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26.08.20
16:38 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 5 "Änderung des Landesplanungsgesetzes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 256/2020 Kiel, Mittwoch, 26. August 2020
Landesplanung/ Landesplanungs- gesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky zu TOP 5 „Änderung des Landesplanungsgesetzes“ In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landespla- nung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„‘Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforde- rungen von morgen bestimmt.‘ Dieser kluge Satz hätte von mir sein können. Er ist aber zitiert, und zwar aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP.
Die Jamaika-Koalition tut etwas für die positive Weiterentwicklung des ech- ten Nordens. Und zwar richten wir die Landesplanung beispielsweise so aus, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Hierzu brauchen wir natürlich einen Rahmen, aber eben auch mehr Flexibilität. Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden im Landesentwicklungsplan so angepasst, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig einge- schränkt wird. Und die Flexibilisierung soll auch für eine erleichterte Aus- weisung von Gewerbeflächen gelten.
So weit, so gut. Heute geht es aber nicht primär um den Landesentwick- lungsplan an sich, sondern um das Landesplanungsgesetz. Und auch hier liefern wir: Die heute zu beschließende Experimentierklausel schafft Frei- raum für neues Denken und darum ist sie zweifelsohne das Herzstück der hier heute vorliegenden Novelle.
Eine Landesplanung muss es möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überra- schen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Wir brauchen daher ent- sprechende Instrumente, Neues auch ausprobieren zu können. Die jetzt im

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene Experimentierklausel ist ein solches Instrument.
Auch die weiteren Änderungen sind sinnvoll. Dass das Mitglied der Landes- regierung, welches für die Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz des Landesplanungsrates innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuch- tend wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne. Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und auch not- wendig, weil es nichts nützt, nur über zu lange Verfahrensdauern in Deutschland zu jammern – man muss auch etwas dagegen tun. Einen klei- nen Beitrag leisten wir mit der heutigen Gesetzesänderung. Sie sehen: Ja- maika packt an, während andere das Wort ‚Planungsbeschleunigung‘ gerade erst lernen. Die FDP-Fraktion stimmt der Ausschussempfehlung heute selbstverständlich und sehr gerne zu. Dieses modernere und flexiblere Lan- desplanungsgesetz ist sinnvoll und gut.
Gestatten Sie mir zur näheren Erläuterung noch einen Hinweis auf den Än- derungsantrag von CDU, Grünen und FDP, dem im Innen- und Rechtsaus- schuss bereits zugestimmt wurde. Mit dem neuen Paragrafen 5a reagieren wir zum einen auf die Pandemie. Für den Fall, dass landesweite oder lokale Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen vorliegen, kann die Landespla- nungsbehörde eine Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet er- setzen. Zum anderen soll der neue Paragraf 5a auch bei einer fortgeschrit- tenen Planung oder bei einer erneuten Auslegung gelten. Die digitale Öffent- lichkeitsbeteiligung ist ein neuer Ansatz und dieser soll auch evaluiert wer- den. So schreiben wir ebenfalls ins Gesetz, dass die Landesplanungsbehör- de dem Landtag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Geset- zes berichten soll, ob sich die neuen Regelungen des Paragrafen 5a bewährt haben.
Was sich übrigens auch lohnt, ist ein genaueres Hinsehen zum Änderungs- antrag der SPD-Fraktion. Ich fasse ihn kurz zusammen: Experimentierklausel und damit mehr Flexibilität – wollen sie nicht. Planungsbeschleunigung – wollen sie nicht. Digitalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung – wollen sie nicht.
Ginge es nach der SPD-Fraktion, würde also alles beim Alten bleiben. Und dann das Highlight: Die Sozialdemokraten regen sich darüber auf, dass nicht der Ministerpräsident, sondern die zuständige Ministerin den Vorsitz im Landesplanungsrat bekommen soll. Donnerwetter. Ich habe mir nochmal alle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf angesehen. Nicht ein Anzuhören- der moniert diese Sache! Warum auch…
Ich zitierte eingangs diesen Satz hier: ‚Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.‘ Jamaika lässt den Worten Taten folgen mit dem Landesplanungsgesetz, das wir heu- te beschließen werden. Die SPD leistet stattdessen einen landesplaneri- schen Offenbarungseid und dokumentiert, dass sie von gestern ist. Aber Achtung, liebe Sozialdemokraten: Die ewig Gestrigen sind morgen schon von vorgestern.“


Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de