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10.12.20
12:42 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 19: Ein Fürsorgeleitfaden ist gut, Entschädigungsleistungen sind besser!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 10. Dezember 2020
Thomas Rother: Ein Fürsorgeleitfaden ist gut, Entschädigungsleistungen sind besser! TOP 19: Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Corona- Epidemie (Drs. 19/2588) „Der Berichtsantrag der Jamaika-Koalition hat mich schon ein wenig irritiert. Zum einen haben wir uns – so wie hier im Parlament verabredet – in der vergangenen Woche - wie übrigens schon zu Beginn der Pandemie – vom Justizminister zu diesem Thema berichten lassen. Daher danke ich dem Minister für seinen wiederholten Bericht. Zum anderen wird nicht verständlich, warum die Justiz herausgehoben wird und nicht Schulen oder Hochschulen oder die Landespolizei oder oder oder... In allen Landesdienststellen leisten die Beschäftigten unter diesen besonderen Bedingungen eine hervorragende Arbeit. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen – gerade der Gesundheitsämter – und wir können den Bundeswehrangehörigen und den Aktiven der Hilfsorganisationen genauso dankbar sein, wie den Bediensteten der Justiz. Eine Besonderheit besteht allerdings darin, dass in Teilen der Justiz – im Vollzug - die Dienstleistung „körpernah“ statt findet – ebenso bei der Polizei, also nicht nur im Krankenhaus des Landes. Abstandsgebote zum Fremd-oder Eigenschutz sind dort nicht oder nur bedingt umsetzbar. Dieser Bericht hätte einen höheren Sinn erfahren können, wenn der Minister beispielsweise angekündigt hätte, mit Blick auf die Anerkennung einer im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erlittenen Corona-Infektion als Dienstunfall endlich die Beweislast für deren Kausalität neu zu regeln. Ein Fürsorgeleitfaden ist gut, Entschädigungsleistungen sind besser! Doch davon kein Wort – den eigentlichen Problemen vor diesem Hintergrund weichen sie leider aus. Taten statt Applaus wären auch an dieser Stelle angebrachter. Ausweichen ist aus ihrer Sicht durchaus verständlich, denn die Justiz hat sich in dieser Krise wirklich gut organisiert und damit kann man sich natürlich auch selbst loben. Die Informationen zu Dienstleistungen der Gerichte, Verfahren oder Besuchen in den Justizvollzugsanstalten werden im Internet übersichtlich und verständlich dargestellt. Es läuft also! Die Arbeit in den Justizbehörden weist einen hohen Digitalisierungsgrad auf. Das ist gut und erleichtert in diesen Zeiten die Arbeit. Die Ausstattung mit Dienstlaptops ist gut, bleibt allerdings den so genannten Servicekräften nach meiner Information bislang verwehrt. Also Home Office erst ab A 9 / A 10? Die Möglichkeiten sollten sich doch nach der Art der Arbeit richten und nicht nach der Stellung in der Hierarchie. Gerichtsverhandlungen finden ja zur Zeit auch an dafür eher ungewöhnlichen Orten statt. Es ist toll, dass die Mitarbeitenden den Mehraufwand dafür schultern. Es ist aber auch ein Hinweis darauf, dass Raumbedarf und Saalgestaltung nach der Pandemie zu einem Thema der Justizverwaltung werden müssen. Die Erlasse zu „Pandemie in Justizvollzugseinrichtungen“ habe ich mir angeschaut. Die detaillierte Regelung der Geschäftsgänge in den JVA’en hat mich beeindruckt und es ist gut, dass es bislang zu keinen größeren Schwierigkeiten im Vollzug gekommen ist. Auch wenn der Corona-Fall in Lübeck durch einen Mitarbeiter bedingt war, wirkt sich die Situation in so einer speziellen Einrichtung wie einer Haftanstalt besonders auf die Gemütslagen aller Beteiligten aus. Wir haben in der Anhörung zum Justizvollzugsmodernisierungsgesetz und durch die wieder einmal vertagte Berichterstattung zur Personalausstattung deutliche Hinweise auf die angespannte personelle Situation bekommen.


1 Und dort ist nun einmal kein Home Office möglich – die Arbeit findet am Gefangenen statt. Und eben auch die Gefangenen müssen mit Einschränkungen leben, wenn die Arbeit ausfällt und damit der geringe Verdienst. Gut dass hier ein Teil-Ausgleich geschaffen wurde. Eine umfassende Lohnersatzregelung ist dennoch überfällig. Ebenso sind Ausgänge für Gefangene komplizierter geworden und die Gewöhnung an das Leben draußen leidet. Die Freizeitgestaltung in der Anstalt wird schwieriger. Und wer mal eine JVA besucht hat weiß, dass sich die Gemütslage zu den Weihnachtsfeiertagen besonders verletzlich ist. Auf beiden Seiten. Es ist wichtig - und vielleicht rechtfertigt es diesen Bericht dann doch, dass wir an dieser Stelle deutlich machen können, dass wir die Situation wahrnehmen und die Leistungen anerkennen, uns dafür bedanken und Probleme nicht ignorieren.“



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