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26.08.20
11:08 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP2: Die Ministerin entzieht sich der Verantwortung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. August 2020
Martin Habersaat: Die Ministerin entzieht sich der Verantwortung TOP2: Regierungserklärung „Lernen in der Pandemie - Perspektiven für unsere Kinder“ (Drs. 19/2337)

„Corona hat unser Leben in vielen Bereichen beeinträchtigt und auf den Kopf gestellt. Niemand hatte zu Jahresbeginn auch nur die entfernteste Vermutung, was da auf uns zukommen würde und wie weit es in unser tägliches Leben eingreifen würde – auch und besonders in das Leben von Kindern und Jugendlichen. Diese Situation ist für uns alle neu gewesen. Keiner von uns hatte eine Checkliste in der Schublade, von der er ablesen konnte, was man in solchen Situationen früher richtig gemacht hat und welche Fehler von damals man unbedingt vermeiden sollte. Dass in einer solchen Situation Fehler gemacht werden, ist nicht vermeidbar. Auch andere Bildungsministerinnen und -minister aller Parteien stehen in der Kritik seitens der jeweiligen Opposition, seitens der Eltern, der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler. Wer noch vor wenigen Jahren die von der SPD benannte Bildungsministerin Wara Wende landesweit als Hexe plakatiert hat, sollte sich heute jedes moralische Tremolo verkneifen, wenn es um die Bewertung von oppositionellen Angriffen geht. Es ist nicht nur das Recht der Opposition, auf Fehler der Regierung hinzuweisen und Alternativen zu skizzieren, es ist ihre Pflicht. Und damit Klarheit herrscht: Wir ziehen nicht die persönliche Integrität von Frau Prien in Zweifel, sondern das, was aus unserer Sicht ihre falsche Politik ist! Wir erleben einen Vertrauensverlust von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften in unser Bildungssystem. Und diesen Vertrauensverlust gibt es nicht etwa, weil die SPD-Fraktion angemerkt hat, der Ministerpräsident hätte sich statt der des trittsicheren Innenministers mal die berufliche Zukunft der irrlichternden Bildungsministerin zur Prüfung vornehmen sollen. Den Vertrauensverlust gibt es, weil die Bildungsministern -um im Bild zu bleiben- nach der Phase mit dem Hammer beim Tanz zu viele Soli und Pirouetten hingelegt hat. Die Posse um das ohne Rücksprache mit Kabinett und KMK für einen Tag abgesagte Abitur in Schleswig-Holstein war das erste Beispiel. Wenn Führung und Verantwortung nicht stimmen, tritt man sich unweigerlich auf die Füße. Frau Prien, aus unserer Sicht haben Sie die Schulen zu oft im Regen stehen und zu viele Probleme ungelöst gelassen. Schulen haben den Lernsommer aus Protest gegen den Umgang mit ihnen boykottiert, die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte fühlt sich weder eingebunden noch ernst genommen. Das sind Alarmsignale! Die Musik ist aus, die Tanzfläche ist hell erleuchtet. Natürlich ist es naheliegend, in so einer Situation eine Regierungserklärung anzusetzen und einen Befreiungsschlag zu versuchen. Die größte Neuigkeit für mich darin war, dass es seit Schuljahresbeginn schon 37 bestätigte Corona-Fälle gab. Lassen Sie uns hart in der Sache diskutieren. Ich habe sieben Themen mitgebracht:
1. Maskenpflicht Was ist der Unterschied zwischen einer dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske und einer Pflicht? In beiden Fällen sollen alle eine Maske tragen. Bei einer dringenden Empfehlung ist die Bildungsministerin juristisch nicht haftbar. Den Ärger haben andere, zum Beispiel Schulleitungen in Kiel und Schenefeld. Statt mit Klarheit


1 kamen die Schulen mit so einer Empfehlung aus den Ferien, zu der sie sich verhalten mussten. Wer als Schulleitung nun dachte: Die Bildungsministerin empfiehlt das Tragen einer Maske im Unterricht, dann ordne ich das in Ausübung meines Hausrechts doch mal an – der hatte falsch gedacht. schlecht zu belüftende Klassenräume, gesundheitlich vorbelastete Lehrkräfte – das alles reicht nicht. Dabei wäre doch gerade das logisch: Erst maximale Sicherheit, dann regelmäßige Berichte zur Lage an den Schulen direkt an die Ministerin und schrittweise Lockerungen, wenn möglich. Stattdessen wurde die Expertise der Juristin Prien vor allem eingesetzt, um Rechtsicherheit für die Ministerin Prien zu schaffen. Aber das ist ja bei weitem nicht die einzige Herausforderung für Schulleitungen in diesen Tagen. Ablehnung einer Maskenpflicht und harter Umgang mit vorerkrankten Lehrkräften liefen ja parallel.
