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13.05.20
15:53 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch: Quarantäne nur fallweise anordnen

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch zur Quarantänepflicht für Rückkehrer:

„Quarantäne nur fallweise anordnen“ Kiel, 13. Mai 2020 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat geurteilt, dass eine pauschale Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland unverhältnismäßig sei. Volker Schnurrbusch, europapolitischer Sprecher der AfD- Fraktion, erklärt dazu:
„Die AfD-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Gerichtes ausdrücklich. Denn die pauschal verhängte Quarantänepflicht von 14 Tagen für Rückkehrer ist völlig überzogen. Die AfD-Fraktion hat seit Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen unserer Freiheitsrechte gefordert, dass sämtliche Maßnahmen zum Infektionsschutz stets verhältnismäßig und befristet sein müssen. Außerdem müssen sie gemäß dem epidemiologischen Geschehen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft werden.
Für Rückkehrer aus Dänemark oder Schweden müssen andere Maßstäbe angelegt werden als für Reisende aus Italien oder Spanien. Rechtsverordnungen sollten sich an Risikogebieten orientieren und nicht pauschal erlassen werden. Wer aus Skandinavien nach Deutschland zurückkehrt, kann sich bei seinem Gesundheitsamt melden, muss aber nicht in Zwangsquarantäne gesteckt werden. Hier ist der Ministerpräsident gefragt, die Regelungen den tatsächlichen Risiken anzupassen. Alles andere ist eine unannehm- bare Einschränkung der persönlichen Freiheit.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de