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26.08.20
12:56 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 42+43 "Home Office steuerlich berücksichtigen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 254/2020 Kiel, Mittwoch, 26. August 2020
Arbeitsmarkt/ Arbeit im Home Office



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 42+43 „Home Office steuerlich berücksichtigen“ In seiner Rede zu TOP 42+43 (Home Office steuerlich berücksichtigen und Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„In der Coronakrise haben wir uns an vielen Stellen aus dem Gewohnten heraus bewegt. Das galt auch für die Arbeit. Es war ja eine Zeit lang schlicht nicht möglich, zur Arbeit zu gehen. Also haben wir Akten und Laptop mit nach Hause genommen oder gleich den eigenen Rechner genutzt und von zu Hause aus gearbeitet. Anstatt zum Meeting in andere Städten zu fahren, haben wir uns virtuell getroffen. Viele dieser Dinge, die wir alle gemacht ha- ben, entsprechen nicht dem, wie wir die Dinge bislang gemacht haben – und auch nicht immer den geltenden Vorschriften. Das gibt uns die Mög- lichkeit zu überprüfen, wie sinnvoll diese Vorschriften denn sind und ob sie der Lebenswirklichkeit noch entsprechen.
Aber Vorschriften sind ja kein Selbstzweck. Niemand würde doch abstrei- ten, dass zum Beispiel Schutzausrüstung oder geregelte Arbeitszeiten sinn- voll sind. Und auch im Bereich der Steuer geht es ja darum, das Verhältnis von Staat und Steuerzahler möglichst gerecht zu regeln. Die Wechselwir- kungen zwischen Schutz und Freiheit, zwischen Hemmnis und Nutzen sind über Jahre hinweg austariert. In der Coronakrise hat sich jetzt besonders im Bereich der Arbeit vieles etabliert, was auch zukünftig zu unserem Ver- ständnis modernen Arbeitens dazu gehören wird. Unser Auftrag muss also sein, die Vorschriften an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen, ohne dabei die Schutzwirkungen aufzuheben. Das ist nicht trivial. Beispiel Heimarbeit: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen modern von zu Hause aus arbeiten. Trotzdem bleibt der Arbeitgeber für eine arbeits- schutzgerechte Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätte und Arbeits- platz zuständig. Da fangen die Probleme schon beim Design des Interieurs Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de an. An all diesen Problemen wird bereits gearbeitet. Schleswig-Holstein ist durch das Sozialministerium im Ausschuss für Arbeitsmedizin vertreten. Dieser Ausschuss, der als Beratungsgremium für das Bundesarbeitsministe- rium fungiert, beschäftigt sich in einem seiner Arbeitskreise mit ‚modernen Arbeitsformen‘. Außerdem soll eine ‚arbeitsmedizinische Regel für Tätigkei- ten an Bildschirmgeräten‘ erstellt werden. So hätten alle Menschen eine verlässliche Anleitung, wie auch von zu Hause aus arbeitssicher gearbeitet werden kann.
Oft wird ja auch gesagt, dass zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten familien- förderlich ist. In Bezug auf den Familienfrieden kann man da auch andere Erfahrungen machen. Aber es ist sicherlich richtig, dass Flexibilität viel Druck aus der Kinderbetreuung nehmen kann. Wir von der FDP kämpfen seit Jahren für diese Familien und diese Menschen. In Coronazeiten haben Betriebe und Arbeitnehmer es dann einfach mal umgesetzt. Da kann man mal sehen, was möglich ist. Aber auch hier ist es wichtig, das Ganze zu se- hen: Mit der Möglichkeit von ‚always on‘, also der durchgängigen Erreich- barkeit, muss auch verantwortungsvoll umgegangen werden. Einigen Ar- beitnehmern fällt es schwer, abzuschalten und nicht dauerhaft erreichbar zu sein. Diese Menschen müssen vor Überforderung und Selbstausbeutung geschützt werden. Auf der anderen Seite gilt auch für die Arbeitgeber ganz klar: Die theoretisch mögliche dauerhafte Erreichbarkeit bedeutet keines- falls, dass die Arbeitnehmer durchgängig erreichbar sind oder sein müssen. Im Gegenteil, diese Erwartungshaltung darf gar nicht erst entstehen. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister hat daher schon 2016 Beschlüsse in diesem Sinne gefasst, die nun auch vollständig von der Bundesregierung umgesetzt werden müssen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: In der Coronazeit haben wir viele Dinge einfach mal gemacht, an die wir uns aus verschiedenen Gründen vorher nicht herangetraut haben. Einiges davon hat sich als gut erwiesen. Wir müs- sen jetzt diese neuen Möglichkeiten in unser Bild von Arbeit einfügen. Und was lernen wir daraus? Mit dem richtigen Mindset ist weniges so schlecht, dass es nicht auch gute Seiten haben kann. Es lohnt sich, mutig nach vorne zu sehen, anstatt ängstlich auf die eigenen Fußspitzen zu schauen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de