2. Vorerkrankte Lehrkräfte Im Rahmenkonzept für das Schuljahr 20/21 heißt es: „Spezielle Situationen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal (eigene Vulnerabilität, Zusammenleben mit besonders vulnerablen Personengruppen) finden angemessene Berücksichtigung.“ Wie das in der Praxis aussah, konnte der geneigte Beobachter feststellen, als von 1.600 Lehrkräften, die sich mit einem Attest an ihre Dienstherrin wandten, zunächst 32 vom Präsenzunterricht befreit wurden. Im zweiten Anlauf waren es dann 44 von 2000. Inzwischen lesen wir von 230 Lehrkräften, die vom Präsenzunterricht befreit wurden. Damit nähert sich Schleswig-Holstein im Härtegrad seinen Lehrkräften gegenüber den Zahlen anderer Länder an. Ich kann mir vorstellen, dass dafür die öffentlichen Debatten der letzten Wochen mit ausschlaggebend waren. Ich möchte mir nicht vorstellen, was es für die Lehrkräfte bedeutet, dass Sie diese „Großzügigkeit“ nur auf die Dauer der laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren beschränken wollen. Immerhin, freute sich die GEW, hätten die Klagen für einzelne Betroffene dazu geführt, dass das Bildungsministerium für sie individuelle Schutzmaßnahmen nachgebessert habe. Dabei wäre es doch vernünftig gewesen: Rücksicht auf vulnerable Lehrkräfte und Schüler*innen, regelmäßige Berichte an die Ministerin zur Lage an den Schulen und bei Entspannung schrittweise Rückkehr auch dieser Menschen in den Präsenzunterricht. Und was haben Schulleitungen in Lübeck und Husum damit zu tun? Denen wurde Anfang August mitgeteilt: „Die arbeitsmedizinische Einschätzung und etwaige darin ausgesprochene Empfehlungen stellen die Grundlage für die Entscheidung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin dar, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Einsatz im Präsenzunterricht in Betracht kommt.“ Grundlage für die Entscheidung des Schulleiters - übrigens in Unkenntnis der Vorerkrankungen, denn die gehen die Schulleitungen nichts an. Die nächste Mammutaufgabe für die Schulleitungen, flankiert mit der launigen Bemerkung der Ministerin im Heute- Journal, sie glaube schon, dass die Mehrzahl der Lehrkräfte Lust auf Unterricht habe.
3. Bewegliche Ferientage Ins Zweifeln kam manche Schulleitung in Neumünster und Norderstedt schon im letzten Schuljahr: In einer Handreichung wurden die Schulen aufgefordert, die beweglichen Ferientage für Präsenzangebote zu nutzen. Ein nachvollziehbarer Gedanke. Hat das Ministerium das angeordnet? Nein. Die Schulleiter sollten es auf ihre Kappe nehmen: In den Schulkonferenzen war die Entscheidung bereits vor den Sommerferien 2019 getroffen worden. In einer fragwürdigen Auslegung des §67 SchG wurden die Schulleiter*innen aufgefordert, nachträglich Widerspruch gegen diesen Beschluss einzulegen. Das kam sogar manchem Philologen spanisch vor.
