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16.11.20
16:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Wirtschaftshilfen, Mindestlohn, Düngeverordnung, Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie, Klimaschutz, Wahl der Landesverfassungsrichter

Nr. 114 / 16. November 2020


Themen der Plenarsitzung: Wirtschaftshilfen, Mindestlohn, Düngeverordnung, Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie, Klimaschutz, Wahl der Landesverfassungsrichter

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Donnerstag, 19. November, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise, die Forderung nach einem armutsfeste Mindestlohn, das Versorgungs- angebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Schleswig-Holstein, der Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie, die Maßnahmen und Ziele für die Energiewende und Klimaschutzpolitik sowie die Wahl und Vereidigung mehrerer Mitglieder des Landesverfassungsgerichts.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Donnerstag, 19. November, 10 bis 18 Uhr



TOP 21 und 25 Bericht zu den Wirtschaftshilfen des Bundes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2549) und Überbrückungshilfen sinnvoll weiterentwickeln, Hilfen für Soloselbständige verbessern sowie mittelbar Betroffenen 2

Zugang zu den „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ gewähren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2554), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Der Teil-Lockdown im November trifft viele Branchen hart. Hotels dürfen keine touristischen Gäste aufnehmen, Restaurants und Gaststätten müssen schließen, Solo-Selbstständigen wie Künstlern brechen die Aufträge weg. Daneben gibt es zahlreiche mittelbar Betroffene, etwa Busunter- nehmen, Wäschereien oder der Einzelhandel. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte Ende Oktober erklärt, er habe den drastischen Einschränkungen nur zugestimmt, weil der Bund ausreichend finanzielle Unterstützung für diese Unternehmen angekündigt habe. Über die Auszahlung dieser Gelder gibt es jetzt politischen Streit. Jamaika im Landtag fordert, den bisherigen Förder-Deckel von 50.000 Euro pro Monat und Unternehmen abzuschaffen. Dieser habe sich als „nicht realitätsfest“ erwiesen. Außerdem sollen Solo-Selbstständige und mittelbar Betroffene explizit in das Hilfsprogramm aufgenommen werden. Die Landesregierung soll im Parlament über ihre Aktivitäten in diesem Bereich berichten.
Am Freitag vor der Landtagssitzung hat die Bundesregierung auf die breite Kritik reagiert. Berichten zufolge soll die „Überbrückungshilfe III“ erheblich erweitert werden. „Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu 200.000 pro Monat“, wird Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zitiert. Für Solo-Selbstständige ist demnach eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro geplant.


TOP 11 Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2387), geplanter Aufruf 10:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW will den Mindestlohn auf 13 Euro erhöhen und ihn dann jährlich der allgemeinen Tarifentwicklung im Land anpassen. Hierfür soll die Landesregierung in Berlin mit einer Bundesratsinitiative Druck machen. „Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 Euro ist nicht armutsfest“, begründet der SSW seinen Vorstoß. Außerdem, so eine weitere Forderung, „müssen die Ausnahmen, nach denen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und Langzeitarbeitslose unterhalb des Mindestlohnes beschäftigt werden können, abgeschafft werden“. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Januar 2019 von 8,84 auf 9,19 Euro je Stunde angehoben worden.
Derweil hat die Mindestlohnkommission der Bundesregierung Ende Juni eine Anhebung von jetzt 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde bis 2022 empfohlen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte aber bereits an, der Kommission neue Vorgaben zu machen, um rasch eine weitere kräftige Erhöhung auf zwölf Euro zu erreichen. In dem Gremium stimmen Spitzenvertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften über die Mindestlohnhöhe ab. Der SSW verweist darauf, dass das Bundesarbeitsministerium bereits 2018 einen Stundenlohn von 12,63 Euro als erforderlich angesehen habe, um zu verhindern, dass Menschen nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung auf Grundsicherung angewiesen seien. Einer im Juli erstellten Statistik des Statistischen Bundesamts zufolge war der Anteil der Beschäftigten, die weniger als zwölf Euro verdienten – also der von Arbeitsminister Heil angestrebte künftige 3

Mindestlohn – im April 2018 in Schleswig-Holstein überdurchschnittlich hoch. Während dies im Bundesdurchschnitt für 26,27 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse zutraf, waren es in Schleswig-Holstein 28,86 Prozent. Auch das allgemeine Lohnniveau lag in Schleswig-Holstein deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. So betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im nördlichsten Bundesland 17,83 Euro – im Bundesdurchschnitt waren es 19,37 Euro. Niedriger als in Schleswig-Holstein war der Stundenlohn nur in den fünf ostdeutschen Bundesländern ohne Berlin mit durchschnittlich 16,27 Euro.


TOP 10 Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten für gemeinnützige Zwecke sowie Start-ups nutzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2335), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Große Geldsummen liegen in Deutschland auf verwaisten Bankkonten, denen kein Eigentümer zuzuordnen ist. Die Rede ist von 250.000 solcher Konten, und einigen Schätzungen zufolge lagern dort rund zwei Milliarden Euro. Andere gehen sogar von neun Milliarden aus. Bislang geht dieses Geld an die Bank, wenn 30 Jahre lang keine Bewegung auf dem Konto verzeichnet wurde. Die Jamaika-Fraktionen im Landtag wollen das nun ändern. Sie fordern, die „nachrichtenlosen Konten“ in einem Register zu erfassen, um die Eigentümer leichter ermitteln zu können. Sollte niemand Ansprüche auf das Geld haben, dann soll es nach Willen von CDU, Grünen und FDP an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gehen. Das Förderinstitut des Bundes soll das Geld je zur Hälfte für gemeinnützige Zwecke und zur Förderung von Start-ups verwenden. Die Ansprüche möglicher Kontoeigentümer sollen aber weiterhin Bestand haben. Diese Praxis folge dem Beispiel anderer Länder wie Großbritannien, den USA oder den Niederlanden, betonen die Jamaika- Partner. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für diese Neuregelung stark machen.
Diese Forderung erhebt auch das „Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland“. Die Bankbranche reagiert laut Medienberichten dagegen verhalten. Es sei eine Vorgabe der Finanzverwaltung, dass Konten, die 30 Jahre nicht bewegt wurden, „ausgebucht“ werden sollen. Die Ansprüche der Kunden würden aber weiterhin gelten. „Eine Verfügung über solche Guthaben zugunsten Dritter wäre ein Eingriff in das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Institut, unabhängig vom Zweck des Eingriffs“, heißt es demnach bei der Deutschen Kreditwirtschaft.


