswig-Holstein, ist be- zeichnend für die Heuchelei, die man in diesem Themenfeld dort immer wieder antrifft.
Denn im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es allein die AfD-Fraktion war, die bereits vor gut einem Jahr dem Wunsch der Uni Kiel nach einem gesetzlichen Vollverschleie- rungsverbot mit ihrem Gesetzentwurf entsprochen hat – den dann alle anderen Partei- en im Kieler Landtag allein deshalb ablehnten, weil er von der AfD kam.
Dass jetzt plötzlich alles ganz anders sein soll, ist eine Blamage sondergleichen – nicht nur für die GRÜNEN. Sofern das gesetzliche Verbot jetzt aber tatsächlich kommen sollte, soll es uns recht sein. Der AfD-Fraktion kommt es allein auf dieses Ergebnis an, also darauf, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein endlich die Rechtsgrundlage erhalten, die sie für ein Vollverschleierungsverbot benötigen. Wir sind gespannt.“


Weitere Informationen:
• SHZ-Artikel „Jamaika gegen Vollverschleierung – Regeln für Hochschulen“ vom 3. Februar 2020: https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/jamaika-gegen-vollverschleierung- regeln-fuer-hochschulen-id27240307.html
• WELT-Artikel „Jamaika-Koalition einigt sich auf Maßnahmen gegen Vollverschleierung“ vom 3. Februar 2020: https://www.welt.de/politik/article205551659/Kiel-Gruene-gehen-Kompromiss-in-Debatte- um-Vollverschleierung-ein.html



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)-176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vom 20. Februar 2019 (Drucksache 19/1290): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01290.pdf
• Alternativ-Antrag von Jamaika „Anhörung zum Thema Gesichtsschleier“ vom 26. Februar 2019 (Drucksache 19/1315): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01315.pdf
• Rede von Dr. Frank Brodehl zum Gesetzentwurf der AfD vom 6. März 2019: http://www.ltsh.de/presseticker/2019-03/06/16-33-03-5b77/PI-XH-oL1t3-afd.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)-176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de