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26.08.20
12:51 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 42+43: Homeoffice braucht klare Regeln

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. August 2020
Beate Raudies: Homeoffice braucht klare Regeln TOP 42+43: Home-Office steuerlich berücksichtigen und Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen (Drs. 19/2327, AltA 19/2358)

„Können sie sich noch an den 16. März dieses Jahres erinnern? Millionen von Arbeitnehmer* innen in Deutschland gingen an diesem Tag ins Homeoffice und arbeiteten mobil von zu Hause aus. Mal mehr, mal weniger gut ausgestattet, mit viel oder wenig Datenrate und unter teilweise prekären, mindestens aber unklaren Bedingungen. Und siehe da – es funktionierte… Nicht immer und überall sofort und störungsfrei, aber es funktionierte… Es funktionierte auch, weil schnell Ausnahme- und Sonderregelungen gefunden wurden und weil Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen alle fünfe gerade sein ließen. Niemand stellt heute mehr in Frage, dass wir in Zukunft mehr als bisher mobil arbeiten können. Deswegen brauchen wir klare Regeln! In der Praxis bieten viele Unternehmen ihren Arbeitnehmer*innen heute bereits die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Dennoch herrscht in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine starke Anwesenheitskultur am Arbeitsplatz. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers. Mir ist klar, dass nicht alle Berufstätigen die Möglichkeit haben werden, mobil zu arbeiten. Aber ich möchte es denen ermöglichen, die es nutzen wollen – sei es für einen Nachmittag, tageweise oder auch für eine längere Zeit. Das ist eine Abkehr von einer langjährigen, bewährten, liebgewordenen und bequemen Praxis – gearbeitet wird nicht mehr nur im Betrieb, sondern auch mobil, sei es in der eigenen Wohnung, sei es an einem Dritten Ort. Das bedingt eine Vielzahl von Einzelregelungen, die wir in unserem Antrag aufführen. Dieser große Reformprozess kann nur unter Beteiligung der Gewerkschaften gelingen, denn ihre Aufgabe war und ist es, die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten. Es geht nicht, dass Beschäftigte rund um die Uhr arbeiten oder von ihnen erwartet wird, dass sie immer erreichbar sind. Es braucht klare Regelungen, auch zur Arbeitszeit, damit die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit nicht verschwimmen. Arbeitsschutz muss es selbstverständlich auch zu Hause geben. Es gibt noch einen weiteren guten Grund für klare Regeln: Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben herausgefunden, dass mobiles Arbeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr zugutekommen kann, wenn die Bedingungen stimmen. Denn leider hat sich in der Corona-Krise auch gezeigt: Männer nutzen Homeoffice und flexibles Arbeiten nicht im gleichen Maße wie Frauen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dadurch könnte sich eine traditionelle Arbeitsteilung sogar verstärken. Eine gerade veröffentlichte Studie der Krankenkasse DAK hat gezeigt, dass viele Arbeitnehmer*innen das Arbeiten von zu Hause positiv bewerten. Es bedeutet für sie nicht nur mehr Zeit für die Familie und weniger Stress, sondern häufig auch mehr Produktivität bei der Arbeit. Ganz zu schweigen vom Zeitgewinn, wenn sie nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz pendeln müssen. Viele wollen das Homeoffice deshalb nicht mehr missen: 77 Prozent der Beschäftigten, die erst seit der Corona-Krise regelmäßig von zu Hause arbeiten, möchten das auch in


1 Zukunft – zumindest teilweise – beibehalten. Es gibt also gute Gründe für ein gesetzliches Recht auf mobile Arbeit – wir müssen es nur endlich schaffen! Sowohl der Antrag des SSW als auch der Antrag der AfD beleuchten nur Einzelaspekte des Themas, deswegen finden sie nicht unsere Zustimmung. Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags in den Finanzausschuss, mitberatend in den Sozialausschuss und Wirtschaftsausschuss.“



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