TOP 12 Mündlicher Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2431), geplanter Aufruf 11:34 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern einen mündlichen Regierungsbericht zur Ausbildungssituation im Land. Obwohl die Corona-Pandemie sich spürbar auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft auswirke, „wird der Bedarf an Fachkräften jedoch weiterhin bestehen“, heißt es in dem vorliegenden Berichtsantrag. Insbesondere die duale Ausbildung spiele bei der Fachkräfte- Ausbildung eine „zentrale Rolle“, heben die Jamaika-Fraktionen weiter hervor. Laut dem jüngsten 4

Monatsbericht der Agentur für Arbeit sind auf dem Ausbildungsmarkt in Schleswig-Holstein bis Ende September noch 2000 Plätze unbesetzt geblieben. Seitens der Agentur für Arbeit hieß es, die Corona-Pandemie habe auf dem Ausbildungsmarkt eine Delle bewirkt, aber keinen Einbruch: „Wer noch sucht, kann auch jetzt noch eine Ausbildung beginnen“. Gesucht würden nicht nur angehende Verkäufer und Einzelhandelskaufleute, sondern zum Beispiel auch künftige Segelmacher und Rettungssanitäter.
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres hatte die Landesregierung Anfang August eine neue Richtlinie zur Förderung der dualen Ausbildung während der Corona-Pandemie vorgestellt. Damit würden laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) Firmen unterstützt, die bislang nicht von der Bundesförderung profitieren können. Dabei handle es sich unter anderem um Betriebe mit 250 Beschäftigten und mehr. Konkret können diese Unternehmen einmalig bis zu 2.000 Euro erhalten, wenn sie Auszubildende übernehmen. Die Fördergelder werden sofort und nicht erst nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit ausgezahlt.


TOP 15 Gründungsgeist im Land weiter stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2509), geplanter Aufruf 12:08 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen den „Gründergeist“ in Schleswig-Holstein weiter stärken. „Start-ups sind ein wichtiger Bestandteil und Zukunftsfaktor der Wirtschaft Schleswig-Holsteins“, heißt es in einem entsprechenden Antrag von CDU, Grünen und FDP. In dem Papier werden acht Handlungsfelder aufgeführt, die Existenzgründungen vorbereiten und begleiten sollen. Unter anderem wird ein Gründungssemester in allen Studiengängen an den Hochschulen, eine studentische Gründungsgesellschaft, die Anpassung von Förder- und Unterstützungsprogrammen auf sozialunternehmerische Geschäftsmodelle oder der Ausbau von Beratungsmöglichkeiten angeregt.
Start-ups, die sich von anderen Gründungen vor allem durch Innovationen unterscheiden, schaffen laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) im Schnitt 14 neue Arbeitsplätze. Schleswig- Holstein biete nicht zuletzt wegen seiner vielen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein ideales Gründungsklima, ließ der Minister Mitte Oktober wissen. Und: Junge innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein kommen seiner Einschätzung nach in der Corona-Pandemie überdurchschnittlich gut zurecht. „Sowohl der jüngste Deutsche Start-up-Monitor als auch die Zahlen der Bankengruppe KfW belegen, dass Gründerinnen und Gründer zwar von den aktuellen wirtschaftlichen Einschränkungen hart getroffen werden, aber weitaus optimistischer sind als die etablierte Wirtschaft“, sagte Buchholz. Buchholz zufolge werden Start-ups weder bundes- noch landesweit statistisch gesondert erfasst. Ihre Zahl werde in Schleswig-Holstein auf aktuell einige Hundert geschätzt. Beim Deutschen Start-up-Monitor (DSM) kamen von bundesweit knapp 5000 befragten Gründern erstmals knapp 200 aus Schleswig-Holstein, so der Minister. Das würde auch die steigende Zahl von Beratungsgesprächen innerhalb des landesweiten Netzwerks Startup.SH belegen. Allein im Raum Lübeck habe es bislang 111 Beratungsgespräche und damit einen 5

Anstieg zum Vorjahr um über 40 Prozent gegeben. Das breite Beratungsangebot im Land sei „eine tragende Säule“ der positiven Entwicklung im Norden.
Dem Beratungs-Verein StartUp.SH gehören laut dem Wirtschaftsminister aktuell 26 Partner aus Hochschulen, Wirtschaftsförderung und Wirtschaft an. Zudem unterhalte das Land zusammen mit Hamburg eine Kooperation mit dem Silicon Valley in San Francisco, wo jährlich über Wettbewerbe bis zu zehn Gründer aus Schleswig-Holstein mit Profis an ihren Geschäftsmodellen feilen könnten.


TOP 19 Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2545), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Um ein weiteres EU-Verfahren und hohe Strafzahlungen abzuwenden, hat der Bundesrat im März die Dünge-Regeln für deutsche Bauern zum Schutz des Grundwassers vor zu viel Nitrat weiter verschärft. Schleswig-Holstein enthielt sich bei der Abstimmung in der Länderkammer, da innerhalb der Jamaika-Koalition die FDP von Murks sprach. Auf Betreiben der Koalitionsfraktion soll jetzt die Landesregierung, die an einer Landesdüngeverordnung arbeitet, im Plenum über die Umsetzung der aktuellen Vorgaben des Bundes berichten.
Der Bund räumt den Ländern für die Umsetzung wichtiger Teile der Düngeverordnung, etwa die neue Ausweisung von Gebieten mit besonders hoher Nitrat-Belastung, Zeit bis zum Jahreswechsel ein. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise, die auch Bauern und Landesbehörden belastet, hatte die EU einer Fristverlängerung zugestimmt. Zeitgleich mit dem Bundesratsbeschluss im Frühjahr hatte die Landesregierung ein neues Förderprogramm zum Nährstoffmanagement aufgelegt, um Schleswig-Holsteins Bauern bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu helfen. Es sieht vor, dass der Grundwasserschutz mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle weiter optimiert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich den Angaben zufolge bis 2022 auf rund 4,8 Millionen Euro, das sind jährlich 1,6 Millionen. Gefördert wird die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, der Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen und Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächen-wasser wie zum Beispiel Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen. Außerdem werden neue Lagerbehälter unterstützt, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Eine Förderung gibt es auch für Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden. Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2020.
Ende Oktober überraschte das Kieler Landwirtschaftsministerium mit der Nachricht, dass in Schleswig-Holstein eine deutlich kleinere Fläche als „hoch mit Nitrat“ belastet ausgewiesen werden soll. Einem Ressortsprecher zufolge wird die mit „rot“ ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche zum bisherigen Stand auf zehn Prozent sinken. Dies hänge auch mit einem genaueren Messverfahren zusammen. In „roten Gebieten“ müssen betroffene Landwirte den Einsatz von Dünger erheblich senken. Bisher sind 50 Prozent der Landesfläche als „rote Gebiete“ eingestuft. Damit werden aber nicht nur landwirtschaftliche Nutzflächen erfasst, sondern auch Wälder und 6

