Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
12.03.20
16:30 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Kurzbericht aus dem Bildungsausschuss

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #83 – 12. März 2020

Martin Habersaat: Kurzbericht aus dem Bildungsausschuss Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, berichtet in Kürze aus der heutigen (12.03.2020) Bildungsausschusssitzung:
• Corona Bei Schließung aller Schulen und Kindergärten würden die Kinder zuhause betreut werden müssen, möglicherweise von Eltern, die z.B. als Pflegekräfte oder Ärzte gebraucht werden. Oder es müssten Großeltern in der Betreuung einspringen, die jedoch eher zur Risikogruppe gehören. Mit der Forderung nach Schließungen soll man nicht leichtfertig umgehen. Wichtig ist uns jedoch, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten einheitlich reagiert wird und nicht hier eine komplette Schule geschlossen wird und dort zwei Klassen zuhause gelassen werden, hier verstärkte Reinigungsmaßnahmen durchgeführt werden und dort der Schulbus genauso überfüllt ist wie immer. Es müssen möglichst Wege gefunden werden, die Abschlussprüfungen an den Schulen stattfinden zu lassen, damit die Absolventinnen und Absolventen mit ihren Abschlusszeugnissen ihr Leben weitergestalten können. Am besten wäre, wenn die KMK sich auf eine klare Linie verständigt.
• Schulgesetz - SHIBB, Schnaps und Schleier Mit dem SHIBB wird eine Schnapsidee Gesetz, so formulierte es die GEW. Die Schnapsidee ist aus Sicht der SPD nicht die Gründung eines Instituts für berufliche Bildung an sich, sondern die Trennung der Schulen in solche, für die das Bildungsministerium zuständig ist und solche, für die das Wirtschaftsministerium zuständig ist. Aber die Koalition scheint wild entschlossen zu sein, die Bildungsministerin zu entmachten. Es ist ungewöhnlich, dass die Koalition das laufende SHIBB-Gesetzgebungsverfahren nutzt, um en passant die Vollverschleierung an Schulen zu verbieten (Umdruck 19/3699). Wir haben diesem Verfahren unter der Bedingung zugestimmt, dass zu dieser Frage eine eigene Anhörung stattfindet und diese Regelung nicht als „U-Boot“ mitbeschlossen wird. Es gibt gute Gründe, die Vollverschleierung in Schulen zu verbieten – die pädagogischen Ziele der Schulen, wie wir sie im Schulgesetz formuliert haben, sind einige davon. Zum Beispiel dieses: „Die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer ständig sich wandelnden Welt ein erfülltes Leben zu führen.“
• Inklusion: Kurswechsel der Landesregierung muss diskutiert werden Nachdem die Landesregierung im jüngsten Bericht zur Inklusion das Leitbild der inklusiven Schule aufgegeben hat, fordern SPD und SSW einen Fachtag zum Thema, vergleichbar mit der Veranstaltung, die der Bildungsausschuss in der letzten Legislaturperiode durchgeführt hatte (Umdruck 19/3700). Ein gravierender Kurswechsel muss umfassend diskutiert werden. Die Koalitionsfraktionen möchten darüber bis zum nächsten Bildungsausschuss nachdenken. Außerdem haben wir gebeten, endlich die Ergebnisse des über 200.000 Euro teuren Gutachtens zur Zukunft der Schulassistenz zu erfahren. Es gibt noch immer befristete Arbeitsverträge und Schulassistenzen, die auf ein Signal der Landesregierung warten.
• KoPers: Schweres Erbe der Regierung Carstensen Der 2011 von der schwarz-gelben Regierung Carstensen abgeschlossene Vertrag in Sachen KoPers ist Murks. Das zeigte sich heute am Beispiel von pbON: Das Bewerbermanagement an Schulen wird nicht durch KoPers übernommen werden können. So hatte es der Landtag beschlossen, das Finanzministerium hält diesen Beschluss


1 aber nicht mehr für umsetzbar. Was Daniel Günther clever gemacht hat: Indem das Finanzministerium seit 2017 für dieses Thema zuständig ist, wird die Staatskanzlei von solchen Hiobsbotschaften ferngehalten.
• Lehrkräfte mit Behinderungen im Vorbereitungsdienst Die SPD hat diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem einer angehenden Lehrkraft verwehrt worden war, ihren Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein in Teilzeit zu absolvieren. Das wäre aufgrund ihrer Behinderung erforderlich gewesen. In anderen Bundesländern ist so etwas möglich, in Schleswig-Holstein sollte das auch möglich gemacht werden. Fazit der Ausschussberatung: Das Landesbeamtengesetz muss zu diesem Zweck geändert werden.



2