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11.12.20
13:25 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 22: Notleidenden Tieren helfen – Förderungen an die Realität der Tierheime anpassen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 11. Dezember 2020
Stefan Weber: Notleidenden Tieren helfen – Förderungen an die Realität der Tierheime anpassen TOP 22: Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein erlassen (Drs. 19/2610) „In 13 Tagen ist Weihnachten. Besonders zur Weihnachtszeit finden sich Kaninchen, Hunde, Katzen und viele andere Tiere auf den Wunschzetteln, vor allem von Kindern. Jahr für Jahr werden aber auch Tiere nach dem Weihnachtsfest in Tierheimen wieder abgegeben. Oder aber im schlimmsten Fall werden sie einfach ausgesetzt. Das ist leider traurige Realität. Dabei ist es doch ohnehin mehr als fraglich, ob man Tiere überhaupt, wie Ware zu Weihnachten verschenken sollte. Aber das ist ein anderes Thema. Nun aber zum Anliegen unseres Antrags: Bei einem gefundenen Tier sind die Kommunen verpflichtet, für dessen artgerechte Unterbringung zu sorgen. Hierzu bedienen sie sich regelmäßig der Tierheime vor Ort. Jedoch kommen sie – zum Leidwesen der Tierheime – für die Kosten der Unterbringung nur für 28 Tage auf. Tierheime finanzieren sich heute vor allen aus Spenden. Viel zu oft ist das Geld knapp. Deshalb brauchen wir eine verlässliche Finanzierung der Unterbringung von Tieren über die 28 Tage hinaus. Bereits in unserem Antrag vom 7. Januar dieses Jahres hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine verlässliche Finanzierung für die Versorgung von Tieren in Tierheimen brauchen, die aus desolaten Verhältnissen aufgenommen werden. Leider ist seitdem nichts geschehen. Die mündliche Anhörung, die wir im Umwelt- und Agrarausschuss am 21. Oktober durchgeführt haben, hat noch einmal deutlich aufgezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nicht wenige Tiere, die in Tierheimen abgegeben werden, sind verwahrlost oder krank. Da braucht es schon längere Zeit, sie wieder gesund zu pflegen, um sie für die Vermittlung frei geben zu können. Es bedarf oft zusätzlicher Pflege durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ärztlicher Untersuchungen und Medikamente. Diese Extra-Kosten verbunden mit einem längeren Aufenthalt, verschärft die finanzielle Lage der Tierheime zusätzlich. Deshalb brauchen die Tierheime eine finanzielle Unterstützung über die 28 Tage hinaus, zumindest für die Dauer der Unterbringung, längstens für 6 Monate. Die jetzige Regelung verträgt sich nicht mit den Realitäten in den Tierheimen Der Städte- und Gemeindetag hatte im März dieses Jahres deutlich gemacht, dass er die neue Verwaltungsvorschrift in Mecklenburg-Vorpommern ablehne. Die Vorschrift schaffe falsche Anreize für Bürgerinnen und Bürger. Wer sich der eigenen Katzen entledigen oder einen zugelaufenen Hund wieder loswerden wolle, könne nun darauf zählen, dass die Folgekosten von der öffentlichen Hand getragen werden. Über diese Argumentation kann ich mich nur wundern. Die meisten Menschen gehen doch davon aus, dass die Tierheime für die Unterbringung der Tiere aufkommen. Und es ist ihnen wohl auch egal, wer die Kosten am Ende tatsächlich trägt. Hauptsache, den Tieren geht es gut. Immerhin ist Tierschutz auch im Grundgesetz verankert. Die ohnehin schon notleidenden Tierheime bekommen die Auswirkungen der Corona-Pandemie mehrfach zu spüren. Viele der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gehören zur Risikogruppe. Daher fallen sie seit Beginn der Corona-Pandemie bis auf Weiteres bei der Versorgung der Tiere aus. Auch hat die Spendenbereitschaft deutlich nachgelassen. Unsere Tierheime stehen vor großen Belastungsproben. Für uns ist daher klar: Wir brauchen dringend eine neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren. Kommunen und Tierschutzvereine brauchen Rechtssicherheit im Hinblick auf die Finanzierung der Unterbringung.


1 Deshalb fordern wir, dass alle Betroffenen an der Erarbeitung einer neuen Richtlinie mitarbeiten. Lassen Sie uns mit diesem Antrag den Startschuss geben, um gemeinsam etwas gegen die Not der Tierheime zu tun. Ich möchte Sie so kurz vor Weihnachten noch mal daran erinnern: Bitte verschenken Sie keine Tiere zu Weihnachten und wenn sie sich für die Anschaffung eines Haustieres entscheiden, kaufen sie diese nicht im Internet oder über Onlineportale. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu.“



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