Seen. „Nachdem sich eine Ausweisung von roten Gebieten nicht gänzlich verhindern lässt, ist eine so deutliche Reduzierung auf einen Bruchteil der ursprünglich betroffenen Fläche eine Entlastung für viele Flächen und Betriebe“, freute sich Schleswig-Holsteins Bauernpräsident Werner Schwarz.


TOP 14 Gemeinsame Beratung – a) Tragfähige Förderstrukturen für die Volkshochschulen schaffen – Weiterbildungsgesetz reformieren, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2460), b) Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes nach § 25 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2315), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungs- ausschusses (Drs. 19/2393), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Vor dem Hintergrund einer der niedrigsten Fördersätze im Ländervergleich für Volkshochschulen fordert der SSW eine Reform des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes. Ziel müsse es sein, Qualität und Professionalität bestehender Angebote zu sichern sowie „eine hinreichende Grundversorgung mit Weiterbildung durch eine ausreichende Zahl an hauptberuflich geführten Volkshochschulen zu gewährleisten“. Dafür will der SSW eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten. Neben dem für Weiterbildungspolitik zuständigen Wirtschaftsministerium und dem für die Förderung der Volkshochschulen zuständigen Bildungsministerium sollen auch die kommunalen Landesverbände sowie der Landesverband der Volkshochschulen beratend beteiligt werden. Laut SSW liegt die Förderung im Land bei 92 Cent pro Einwohner und damit deutlich unter dem Durchschnitt aller Bundesländer in Höhe von 2,21 Euro. Kommunalen Fördermitteln komme bei der Finanzierung damit ein überdurchschnittlich hoher Stellenwert zu. „Dadurch ist die Struktur der Volkshochschullandschaft sehr viel stärker als in anderen Bundesländern von der jeweiligen kommunalen Haushaltslage abhängig und die Grundversorgung mit Weiterbildung regional sehr unterschiedlich“, moniert der SSW in seinem Antrag.
In Schleswig-Holstein gibt es fast 150 Volkshochschulen. Diese sind öffentliche, von der Landesverfassung geschützte Bildungseinrichtungen. Für den Prozess des sogenannten lebenslangen Lernens stellen sie ein flächendeckendes Angebot für alle Bürger in der allgemeinen, beruflichen, gesundheitlichen, kulturellen, politischen und sprachlichen Bildung sicher. Hinzu kommen spezielle Zielgruppenprogramme.
Mitbehandelt wird in der Debatte auch der im August vorgestellte Weiterbildungsbericht der Landesregierung. Kernaussage darin: Kaum ein Schleswig-Holsteiner nimmt seinen im Weiterbildungsgesetz verankerten rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Bildungs- sowie Wirtschaftsausschuss empfehlen jeweils einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. 7

TOP 16 Aufbau von Frauenmilchbanken fördern, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/2517 (neu)), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD und SSW machen sich für den Aufbau von Frauenmilchbanken stark, an die frisch gebackene Mütter überschüssige Milch spenden können. Sie fordern die Landesregierung auf, solche Spende-Möglichkeiten für Muttermilch an Kliniken in Schleswig-Holstein mit Neugeborenen- Stationen „modellhaft finanziell zu fördern“. Besonders für Frühchen, aber auch für kranke Neugeborene sei Muttermilch „sehr wertvoll“, so die Antragsteller. Es sei wissenschaftlich erwiesen, „dass Muttermilch das Kind vor Infektionen und Allergien schützt, für eine gesunde Darmflora sorgt und langfristig präventiv z.B. bei der Vermeidung von Diabetes wirkt.“ Mit gespendeter Muttermilch könne „wertvolle Hilfe“ geleistet werden. Ähnlich wie bei einer Blutspende würden die Spenderinnen „auf übertragbare Krankheiten wie HIV oder Hepatitis-B untersucht und ihre Muttermilch auf Krankheitserreger und Rückstände überprüft“, so SPD und SSW.
Die Idee der Frauenmilchbanken ist nicht neu – die erste gab es laut einem dpa-Bericht 1919 in Magdeburg. Derzeit erleben sie ein Comeback. 2016 gab es in Deutschland 15 solcher Einrichtungen, 2019 waren es bundesweit bereits 23. Oftmals tragen Kliniken die Kosten selbst. Eine von der Initiative für Frauenmilchbanken erstellte Karte der heutigen Frauenmilchbanken Deutschlands zeigt ein klares Ost-West-Gefälle: 15 sind in Ostdeutschland, nur 8 im Westen. Neueröffnungen gab es der Initiative zufolge 2018 in Augsburg und Vechta sowie 2019 in Hannover. Vorbereitungen laufen demnach für zwei weitere Einrichtungen, in Frankfurt am Main und in Wolfsburg.


