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24.06.20
13:18 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Inklusion soll am Schulgesetz vorbei geschleift werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #201 – 24. Juni 2020

Martin Habersaat: Inklusion soll am Schulgesetz vorbei geschleift werden Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zum Entwurf der LVO über sonderpädagogische Förderung: „Der derzeit in der Anhörung befindliche Entwurf der LVO über sonderpädagogische Förderung ist weder inklusionsfördernd noch inklusionsfreundlich. Er widerspricht dem Kerngedanken des Schulgesetzes. Inklusion soll am Parlament vorbei geschleift werden. Das dürfen die Jamaika-Fraktionen nicht zulassen. Um inklusive Schulen weiter zu entwickeln, wäre ein Gesamtkonzept notwendig. Das gibt es nicht. Dass diese Landesregierung nicht zu einer Weiterentwicklung der Inklusion bereit ist, hat sie mit ihrem Inklusionsbericht dokumentiert. Man dreht die die Inklusion in Schleswig-Holstein zurück, wo man eigentlich nächste Schritte in eine inklusive Zukunft aufzeigen müsste. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung sollen künftig von allgemeinbildenden Schulen an Förderzentren überwiesen werden können. Kritisch ist, dass sie nicht Schülerinnen und Schüler ihrer allgemeinbildenden Schule bleiben. Da auch die Dauer der Maßnahmen nicht befristet wird, ist das ein Schritt zurück zu mehr Schülerinnen und Schülern, die nicht-inklusiv an Förderzentren beschult werden. Dahinter steckt die Hoffnung, mit einer zeitweisen „intensivpädagogischen Maßnahme“ diesen Schülerinnen und Schülern, die seit einigen Jahren auch als „Systemsprenger“ bezeichnet werden und gravierende Probleme im Verhaltensbereich aufweisen, angemessen zu helfen. Logisch ist das nicht: Wer sich auffällig verhält, kommt in eine Sondergruppe. Besser wären mit entsprechenden Ressourcen ausgestattete intensivpädagogische Maßnahmen an der allgemeinbildenden Schule, um diesen Kindern und Jugendlichen dort professionell zu helfen. Das können aber nicht die bisherigen Schulbegleiter, gebraucht werden gut ausgebildete Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs soll regelhaft zum Ende der Eingangsphase (Klasse 1 und 2 der Grundschule) eingeleitet werden. Das ist das regelhafte Aufdrücken von „Stempeln“, von denen wir eigentlich wegkommen wollen. Es widerspricht dem Gedanken des Schulgesetzes an dieser Stelle. Bisher sollte ein Förderbedarf frühestens zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, jetzt spätestens - ein Paradigmenwechsel. Auch das ist natürlich ein Schritt zurück. Damit inklusiv gearbeitet werden kann, muss die Unterstützung systemisch sein, so dass alle Kinder und Jugendlichen sie bei Bedarf erhalten können. Das Ziel müsste sein, die Grundschulen mit ausreichend Ressourcen auszustatten und auf die Feststellung von Förderbedarfen hier gänzlich zu verzichten. Doch nicht einmal zur Zukunft der Schulassistenz gibt es klare Aussagen. Vor einem Jahr hat das Bildungsministerium über 200.000 Euro für ein Gutachten ausgegeben, das diese Aussagen vorbereiten sollte. Klarheit für die Schulassistenzkräfte auf befristeten Stellen: Fehlanzeige. Keine Fortschritte gibt es bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an berufsbildenden Schulen. Diese spielen bei der Ressourcenberechnung für die Förderzentren bisher keine Rolle - das muss geändert werden. Die Aufteilung des Schulwesens auf Bildungsministerium und Wirtschaftsministeriums ist hier kontraproduktiv.“



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