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13.01.21
15:02 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa: Auch in Notlagen muss der Gesetzgeber handlungsfähig bleiben

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 010/ 2021 Kiel, Mittwoch, 13. Januar 2021
Innen und Recht/Anhörung zu Not- ausschuss



Jan Marcus Rossa: Auch in Notlagen muss der



www.fdp-fraktion-sh.de Gesetzgeber handlungsfähig bleiben Zur mündlichen Anhörung heute im Innen- und Rechtsausschuss, bei der es um die Einrichtung eines Notausschusses ging, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Notlagen zu sichern, erklärt der innen- und rechtspoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Eines hat uns die Corona-Krise gelehrt. Der Gesetzgeber ist gefragt, wenn es darum geht, den Weg für grundrechtsintensive Schutzmaßnahmen frei- zumachen, die für die Abwehr von Gefahren und den Schutz vor existentiel- len Schäden aufgrund einer extremen Notlage notwendig sind. Es ist unsere Pflicht, die Handlungsfähigkeit des Gesetzgebers unter allen Umständen zu gewährleisten.
Bislang haben wir in Schleswig-Holstein keine verfassungskonforme Rege- lung für solche Notlagen, aber die heutige Anhörung hat nochmal deutlich gemacht, dass wir an dieser Stelle eine Lösung brauchen. Dabei sind fol- gende Aspekte für die Freien Demokraten besonders wichtig: 1. Die Stimmgewichtung des Parlaments muss auch in einem Notparlament oder einem Notausschuss so weit wie möglich gewährleistet sein. 2. Wenn in zentrale Abgeordnetenrechte eingegriffen werden soll, brauchen wir einen Richtervorbehalt. 3. Die Beschlussfassung durch einen Notausschuss muss strikt das Ultima- Ratio-Prinzip beachten. Deshalb ist auch kurzfristig zu diskutieren, ob virtu- elle oder hybride Parlamentssitzungen trotz gewisser verfassungsrechtlicher Bedenken ausschließlich in entsprechenden Notlagen zugelassen werden sollten, weil damit weniger stark in die Abgeordnetenrechte eingegriffen würde als durch eine Verkleinerung des Parlaments.
Es wäre sinnvoll, die geplante Verfassungsänderung nunmehr für das Janu- ar-Plenum anzumelden und die Zeit bis dahin zu nutzen, um auch die letzten offenen Fragen zu klären, damit wir zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, um die Funktionsfähigkeit der Legislative auch in Notlagen sicherzustellen.“ Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de