TOP 17 Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung bei Krankenhausaufenthalten sowie in Reha-Maßnahmen regeln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2543), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stellt der Aufenthalt in einem Krankenhaus oft eine besondere Herausforderung dar. Sie haben oft dauerhaft einen persönlichen Assistenten, der sie im Alltag unterstützt – aber nicht unbedingt bei einem Aufenthalt in der Klinik oder in Rehabilitationseinrichtungen. Die Sozialdemokraten setzen sich nun mit einem Landtagsantrag dafür ein, dass die Landesregierung „eine Klärung“ der entsprechenden Passagen in den Sozialgesetzbüchern (SGB) unterstützen soll. Assistenz beinhaltet auch die psychosoziale Begleitung im Krankenhaus. Dies ist für viele Betroffene mit Behinderung wichtig, um die medizinische Versorgung überhaupt annehmen zu können. Wenn die Assistenz im Krankenhaus nicht vorhanden ist, kann es dazu kommen, dass Patienten nicht ausreichend essen und trinken – etwa wenn das Pflegepersonal keine Zeit hat, auf individuelle Einschränkungen bei der Nahrungszufuhr einzugehen.
Anfang November hat der Bundesrat auf Initiative der Hansestadt Bremen das Thema Finanzierung mit einem Entschließungsantrag aufgegriffen. Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus 8

sowie in Rehabilitationseinrichtungen herbeizuführen und eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des SGB V beziehungsweise des SGB IX vorzunehmen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Finanzierung der Assistenzleistungen für Behinderte aus SGB V-Leistungen erfolgt – unabhängig davon, wer im Einzelfall die Assistenz leistet (Pflegepersonal aus dem Krankenhaus, Unterstützungsbegleitung aus der besonderen Wohnform oder Angehörige). Auch eine stundenweise Assistenz sollte ermöglicht und finanziert werden, wenn eine Mitaufnahme der Hilfskraft ins Krankenhaus nicht erforderlich ist.


TOP 18 Frauen nicht allein lassen – Versorgungsangebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Schleswig-Holstein sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2544), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD sorgt sich um Frauen, die ungewollt schwanger sind und fordert von der Landesregierung, den „Versorgungsauftrag für ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen wahrzunehmen“. Dafür sei eine flächendeckende Planung für Schleswig-Holstein notwendig.
„Versorgungslücken“ könnten etwa durch rückläufige Angebote entstehen. Als Beispiel nennt die SPD in ihrem Antrag die Fusion zweier Kliniken in Flensburg. Das geplante Zentralkrankenhaus in der Fördestadt will Abtreibungen künftig nur noch in Notfällen vornehmen. Der Grund: Die katholischen Malteser als einer der Krankenhausträger lehnen Schwangerschaftsabbrüche aus ethischen Gründen ab. Als weiteres Problem nennen die Sozialdemokraten die unzureichende Ausbildung im Bereich Frauenheilkunde auf dem Gebiet der Schwangerschaftsabbrüche. „Aktuelle, fachgerechte Methoden zum Abbrechen einer Schwangerschaft“ seien kein regulärer Bestandteil des Medizinstudiums und würden „auch nicht im Rahmen der fachärztlichen Ausbildung in der Gynäkologie“ gelehrt. Dies müsse geändert werden.



Freitag, 20. November, 10 bis 16 Uhr

TOP 26 und 28 Arbeitnehmer*innenschutz in der Fleischindustrie vor Lobbyinteressen stellen – keine wertvolle Zeit bei der Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes verlieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2555) und Tier- und Verbraucherschutz erhöhen – Regionale und lokale Schlachtungen erleichtern, Antrag des Abgeordneten Volker Schnurrbusch und der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2557), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Die SPD hat erneut eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter in Schlachthöfen und Zerlege-Betrieben gefordert. Die Fraktion ruft die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für einen besseren Arbeitsschutz einzusetzen. „Symbolische 9

Appelle und Pseudoverbesserungen nach den Skandalen der letzten Jahre haben offenbar nicht gewirkt“, erläuterte SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli den Antrag. „Den Ausbeutern, den Tricksern in der Branche muss endlich wirksam gesetzlich begegnet werden, anstatt die Aufsichtsbehörden vor Ort in nicht gewinnbare Schlachten zu schicken“, sagte sie der Deutschen Presseagentur dpa.
In Berlin plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schärfere Regeln für die Fleischindustrie. Ein überarbeitetes Arbeitsschutzkontrollgesetz sollte eigentlich bereits vom Bundestag verabschiedet werden, wurde aber kurzerhand von der Tagesordnung genommen, nachdem die CDU noch Gesprächsbedarf angemeldet hatte. Wegen oft schlechter Arbeits- und Lebensbedingungen sollen laut Gesetzentwurf in der Branche Werkverträge ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten werden. Das Gesetz war nach massenhaften Corona- Infektionen in Schlachthöfen und Zerlege-Betrieben auf den Weg gebracht worden. Ausgenommen werden sollen Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Der Verband der Fleischwirtschaft hatte kritisiert, bestimmte Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, Kooperationen von Betrieben und Gemeinschaftsunternehmen würden durch das Gesetz unmöglich gemacht.
In Kiel warf die SPD-Agrarpolitikerin Kirsten Eickhoff-Weber der Union vor, die Pläne innerhalb der Großen Koalition auf Bundesebene trotz „Tausenden Infektionen in den Schlachthöfen und massiven Verstößen gegen Arbeitsschutz und Hygienebestimmungen“ zu boykottieren. „Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich seit vielen Jahren verfestigte inakzeptable Umstände im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Wohnsituation der Arbeitskräfte feststellen“.
Ein weiteres Thema der Debatte ist die Forderung des fraktionslosen AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch, der die Voraussetzungen für regionale Schlachtungen im Land erleichtern will. Sein Antrag appelliert an die Landesregierung, „den Aufbau eines Netzes regionaler Schlachtstätten mit verschiedenen Instrumentarien politischer Steuerung zu intensivieren und auf die rechtliche Ermöglichung regionaler wie lokaler Schlachtungen auf Bundes- sowie EU-Ebene hinzuwirken“. Außerdem soll die Landesregierung dem Parlament eine aktuelle Bestandsaufnahme der lokalen Schlachtmöglichkeiten vorlegen. Schnurrbusch weist in seinem Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates aus dem Juni hin. In der Beschluss-Drucksache 94/20 zur „Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung“ heißt es unter anderem: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schlachtung im Haltungsbetrieb unter Verwendung von mobilen oder teilmobilen Schlachteinheiten unterstützt werden soll.“ Grundsätzlich würden haltungsnahe Schlachtungen helfen, Lebendtiertransporte zu vermeiden – „wodurch Tierwohl als auch Fleischqualität enorm gehoben werden“, heißt es in der Begründung des Schnurrbusch-Antrags.


