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19.11.20
16:30 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Klärung ist dringend notwendig - Rede zu Protokoll gegeben

Presseinformation
Kiel, den 19.11.2020



Rede zu Protokoll gegeben



Christian Dirschauer
TOP 17 Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen
mit Behinderung bei Krankenhausaufenthalten sowie
in Reha-Maßnahmen regeln
Drs. 19/2543(neu)


„Menschen mit Behinderung sollen möglichst selbst bestimmen, wann, wo, von
wem und wie sie Unterstützung erhalten“

Das wesentlichste gleich vorweg: Die SPD spricht mit ihrem Antrag ein wirklich wichtiges Thema
an, das dringend geklärt werden muss. Wer eine Behinderung hat und auf eine Assistenz
angewiesen ist, braucht diese Leistung in aller Regel auch im Krankenhaus oder in der Rehaklinik.
So viel ist klar. Auch wenn sich zwischenzeitlich bekanntlich auch der Bundesrat mit der Thematik
befasst hat, können wir dieses Anliegen voll und ganz unterstützen.


Die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderung, die auch in der Klinik auf ihre Assistenz
angewiesen sind, ist nicht nur uneinheitlich geregelt, sondern mitunter richtig absurd. Nach
geltender Gesetzeslage können tatsächlich nur diejenigen, die ihre Persönliche Assistenz im 2

Arbeitgebermodell organisieren, diese auch ins Krankenhaus mitnehmen. Nur in diesen Fällen
werden die entsprechenden Kosten übernommen. Oder anders gesagt: Nur Arbeitgeber mit
Handicap können die Hilfestellung ihrer Assistenzperson auch im Krankenhaus in Anspruch
nehmen. Völlig gleich betroffenen Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch
einen ambulanten Dienst erhalten, wird diese Möglichkeit verwehrt.


Eine solche Ungleichbehandlung ist aus Sicht des SSW völlig inakzeptabel. Wenn Menschen mit
Behinderung außerhalb des Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung den gleichen, anerkannten
Bedarf und Anspruch haben, muss dieser auch innerhalb der Kliniken gelten. Unabhängig davon,
ob die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer ihre Leistung über das Arbeitgebermodell
organisieren, oder über einen Leistungsanbieter beziehungsweise einen Pflegedienst erhalten.
Und gerade weil die überwältigende Mehrheit der Menschen mit Behinderung mit
Assistenzbedarf so genannte trägergesteuerte Leistungen beziehen und damit klar benachteiligt
werden, muss die Frage der Kostenübernahme dringend geklärt werden.
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, ISL, hat die hier geltende
Gesetzeslage bekanntlich schon vor Jahren rechtlich begutachten lassen. Mit eindeutigem
Ergebnis: Das gängige Argument der Krankenkassen und anderer Leistungsträger, wonach alle
notwendigen pflegerischen Leistungen von den Krankenhäusern sicherzustellen seien, greift
offensichtlich zu kurz. Auch die entsprechenden Gerichtsentscheidungen beziehen sich
ausschließlich auf den Bereich der medizinischen Pflege. Berichte der Betroffenen zeigen aber klar
und deutlich, dass ein Krankenhausaufenthalt ohne die Mitnahme der eigenen persönlichen
Assistenzperson mitunter nicht möglich, gesundheitsschädigend, oder zum Beispiel im Fall einer
benötigten rund um die Uhr Betreuung lebensbedrohlich sein kann. Daher entspricht die deutsche
Gesetzeslage, so das Gutachten, weder den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-
Behindertenrechtskonvention noch denen des Grundgesetzes.


Wer davon ausgeht, dass in der Klinik die Pflegeleistung an die Stelle der Assistenzleistung tritt,
hat im Übrigen auch etwas ganz Grundlegendes nicht verstanden. Der Begriff "Assistenz" wurde 3

geprägt, um schon über die Wortwahl die selbstbestimmte von der fremdbestimmten
Behindertenhilfe abzugrenzen. Und ich hoffe viele teilen meinen Wunsch, nach dem Menschen
mit Behinderung möglichst selbst bestimmen sollen, wann, wo, von wem und wie sie
Unterstützung erhalten. Genau das ist aber im allgemeinen Krankenhausbetrieb weder machbar
noch wirklich vorgesehen. Aber in vielen Fällen ist diese selbst bestimmte Unterstützung gerade
während eines Klinikaufenthalts besonders wichtig. Und deshalb darf sie nicht aus Kosten- oder
irgendwelchen anderen Gründen verwehrt werden.