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20.08.20
15:47 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Prien verzichtet weiterhin auf eine Maskenpflicht im Unterricht – gut so

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl anlässlich der Ankündigung von Bildungsministerin Karin Prien (CDU), dass ab Montag an allen Schulen eine allgemeine Maskenpflicht gilt:

„Prien verzichtet weiterhin auf eine Maskenpflicht im Unterricht – gut so“ 20. August 2020 Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig gestern den Beschluss verkündet hat, dass die von einer Gemeinschaftsschule in Kiel verhängte Maskenpflicht im Unterricht für einen Schüler, der dagegen Widerspruch eingelegt hat, vorerst nicht mehr gilt, hat Bildungsministerin Prien angekündigt, für alle Schulen in Schleswig-Holstein eine allgemeine Maskenpflicht einzuführen. Diese wird für fast alle Schulbereiche gelten, nur nicht im Unterricht. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Was auf den ersten Blick aussieht wie eine 180-Grad-Kehrtwende der Ministerin, ist in Wahrheit nicht viel mehr, als eine rechtliche Klarstellung: indem Ministerin Prien eine entsprechende Verordnung erlässt, besitzen ab Montag alle Schulen eine sichere Rechts- grundlage dafür, um eine Maskenpflicht auch für den Unterricht zu verhängen. Eine solche Grundlage fehlte ihnen bislang, denn Ministerin Prien hatte zuletzt nur eine ‚dringende Empfehlung’ ausgesprochen, dass alle Schüler ab der 7. Klasse auch im Unterricht eine Maske tragen sollten. Dass viele Schulleitungen diese Empfehlung bereits als Aufforderung verstanden haben, eine Maskenpflicht im Unterricht einzuführen, steht auf einem anderen Blatt.
Mit ihrer Verordnung hat Ministerin Prien jetzt außerdem noch eine allgemeine Masken- pflicht für Schulen eingeführt. Das bedeutet: Auf den Laufwegen, in den Gemeinschafts- räumen, in der Pause und auf dem Schulhof ist ab Montag das Tragen einer Maske jetzt an allen Schulen Pflicht – nur nicht im Unterricht. Eine Schule, die das wünscht, muss eine solche Maskenpflicht nach wie vor selbst verfügen.
Dass Ministerin Prien eine Maskenpflicht im Unterricht nicht automatisch für alle Schulen per Verordnung angeordnet hat, dürfte einen einfachen Grund haben: Prien hält an ihrer bisherigen Einschätzung weiter fest, dass sie eine solche Maskenpflicht weder für verhältnismäßig noch für medizinisch geboten hält. Genau deshalb überlässt sie es den Schulleitern, eine solche Maskenpflicht selbst zu verhängen, wenn sie diese für geboten halten. Das ist unredlich. Denn entweder ist das Coronavirus derart gefährlich, dass eine

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Maskenpflicht im Unterricht zwingend erforderlich ist, um eine ernsthafte oder gar tödliche Gefahr für die Gesundheit der Schüler abzuwenden oder das Coronavirus ist es nicht. Feststeht, dass die Landesregierung bis heute keine wissenschaftlichen Belege dafür vorgelegt hat, dass das Coronavirus eine solche Gefährlichkeit für Kinder aufweist. Stattdessen verweist die Ministerin irreführenderweise immer nur darauf, dass die aktuell geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht im Unterricht nicht geboten sein ließen. Dabei sagt die Anzahl der Corona-Infektionen als solches über die Gefährlichkeit einer Covid19-Erkrankung überhaupt nichts aus. Doch genau darauf kommt es an.
Aktuelle Studien und Statistiken zeigen, dass Kinder nicht zur Corona-Risikogruppe gehören. Konkret: Die an Covid19 erkrankten Menschen, die schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufen hatten, waren bislang alle schwer vorerkrankt oder hochbetagt. Das Durchschnittsalter bei den rund 9.200 Todesfällen mit Coronavirus, die in Deutschland bislang registriert wurden, liegt bei 82 Jahren. In der Altersgruppe 0 bis 19 Jahre wurden lediglich 3 Todesfälle verzeichnet – auch hier waren die Opfer entsprechend vorerkrankt.
Angesichts dieser Fakten ist eine Maskenpflicht im Unterricht nach wie vor weder medizinisch geboten noch verhältnismäßig. Sollten Eltern, die eine Maskenpflicht im Unterricht ablehnen, deshalb erneut Rechtsmittel gegen diese einlegen, wären ihre Erfolgsaussichten durchaus gut. Denn nur wenn eine Infektion mit dem Cornavirus eine ernsthafte oder gar tödliche Gesundheitsgefahr für Kinder darstellt, wäre der schwere Grundrechtseingriff, der mit einer Maskenpflicht im Unterricht verbunden ist, verhältnis- mäßig und damit rechtlich zulässig. Diese Gefährlichkeit aber müsste im Prozess bewiesen werden. Dass eine Schulbehörde dazu in der Lage wäre, dafür gibt es derzeit indes keinerlei Indiz.“
Weitere Informationen:
• Statistik „Todesfälle mit Coronavirus (COVID-19) in Deutschland“ vom 19. August 2020: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des- coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/
• Aponet.de-Artikel „Covid-19: Wenige Infektionen in Schulen und Kitas“ vom 10. Aug. 2020: https://www.aponet.de/aktuelles/forschung/20200810-covid-19-wenige-infektionen-in- schulen-und-kitas.html

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de