TOP 36 Maßnahmen und Ziele für eine effiziente Energiewende und Klimaschutzpolitik - Evaluierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Drs. 19/2546), geplanter Aufruf 10:34 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten 10

Die bisherigen Schritte in Richtung Klimaschutz waren in Schleswig-Holstein „zielführend“ und „erfolgreich“. Aber: „Dennoch besteht auch angesichts immer deutlicher werdender Folgen des Klimawandels und unter Berücksichtigung europa-und bundesrechtlicher Entwicklungen weiterer Handlungsbedarf.“ Das geht aus der Evaluierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes hervor, die das Umweltministerium dem Landtag vorlegt. Das Gesetz aus dem Jahr 2017 gibt das Ziel aus, die Treibhausgasemissionen im Lande um 55 Prozent bis 2030 und um 70 Prozent bis 2040 zu senken. Das aktuelle Papier nennt nun zehn konkrete Vorschläge, welche gesetzlichen Regelungen überarbeitet werden sollten, und es führt als weiteren Schwerpunkt die Photovoltaik auf.
So sollen größere Kommunen verpflichtet werden, Wärmepläne aufzustellen. Damit könne bei fast der Hälfte der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf erneuerbare Energien besser geplant werden. Zudem soll analog zur bestehenden Neubau-Regel auch für bestehende Gebäude eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung eingeführt werden. Es wird auch vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Zudem will das Umweltministerium den Ausbau der Photovoltaik stärker vorantreiben. Studien zufolge gebe es auf Schleswig-Holsteins Dächern ein Potenzial von 7 bis 9 Gigawatt. Derzeit seien nur 1,1 Gigawatt installiert. Bei neu errichteten Parkplätzen mit über 100 Stellplätzen soll ein Dach mit Photovoltaik ebenso zum Standard werden wie beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Auch die Elektromobilität will die Koalition weiter voranbringen.


TOP 20 Nord-Ostsee-Kanal als Schleswig-Holsteins maritime Lebensader stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2548), geplanter Aufruf 11:08 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Er ist 98,637 Kilometer lang, zwischen 102,5 und 162 Meter breit und elf Meter tief: der Nord- Ostsee-Kanal. Die künstliche Wasserstraße zwischen Kiel und Brunsbüttel gilt mit etwa 30.000 Passagen im Jahr als eine der meistbefahrensten künstlichen Wasserstraßen der Welt. CDU, Grüne und FDP wollen diese „maritime Lebensader“ nun stärken und die Bedeutung der dazugehörigen Wirtschaft mit den angrenzenden Häfen Hamburg, Brunsbüttel, Rendsburg und Kiel besser vermarkten. Zudem soll sich die Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für die Stärkung der Infrastruktur des Nord-Ostsee-Kanals einsetzen. Zu den acht im Antrag formulierten Punkten zählen etwa der Aufbau eines Instandsetzungsdocks für die oft kaputten Schleusentore, die Erarbeitung eines Notfallkonzeptes sowie einer ausreichenden materiellen wie personellen Abdeckung für schnellere Reparaturen. Auch Umweltaspekte fließen im Antrag mit ein. So soll etwa ein neues Gebührensystem gestaffelte Umweltrabatte für emissionsreduzierende Antriebe enthalten, und Aufträge für Neubauten von Kanalfähren sollen vorgezogen werden.
Derzeit wird die Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals ausgebaut. 500 Millionen Euro investiert der Bund in den kommenden zehn Jahren in die 20 Kilometer lange Engstelle der künstlichen 11

Wasserstraße zwischen Kiel und Großkönigsförde. Dies verkündete Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Anfang Oktober bei einem Besuch der Baustelle am Nord-Ostsee-Kanal.


TOP 24 Kulturfestival SH und coronabedingte Kulturhilfen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2553), geplanter Aufruf 11:38 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wegen der Corona-Einschränkungen mussten im Lande zahlreiche Konzerte ausfallen. Veranstaltungsräume blieben geschlossen. Die Folge: Vielen Kulturschaffenden brachen die Einnahmen weg. Das Land hat mit dem „Kulturfestival SH“ einen Kontrapunkt gesetzt. 680 Künstler waren nach Angaben der Landesregierung zwischen Juli und Oktober auf 90 Veranstaltungen im Lande unterwegs – etwa bei Open-Air-Festivals, im „Kulturtruck“, bei Familien- Nachmittagen oder bei Auftritten in Theatern, Clubs und Landgasthöfen. Rund 200 Veranstaltungsdienstleister aus Schleswig-Holstein waren demnach beteiligt.
Wegen der positiven Resonanz hat die Landesregierung zusätzlich gut 1,4 Millionen Euro bereitgestellt und den Veranstaltungszeitraum bis Ende November ausgeweitet. Insgesamt stehen damit 4,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die zweite Phase fiel allerdings wegen der erneuten Corona-Maßnahmen aus. Die Jamaika-Fraktionen haben nun einen mündlichen Regierungsbericht darüber beantragt, „ob und in welcher Form die zweite Phase des Kulturfestivals durchgeführt werden kann, um Künstlerinnen und Künstler sowie die Veranstaltungsbranche weiterhin zu unterstützen“.
Unterdessen hat die Bundesregierung einen staatlichen „fiktiven Unternehmerlohn“ angekündigt, den die Kultur- und Veranstaltungsbranche während des Teil-Lockdowns im November erhalten soll. Kulturunternehmen sollen im November 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Solo-Selbstständige könnten wahlweise den Umsatz des Novembers 2019 oder ihren monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahres zugrunde legen. Anspruchsberechtigt seien alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit den jetzt geschlossenen Einrichtungen erzielen, heißt es. Zudem ist für Solo-Selbstständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant.


TOP 8 Wahl von Mitgliedern sowie Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Landesverfassungsgerichts, Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts (Drs. 19/2539), geplanter Aufruf 12:08 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Christoph Brüning, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Kieler Universität, steht vor der Wahl zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landes- verfassungsgerichts. Der 53-Jährige, der bereits seit Februar 2018 als Vizepräsident am Schleswiger Gericht amtiert, soll Bernhard Flor ablösen, dessen Amtszeit nach über zwölf Jahren zu Ende geht. Die Wahl Brünings in dieser Tagung gilt als sicher, nachdem der zuständige 12

