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18.03.20
14:15 Uhr
SSW

Lars Harms: Haushalt im Schatten von Corona

Presseinformation Kiel, den 18.03.2020


Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 4 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan
des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2020 Drs. 19/2023, 19/2063


Kleine und mittlere Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird.

Wenn wir uns heute, in dieser besonderen Situation, unseren Nachtragshaushalt ansehen,
dann muss man, glaube ich, durchaus auch mehr übergeordnete Anmerkungen machen. Bei
der Frage, wie die Überschüsse genutzt werden können, hat man die Wahl zwischen
Schuldentilgung und Reservierung des Geldes für zukünftige Investitionen. Hier hat es ja am
Anfang der Diskussion noch durchaus unterschiedliche Auffassungen gegeben, aber wir als
SSW haben uns gleich von Anfang an dafür ausgesprochen, dieses Geld vornehmlich in die
bestehenden Sondervermögen zu überführen. Bei den derzeitigen Zinssätzen gäbe es bei der
Schuldentilgung kaum eine gravierende Entlastung für den Landeshaushalt. Anders sieht es da
mit den Sondervermögen aus. Sie können eben schon den Haushalt entlasten. Es so, dass wir
mit schlechteren Zeiten rechnen müssen und in Zeiten des Corona-Virus gilt das erst recht. 2

Genau für diese Zeiträume brauchen wir finanzielle Spielräume, um investieren zu können und
so die Wirtschaft anzukurbeln. Deswegen ist die grundsätzliche Entscheidung, alle
Jahresüberschüsse in die Sondervermögen zu packen, richtig.
Auch inhaltlich freuen wir uns über Bereiche, die nun angegangen werden. Sei es, dass das
Thema Künstliche Intelligenz gesondert gefördert wird oder die Schleibrücke Lindaunis noch
stärker vom Land mitfinanziert wird. Auch, dass die Sandvorspülungen vor den nordfriesischen
Inseln noch einmal gesondert finanziert und dazu auch mehr Deichbau ermöglicht wird, ist
richtig. Und dass der Ausbau der Kindertagesstätten stärker gefördert wird, macht Sinn. Selbst
bei vergleichsweise kleinen Dingen, werden richtige Schwerpunkte gesetzt. Da ist zum Beispiel
das Landesprogramm Einbruchsschutz, dass jetzt doch wieder finanziert wird. Wir haben das
jetzt in jeder Haushaltsberatung immer wieder gefordert und eigentlich sollte diese erneute
Förderung zum letztmöglichen Zeitpunkt nun endlich auch dazu führen, dass dieses Programm
von Anfang an im Haushaltsvorschlag der Landesregierung für 2021 mit aufgenommen wird.
Ähnliches gilt darüber hinaus auch für die Investitionsförderungen für die Bildungsstätten und
Heimvolkshochschulen. Auch hier werden berechtigterweise 1 Million Euro eingeplant, aber
damit ist es nicht getan; auch hier werden für 2021 und die Folgejahre noch Finanzmittel
benötigt. Trotzdem kann man aber sagen, dass wir mit den Vorschlägen der Regierung für den
Nachtragshaushalt durchaus zufrieden sind.
Deswegen lassen Sie mich aus aktuellem Anlass noch auf etwas anderes eingehen. Wir haben
zwar für allgemeine konjunkturelle Einbrüche unsere Rücklagen in den Sondervermögen. Diese
können investiv genutzt werden. Es kann aber sein, dass die Auswirkungen der Krise rund um
das Corona-Virus doch größer sind, als wir ahnen konnten. Das kann bedeuten, dass wir durch
diese außergewöhnliche Notlage in finanzpolitische Herausforderungen geraten, die nicht
ohne Schuldenaufnahmen bewältigt werden können. Wir stehen nach wie vor
uneingeschränkt zur Schuldenbremse und wollen diese auch nicht ändern oder abschaffen.
Aber unsere Landesverfassung hat für den Fall einer außergewöhnlichen Notlage finanzielle
Spielräume eröffnet. Artikel 61 Abs. 3 sagt: „Im Falle von Naturkatastrophen oder
außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die
staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben der Schuldenbremse 3

aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages
abgewichen werden.“ Nur zum Vergleich, die Herausforderungen mit den Flüchtlingen nach
2015 konnten vollständig durch den Staat kontrolliert werden und haben auch die Finanzlage
nicht stark beeinflusst. Das könnte nach Corona mit einem massiven wirtschaftlichen
Abschwung, der sich dann nicht konjunkturell begründen ließe, möglicherweise anders sein.
Sollten dann finanzielle Herausforderungen entstehen, die sich aus dem normalen Haushalt
nicht bewältigen lassen, dann müssen wir darauf vorbereitet sein. Kleine und mittlere
Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell und
unbürokratisch geholfen wird. Deshalb unterstützen wir als Oppositionspartei die
Ermächtigung für die Landesregierung hier gesonderte Kredite aufnehmen zu können, um die
drohende außergewöhnliche Notlage bewältigen zu können.
Dem Nachtragshaushalt können wir zustimmen.