4. Lernsommer Die Vorbereitungszeit für den Lernsommer war knapp – verständlicherweise. Einer ersten Vorstellung im Bildungsausschuss, mit mehr offenen als beantworteten Fragen, folgte eine Runde im Finanzausschuss. Dort saß ein Staatssekretär, der keine einzige Frage beantworten konnte, während gleichzeitig in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundesbildungsministerin das ganz große Rad gedreht werden sollte. Der Lernsommer


2 galt für die Jahrgänge 1 bis 10. Nicht für die Abiturient*innen 2021. Warum nicht? Am Ende nahm etwa ein Prozent aller Schülerinnen und Schüler am Lernsommer teil. Für die war es super. Aber waren es die, deren Lücken am größten waren? Sicher nicht alle. Lehrkräfte haben Teilnahmebedingungen erst erfahren, als die Teilnahme schon zugesagt sein musste. Aber blicken wir nach vorn: Jetzt müssen schnell die Rahmenbedingungen für schuljahresbegleitende Angebote, für die kommenden Herbstferien und ggf. den nächsten Lernsommer klargezogen werden. Wir bringen unsere Vorstellungen gerne ein, wenn wir gefragt werden.
5. Klassenfahrten „Klassen- und Studienfahrten können unter den am Reiseziel jeweils geltenden Hygienebedingungen und einer entsprechend sicheren Anreisemöglichkeit stattfinden, wenn alle Teilnehmenden bzw. Sorgeberechtigten einverstanden sind.“ So äußert sich das Ministerium. Die Diskussion an Schulen in Reinbek und Pinneberg ist da weniger ruhig. Die Diskussion um die Stornokosten müssen die Lehrkräfte mit den Eltern führen, Hilfe vom Land gab es für abgesagte Reisen im vergangenen Schuljahr. Was aber ist mit der Klasse, die -lange geplant- in den kommenden Wochen fahren wollte? Ja, die derzeitige Lösung ist rechtssicher. Sie motiviert aber nicht zur Planung und Durchführung von Reisen und trägt nicht zur Rettung von Jugendherbergen und Schullandheimen bei.
6. Schülerbeförderung Es ist für Lehrkräfte schwer, Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Trennung nach Kohorten zu vermitteln, wenn diese im vollgestopften Bus an- und abreisen. Nase an Nase im Bus von Itzehoe nach Kaisborstel hilft auch der schönste Mund- und Nasenschutz nicht. Aber dafür gibt es ja eine Lösung im Rahmenkonzept für das Schuljahr 20/21: „Die Schulen klären gemeinsam mit Kreis bzw. Schulträger, wie die Schülerbeförderung bei ggf. modifizierten Unterrichtszeiten erfolgen kann.“ Was war denn der Beitrag der Landesregierung zur Lösung dieser Fragen? Sind Sie auf das Angebot der Busunternehmen eingegangen? Haben Sie Abstände in Schulbussen angeordnet oder haben Sie das lieber bleiben lassen, um keine Konnexität auszulösen? Wir werden als Land den Reisebusunternehmen ohnehin in der Krise helfen müssen. Denken Sie da bitte noch einmal drüber nach.