wahlvorbereitende Ausschuss seine Vorschlagsliste veröffentlicht hat. In geheimer Wahl wird das Parlament insgesamt sechs Mitglieder des Landesverfassungsgerichts wählen, darunter drei neue Verfassungsrichter. Brüning soll für seine verbleibende Amtszeit bis zum 31. Dezember 2026 gewählt werden – Verfassungsrichter dürfen maximal zwölf Jahre amtieren. Bei seiner Wahl wird er der zweite Präsident am Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgericht, das 2008 eingerichtet wurde und seitdem mit Flor an der Spitze agiert. Für die Wahl zur neuen Vizepräsidentin schlägt der Ausschuss die Präsidentin des Landessozialgerichts Christine Fuchsloch für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032 vor. Als ihr Stellvertreter soll bis April 2029 Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck, fungieren. Löbbert ist bislang Vertreter des Präsidenten.
Die weiteren Vorschläge des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts: Neben Fuchsloch sollen mit Sabine Wudtke, Vizepräsidentin des Landgerichts Itzehoe, und Silke Schneider, Präsidentin des Landgerichts Lübeck, zwei neue Verfassungsrichterinnen in Schleswig tätig sein. Als Stellvertreter sind Silke Reimer, Rechtsanwältin und Notarin (für Wudtke), Marc Petit, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck (für Schneider) und Holger Bruhn, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (für Verfassungsrichter Achim Thies), vorgeschlagen. Für alle Vorgenannten ist eine Amtszeit von Januar 2021 bis Ende 2032 vorgesehen.
Nach der Wahl wird Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Ernennung der Gewählten in der Mittagspause vornehmen. Um 14 Uhr ist dann die Vereidigung im Plenum durch Landtagspräsident Klaus Schlie vorgesehen.
Als Verfassungsorgan steht das Landesverfassungsgericht gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung. Das Gericht mit Sitz in Schleswig besteht aus insgesamt sieben ehrenamtlichen Richtern, die vom Landtag in geheimer Wahl gewählt werden. Sie alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben, mindestens drei Mitglieder des Landesverfassungsgerichts müssen Berufsrichterinnen oder Berufsrichter sein. Die Verfassungsrichter haben unterschiedlich lange Amtszeiten, damit das Gericht nicht auf einen Schlag neu besetzt werden muss. Das Gericht tritt nur zusammen, wenn es angerufen wird - etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen. Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages oder zwei Fraktionen. Auch Kommunen können sich ans Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurde. Klagen einzelner Bürger sind hingegen nicht möglich.


TOP 13 und 22 Jugendpolitik im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2456) und In der Krise das soziale Europa stärken!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2551), geplanter Aufruf 14:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 13

Die SPD hat zwei Anträge zu Europa-Themen eingereicht, die in einer gemeinsamen Debatte behandelt werden. Zum einen wollen die Sozialdemokraten helfen, die „Situation von Jugendlichen in Europa und ihre Beteiligung an den demokratischen Prozessen auf allen Ebenen“ zu verbessern. Dazu bitten sie die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die deutsche EU- Ratspräsidentschaft, die noch bis Ende des Jahres läuft, zur Umsetzung der Europäischen Jugendstrategie 2019-2027 genutzt wird. Zum anderen soll darauf hingewirkt werden, in der Corona-Krise „den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa zu sichern“.
Ihre Forderung zur Stärkung der europäischen Jugendpolitik untermauert die SPD mit elf Handlungspunkten. Darunter werden verschiedene Austauschprogramme genannt wie etwa Erasmus für Studierende, für das die finanzielle Förderung aufgestockt werden solle. Aber auch Programme für Schüler und Auszubildende sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten mit mehr Geld ausgestattet werden. Ein weiterer Punkt: die „Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen“ mit dem Ziel, „die Kultur und Vielfalt Europas zu entdecken und so eine europäische Identität zu fördern“.
In einem weiteren Antrag machen die Sozialdemokraten auf die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie aufmerksam: Die Krise habe die „Ungleichheiten in Europa verschärft“. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft soll deshalb auch dazu genutzt werden, „die sozialen Auswirkungen der Krise zu bewältigen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa zu sichern“, heißt es in dem entsprechenden Papier. In einem Maßnahmen-Katalog werden insgesamt 16 Punkte aufgeführt, mit denen „die Säule sozialer Rechte“ gestärkt werden soll.
Genannt werden unter anderem ein Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme, ein europaweiter Mindestlohn und die Stärkung der Rechte „entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Für die Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzland fordern die Sozialdemokraten „eine schnelle und unbürokratische Anerkennung von Berufsabschlüssen, die weitere Stärkung der Grenzpendlerberatung und die Aufhebung der erforderlichen Bescheinigungen für kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen“.


TOP 23 und 33 Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2552) und Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/20, Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/2471), geplanter Aufruf 14:40 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Auf Druck der Koalitionsfraktionen soll Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dem Parlament ihre Sichtweise zu den Ergebnissen der letzten Kultusministerkonferenz (KMK) darlegen. Mitte Oktober hatten die Minister der 16 Länder eine „Ländervereinbarung“, die für mehr Einheitlichkeit und Zusammenarbeit in Deutschland sorgen soll, beschlossen. So wollen die Kultusminister die Schulausbildung und Schulabschlüsse in den kommenden Jahren deutlich vergleichbarer gestalten. In die Grundsatzdebatte fließt auch der aktuelle Bericht zur Unterrichtssituation 2019/2020 ein, demnach vor dem Lockdown im Frühjahr fast jede zehnte Stunde in Schleswig- 14

