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19.06.20
13:09 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zu Sicherheit im Badewesen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Rede zu Protokoll gegeben! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 18 – 2. Lesung: Entwurf eines Gesetzes zur Landeshaus Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Düsternbrooker Weg 70 Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die Sprecherin für Ehrenamt und Rettungsdienste Mobil: 0172 / 541 83 53 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Eka von Kalben: Nr. 223.20 / 19.06.2020



Mehr Klarheit, mehr Sicherheit
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg*innen, sehr geehrte Damen und Herren,
Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf heute beschlossen werden kann. Damit wird endlich für Klarheit gesorgt und die Kommunen können die Badestellen im Land frei und ohne Bedenken eröffnen. Wie ein Damoklesschwert hing die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen nämlich über den Kommunen in den vergangenen Jahren. Das führt dazu, dass zahlreiche Badestellen im Land geschlossen waren. Ein unhaltbarer Zustand. Insbesondere jetzt, wo wegen der neuen „Corona-Normalität“ viele Menschen in Schleswig-Holstein gerade an den zahlreichen Badestellen Urlaub machen wollen. Da wäre es richtig eng geworden. Das Gesetz kommt also keinen Tag zu früh.
Mir hatten schon Bürgermeister*innen berichtet, dass sie von ihren Ämtern zurücktreten, wenn ihnen nun auch noch eine persönliche Haftung für Badestellen auferlegt wird. Und das betrifft ja nicht nur die Bürgermeister*innen, sondern auch die Verwaltung oder Ge- meinderatsmitglieder. Das kann nicht sein. Wir finden so schon kaum noch Leute, die den Job machen wollen. Gut, dass wir den Engagierten in den Kommunen vor Ort mit unserer Regelung nun diese Last abnehmen können. Sie schafft eine klare Regelung und einen fairen Ausgleich.
Natürlich ist es richtig, dass diejenigen, die eine Badestelle unterhalten, sich auch um diese kümmern. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall eine Badeaufsicht. Das Gesetz stellt nun klar, dass eine Badeaufsicht bestellt werden muss, wenn die Badestelle ent- geltlich betrieben wird oder besondere Gefahren birgt, die für die Schwimmenden nicht ohne Weiteres zu erkennen sind. Auch wer eine Badestelle mit Kiosk oder Strandlokal besonders attraktiv macht, kann dazu verpflichtet werden, die Badeaufsicht zu Seite 1 von 2 übernehmen. Damit sorgen wir nun für Klarheit vor Ort. Es ist mir an dieser Stelle wichtig, den Dank auch von meiner Seite nochmal an die kommunalen Spitzenverbände zu rich- ten, die es uns ermöglichen, den Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung in diesem Juni-Plenum zu beschließen. So kann er genau rechtzeitig zur Badesaison in Kraft treten.
Natürlich kann ich an dieser Stelle die Wasserrettung nicht unerwähnt lassen: Ich sage zu, dass wir dafür in einem guten Verfahren zeitnah ebenso eine Lösung finden. Es ist mir wichtig, dass alle beteiligten Akteur*innen dafür mit am Tisch sitzen und wir alle Inte- ressen mit einbinden. Im Gegenzug erwarte ich aber auch, sich alle konstruktiv an der Lösung dieses nun schon Jahrzehnte andauernden Problems beteiligen, damit wir den gordischen Knoten endlich durchschlagen.
Aber einen Aspekt möchte ich zu guter Letzt noch ansprechen, und der ist mir der Aller- wichtigste: Die beste Badeaufsicht nützt nichts, wenn mensch nicht schwimmen kann. Ich habe vor genau zwei Jahren meine Sommertour durch das Land zum Thema „Schwimmen lernen“ gemacht und es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Kinder in unserem wunderschönen Land mit den vielen Seen und Ost- und Nordsee gut und sicher schwimmen können. Es ist gut, dass die Koalition dieses Thema fest im Blick hat und wir mit unserem Antrag aus dem letzten Jahr deutlich gemacht haben, dass jedes Kind in unserem Land schwimmen lernen soll. Damit wir uns wirklich alle uneingeschränkt auf die Badesaison freuen können.
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