7. Digitalkonzept Bis zu 100 Schulen pro Woche können an das neue Lernmanagementsystem „itslearning“ angeschlossen werden. Wir haben 792 Schulen im Land. Wenn es zu Beginn der Sommerferien losgegangen wäre, wären wir in dieser Woche fertig. Sind wir aber nicht. „Sieht man sich da auch?“ - Wurde die Bildungsministerin am 24.8. in den KN gefragt. Die Antwort: „Auch Unterricht per Video ist möglich.“ Das Problem: itslearning stellt ab Werk durch die Integration von Microsoft Teams die Möglichkeit zur Verfügung, direkt aus der Lernplattform heraus eine Videokonferenz zu starten. Microsoft Teams wurde aber für Schleswig-Holstein herausgeschnitten. Der Open- Source-Strategie der Landesregierung folgend sollen Videokonferenzen eines Tages über Jitsi möglich sein. Sollen. Eines Tages. Das passt nicht zur Antwort an die KN. Bei manchen Open-Source-Angeboten stellt sich im Corona-Stresstest überhaupt die Frage, wo der Support im Ernstfall herkommen soll. Dass Schleswig-Holstein eine Außenseiterrolle einnimmt, wenn es von den Kommunen einen Eigenanteil beim Digitalpakt fordert statt ihn selbst zu leisten, habe ich hier schon oft genug erwähnt. Gut gefallen hat mir, dass Saskia Esken neue Bewegung in die Gespräche mit dem Bund bringen konnte. Nach 500 Mio. Euro für Schüler- Endgeräte und 500 Mio. für Administratoren stehen jetzt noch einmal 500 Mio. für Lehrer-Geräte in Aussicht. Wie wird bei denen die Datensicherheit gewährleistet? Wie wird der Zugang zum Landesnetz organisiert? Nicht mit der privaten Mailadresse, wie ich hoffe. Das alles kann man natürlich als positiven Impuls sehen, was die Schulen selbst angeht. Aber wenn die Digitalisierung die räumliche Trennung der Schüler von ihren Schulen möglich machen soll, wird die soziale Spaltung der deutschen Gesellschaft erneut sichtbar.



3 PISA 2000 hatte uns drastisch vor Augen geführt, wie stark der Zusammenhang zwischen Bildungs- und damit Lebenschancen und sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler ist. Wir haben – zu einem großen Teil auch gemeinsam – in den vergangenen zwei Jahrzehnten vieles getan, um diesen Zusammenhang aufzubrechen. Jetzt laufen wir Gefahr, dass wir einen Roll-back erleben. Die Koalition hat die soziale Spaltung bewusst unterstützt, indem sie mit einer kleinen Schulgesetznovelle außerschulische fachbezogene Leistungen in die Notenbildung einbeziehen lässt. Das bedeutet wieder einmal eine Privilegierung derer, die von ihren Familien materiell und inhaltlich beim Lernen unterstützt werden. Wer hat, dem wird gegeben! Es wäre sinnvoll gewesen, hätten Sie Ihre Regierungserklärung auf die Gesamtzuständigkeiten Ihres Ministeriums bezogen, also auch die Hochschulen, die Weiterbildung und die Kultur einbezogen. Wenn wir die verschiedenen Säulen der Bildung als kommunizierende Röhren betrachten, müssen wir auch die Folgen der Pandemie für die Organisation der Hochschulen und für die materielle Studierbarkeit betrachten. Ihren guten Satz von der ausgestreckten Hand habe ich gehört; dafür danke ich Ihnen. Aber ich erinnere an eine unbestreitbare Tatsache: es war die Opposition und es war vor allem die größte Oppositionsfraktion, die seit dem Ausbruch der Pandemie dieser Regierung die Hand gereicht hat, die mit ihr über längere Zeit hinweg gemeinsam Maßnahmen erörtert und beschlossen hat, die in zahllosen Korrespondenzen und Gesprächen den Menschen erklärt hat, warum manches so und nicht anderes beschlossen wurde – auch wenn wir damit vieles an Kritik, die an die Regierung adressiert war, auf uns gezogen haben. Das heißt aber nicht, dass wir uns verpflichtet sehen, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag die Politik der Regierung auch da zu unterstützen, wo wir sie für falsch halten. Die „Alles-ist-gut“-Rhetorik der Regierung reicht nicht. Sie sagten neulich im Bildungsausschuss, ihr Sohn ginge gottseidank nicht in Schleswig-Holstein zur Schule. Das kann ich gut verstehen, aber meine beiden Söhne werden in einigen Jahren schleswig-holsteinische Schulen besuchen. Und deshalb werden wir unsere Aufgabe als verantwortungsvolle Oppositions- und künftige Regierungsfraktion so wahrnehmen, dass auch Sie ihren Sohn guten Gewissens nach Schleswig-Holstein umschulen könnten.“



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