Holstein nicht planmäßig stattfand. Das Vertragspapier der KMK, das noch von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet werden muss, soll das 56 Jahre alte „Hamburger Abkommen“ zur „Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ ablösen. Es beschreibt Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit der Länder. Im „Hamburger Abkommen“ waren unter anderem gemeinsame Regeln der Länder zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen, zu Schulferien, den Schularten und der Anerkennung von Lehramtsabschlüssen festgelegt.
In der neuen Vereinbarung sichern sich die Länder unter anderem zu, „durch geeignete Maßnahmen“ dafür zu sorgen, dass Schüler bei einem länderübergreifenden Schulwechsel „ihre Bildungslaufbahn bruchlos fortsetzen können“. Ein wesentlicher Punkt sind die Abituraufgaben. Hier wollen sich die Länder dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl der Aufgaben aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Pool zu entnehmen. Eingerichtet werden soll außerdem eine „Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“. Dieses in früheren Planungen auch „Bildungsrat“ genannte Gremium soll die Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens unter anderem mit Blick auf eine bessere Vergleichbarkeit beraten.
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Prien steht voll hinter den bildungspolitischen Beschlüssen der Kultusminister. Die Konferenz habe „für die Zukunft unseres Bildungssystems wegweisende Beschlüsse gefasst“, sagte die CDU-Politikerin nach der Konferenz. Mit der Verpflichtung der Länder, wesentliche Zukunftsthemen der Bildungspolitik in den kommenden Jahren mit klaren, gemeinsamen Zielen weiterzuentwickeln, werde den berechtigten Erwartungen an einen zeitgemäßen Bildungsföderalismus entsprochen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte dagegen die Inhalte der Ländervereinbarung als „Rolle rückwärts“ und „schwarzen Tag für die Bildung“. Das Papier schreibe den „Status quo einer Bildungspolitik der 1950er-Jahre West fest“, sagte die GEW- Bundesvorsitzende Marlis Tepe. „Prüfungen werden zentralisiert und normiert, Qualität soll über noch mehr Tests und Bildungsstandards gesichert und veraltete Pädagogik jetzt auch digital betrieben werden“. Zudem sei das Thema Inklusion, das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern, zu kurz gekommen.
In die Debatte fließt auch der aktuelle, alljährliche Bericht zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2019/2020 ein. Allerdings beziehen sich die Daten coronabedingt nur vom Schuljahresbeginn 2019 bis Mitte März dieses Jahres. Demnach sind an den allgemein bildenden Schulen rund zehn Prozent des in den Stundenplänen vorgesehenen Unterrichts ausgefallen – rund zwei Prozent ersatzlos, weitere knapp acht Prozent wurden durch Vertretungsunterricht und andere organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch das sogenannte Eigenverantwortliche Arbeiten, ersetzt. An den berufsbildenden Schulen fielen durchschnittlich 2,8 Prozent des Unterrichts aus und weitere 5,5 Prozent wurden in außerplanmäßigen Organisationsformen erteilt. Wenn kein Lehrer erkrankt oder anderweitig verhindert wäre, hätten an den allgemeinbildenden Schulen sämtliche Schulstunden planmäßig stattfinden können. Denn rein rechnerisch, so hebt es die Landesregierung einleitend hervor, sei „das Ziel einer hundertprozentigen Unterrichts- versorgung“ im Schuljahr 2019/20 durch 153 zusätzlich geschaffene Planstellen für Lehrkräfte 15

„erreicht und übertroffen“ worden. Im Durchschnitt war demnach im vergangenen Schuljahr an den allgemeinbildenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von 101 Prozent sowie an den berufsbildenden Schularten von rund 97 Prozent zu verzeichnen.
Die Schülerzahl insgesamt ist an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Vergleich zum Vorjahr 2018/2019 um rund 4.200 (-1,1 Prozent) auf knapp 364.000 zurückgegangen. Während es an den Grundschulen inklusive der DaZ-Zentren Primar einen leichten Rückgang gab (-0,5 Prozent), stieg die Schülerzahl an den Gemeinschaftsschulen an. Allerdings wählten etwas weniger Schüler die Gemeinschaftsschulen-Laufbahn mit Oberstufe. Die Gymnasien verzeichnen den Angaben zufolge einen starken Rückgang von rund 1.200 Schülern (-1,6 Prozent). Die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist laut dem Bericht weiterhin gestiegen, in diesem Jahr um rund 220 (1,3 Prozent). Während die Förderzentren ein Plus von 120 Schülern (2,4 Prozent) verzeichneten, stieg die Schülerzahl in inklusiven Maßnahmen an den Schulen um rund 100 (knapp ein Prozent mehr). Damit ist der Anteil der Schüler in Inklusionsmaßnahmen bezogen auf alle Schüler mit Förderbedarf mit einem Absinken von 69,5 Prozent im Vorjahr auf 69,2 Prozent annähernd gleichgeblieben. Die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen ist um knapp 1.500 (-1,6 Prozent) weiter gesunken.
Die Pläne der Kultusministerkonferenz im Einzelnen:
Grundschule: Für Kinder, die in die Grundschule kommen, sollen einheitliche Standards für sprachliche und mathematische Kompetenzen und entsprechende Förderung gesetzt werden. Dafür soll die KMK gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz eine Empfehlung erarbeiten. Die Länder wollen sich zudem auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Grundschule verständigen. Die Vermittlung der Schreibschrift wird betont, ebenso ein einheitlicher Rechtschreibrahmen.
Nach der Grundschule: Im sogenannten Sekundarbereich I – also den ersten Jahren nach der Grundschule – soll das Namenschaos in Deutschland geordnet werden. Hier gibt es in jedem Land andere Bezeichnungen: Hauptschule, Realschule, Mittelschule, Regelschule, Oberschule oder Stadtteilschule. „Zur Erhöhung der Transparenz und damit Akzeptanz prüfen die Länder die Möglichkeit einer einheitlicheren Namensgebung für die Schularten“, heißt es im Beschluss der KMK. Zudem sollen einheitliche Regelungen im Sekundarbereich I zur Wochenstundenzahl der Fächer und Lernbereiche im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht geschaffen werden.
Abitur: Die Länder verpflichten sich dazu, dass ab 2023 die Hälfte der Aufgaben für die Abi- Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aus gemeinsamen Aufgabenpools kommen soll. Das soll ab 2025 dann auch für Biologie, Chemie und Physik gelten. Solche gemeinsamen Aufgabenpools gibt es jetzt schon für Deutsch, Mathe, Englisch und Französisch. Allerdings gibt es bisher keine Pflicht, daraus auch Aufgaben zu verwenden. Weil die Abitur-Note zu einem großen Teil von den Leistungen vor den eigentlichen Prüfungen abhängt, soll zudem bis 2023 eine genaue Anzahl „verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung“ festgelegt werden. Es gehe nicht darum, 16

dass an einem Tag überall in Deutschland dasselbe Abitur geschrieben wird, sondern um mehr zentrale Elemente, hieß es.


TOP 27 und 29 Die Religion des Terrors ist der politische Islam, Antrag des Abgeordneten Claus Schaffer und der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2556) und Islamismus und religiös motivierter Extremismus haben keinen Platz in Schleswig-Holstein – Solidarität mit Dresden, Paris, Nizza und Wien, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2559), geplanter Aufruf 15:22 Uhr, geplante Redezeit 37 Minuten
Schleswig-Holstein soll nach dem Willen der Jamaika-Koalition die Maßnahmen gegen religiös motivierten Extremismus überprüfen und gegebenenfalls weitere ergreifen. Dem Antrag von CDU, Grünen und FDP zufolge soll das Parlament die jüngsten islamistisch motivierten Terroranschläge in Dresden, Paris, Nizza und Wien aufs Schärfste verurteilen. „Die Anschläge sind ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und unsere tolerante und weltoffene Gesellschaft sowie eine Attacke gegen unsere Werte und die Freiheit in Europa“, heißt es in dem Papier. Hass und Gewalt dürften nicht unter dem Deckmantel der religiösen Auseinandersetzung in die Gesellschaft getragen werden. „Gleichzeitig bekräftigen wir das Recht eines Jeden, seine Grundrechte frei und ohne Angst vor schädlichen Folgen wahrzunehmen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Religionsausübung und auf die Presse- und Medienfreiheit“, schreiben die Antragsteller. „Wir vermögen zwischen dem Islam als Religion und dem extremistischen Islamismus zu differenzieren.“
In Dresden hatte am 4. Oktober ein als Gefährder eingestufter Syrer mit einem Messer einen Mann tödlich und einen weiteren Mann schwer verletzt. In Paris wurde ebenfalls im Oktober ein Lehrer von einem mutmaßlichen Islamisten enthauptet, in Nizza drei Menschen von einem weiteren Gewalttäter in einer Kirche getötet. In Wien erschoss Anfang November ein Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat vier Menschen und verletzte mehr als 20 weitere. Nach den Terrortaten wurde der Ruf nach engerer Zusammenarbeit in Europa wieder laut.
Die SPD fordert in einem Änderungsantrag, auch die sogenannte „negative Religionsfreiheit“ anzuerkennen. Das Recht, keinen religiösen oder anderen Glauben zu haben sowie sich öffentlich kritisch mit Religionen auseinanderzusetzen, sei „ein untrennbarer Bestandteil der in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit“. Dazu gehörten auch die künstlerische Auseinandersetzung über Inhalte und Personen von religiöser Bedeutung.
In einem weiteren Antrag zu dem Debattenpunkt verlangt der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer, „die Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung aller als islamistisch motivierten Personen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen zu betreiben“ sowie „islamistische Gefährder im Zuge der Aufenthaltsbeendigung/Abschiebung bis zum Vollzug der Abschiebung im Rahmen der rechtlichen Regelungen in Haft zu nehmen“.
Am Montag wurde bekannt, dass nach den jüngsten islamistischen Terroranschlägen in Wien und Frankreich nach Einschätzung des Verfassungsschutzes die Gefahr von Folgetaten bestehe. 17

„Terroristische Anschläge werden in der dschihadistischen Szene durchweg als Erfolge bewertet, gar gefeiert“, sagte Schleswig-Holsteins oberster Verfassungsschützer Joachim Albrecht der Deutschen Presse-Agentur. „Es besteht daher die Gefahr, dass stark radikalisierte Mitglieder der Szene Anschläge zum Anlass nehmen, bereits vorhandene Tatüberlegungen zu konkretisieren.“ Der Verfassungsschutz beobachte den islamistischen Terrorismus seit Jahren schwerpunktmäßig.
Der Landtag hatte sich zuletzt im Mai mit breiter Mehrheit gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Terror und für eine offene, tolerante und auf gegenseitigen Respekt ausgerichtete Gesellschaft ausgesprochen.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 18
Reihenfolge der Beratung der 37. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Donnerstag, 19. November 2020 21+ Bericht zu den Wirtschaftshilfen des Bundes und 34 10:00 25 Überbrückungshilfen sinnvoll weiterentwickeln, Hilfen für Soloselbständige verbessern sowie mittelbar Betroffenen Zugang zu den „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ gewähren 11 Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen 30 10:34 7 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung 0 11:04 ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie (Landes-Planungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holstein - LPlanSiG SH) -erste Lesung- 9 Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses 0 11:04 10 Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten für gemeinnützige Zwecke sowie 30 11:04 Start-ups nutzen 12 Mündlicher Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation in Schleswig- 34 11:34 Holstein 15 Gründungsgeist im Land weiter stärken 30 12:08
19 Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein 30 15:00 14 Gemeinsame Beratung 30 15:30 a) Tragfähige Förderstrukturen für die Volkshochschulen schaffen – Weiterbildungsgesetz reformieren b) Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes nach § 25 Weiterbildungsgesetz Schleswig- Holstein 16 Aufbau von Frauenmilchbanken fördern 30 16:00 17 Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit 30 16:30 Behinderung bei Krankenhausaufenthalten sowie in Reha-Maßnahmen regeln 18 Frauen nicht allein lassen – Versorgungsangebot für einen sicheren 30 17:00 Schwangerschaftsabbruch in Schleswig-Holstein sicherstellen Freitag, 20. November 2020 26+ Arbeitnehmer*innenschutz in der Fleischindustrie vor 34 10:00 28 Lobbyinteressen stellen – keine wertvolle Zeit bei der Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes verlieren und Tier- und Verbraucherschutz erhöhen – Regionale und lokale Schlachtungen erleichtern 36 Maßnahmen und Ziele für eine effiziente Energiewende und 34 10:34 Klimaschutzpolitik 20 Nord-Ostsee-Kanal als Schleswig-Holsteins maritime Lebensader stärken 30 11:08 24 Kulturfestival SH und coronabedingte Kulturhilfen 30 11:38 8 Wahl von Mitgliedern sowie Stellvertreterinnen und 30 12:08 Stellvertretern des Landesverfassungsgerichts -ohne Aussprache- 19
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung
8 Vereidigung der neugewählten Mitglieder des 10 14:00 Landesverfassungsgerichts - ohne Aussprache - 13+ Jugendpolitik im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und 30 14:10 22 in der Krise das soziale Europa stärken! 23+ Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur 42 14:40 33 des Schulwesens und Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/20 27+ Die Religion des Terrors ist der politische Islam und 37 15:22 29 Islamismus und religiös motivierter Extremismus haben keinen Platz in Schleswig-Holstein – Solidarität mit Dresden, Paris, Nizza und Wien 7 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung 0 15:59 ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie (Landes-Planungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holstein - LPlanSiG SH) -zweite Lesung-



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermessungsrechtlicher Vorschriften 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig- Holstein 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 31 Nutzung von Open-Source-Software 32 Solidarität mit den kurdischen Minderheiten 35 Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
30 Bundesländer in die Mittelvergabe im Rahmen des Aufbauinstruments Next Generation EU einbeziehen 34 Bericht zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug 37 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung