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12.02.21
13:52 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte begrüßt geplante Corona-Hilfen und rügt Lücken in der Schutzmaskenverordnung

Nr. 2 / 12. Februar 2021

Die Bürgerbeauftragte begrüßt geplante Corona-Hilfen und rügt Lücken in der Schutzmaskenverordnung


Nachdem bereits in der vergangenen Woche Änderungen an der Coronavirus- Schutzmaskenverordnung vorgenommen wurden, hat der Bundestag soeben über den Entwurf des Sozialschutz-Paketes III debattiert, das weitere Maßnahmen zur Unterstützung Hilfebedürftiger beinhaltet. „Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ist die Ausweitung von Hilfsmaßnahmen dringend erforderlich, um die Notlage der besonders betroffenen Bürger*innen abzumildern“, sagte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, dazu heute (Freitag) in Kiel.


Die wichtigsten Regelungen im Sozialschutz-Paket III sollen folgende Maßnahmen umfassen:
 Erwachsene Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und BVG erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €. Dieser Ausgleich soll zusätzliche finanzielle Belastungen, die im Zusammenhang mit der Fortdauer der Corona-Pandemie stehen, ausgleichen. Ein besonderer Antrag für die Leistung ist nicht erforderlich, Leistungsbezieher*innen erhalten die Zahlung von Amts wegen.  Der vereinfachte Zugang zu den Systemen der Grundsicherung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit bleibt es bei einer vereinfachten Vermögensprüfung und die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin als angemessen anerkannt.  Beim Kinderzuschlag wird die erleichterte Vermögensprüfung ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.  Auch über den 31. März 2021 hinaus sollen Schüler*innen sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, auch bei pandemiebedingten Schulschließungen weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden. Die entsprechenden Regelungen wurden bis zum 30. Juni 2

2021 verlängert. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Angeboten.
Zudem sollen die pandemiebedingten Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen im sog. EpiLage-Fortgeltungsgesetz über den 31. März 2021 hinaus verlängert werden. Danach haben pflegende Angehörige zum Beispiel die Möglichkeit, bis zu 10 zusätzliche Arbeitstage – und damit insgesamt 20 Tage – von der Arbeit fernzubleiben; auch der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld umfasst statt 10 Tagen vorübergehend bis zu 20 Tage. „In meiner Beratungspraxis berichten mir regelmäßig Betroffene von ihren großen Herausforderungen in der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen“, betonte El Samadoni. Die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Hilfsmaßnahmen sieht sie als Schritt in die richtige Richtung. „Wir dürfen die Sorgen und Nöte der in der Pandemie besonders stark Betroffenen nie aus den Augen verlieren“, mahnte die Bürgerbeauftragte.
El Samadoni äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu den bereits in Kraft getretenen Änderungen in der sog. Coronavirus-Schutzmaskenverordnung. „Seitdem das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, habe ich vermehrt Eingaben von Hilfebedürftigen erhalten, die OP-Masken oder FFP2-Masken dauerhaft schlicht nicht finanzieren können“, berichtete die Bürgerbeauftragte. Künftig können zusätzlich zu Personen aus bestimmten Risikogruppen nun auch Menschen, die ALG II beziehen, einmalig zehn Schutzmasken kostenlos erhalten. „Der Kreis der Berechtigten ist nach wie vor keinesfalls ausreichend“, betonte El Samadoni. Erforderlich sei die Versorgung aller Personen, die existenzsichernde Leistungen erhalten. Dies betreffe zum Beispiel auch die mindestens ebenso schutzbedürftigen Bezieher*innen von Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Diesen Personen steht häufig sogar weniger Geld zur Verfügung als ALG II-Empfänger*innen“, hob die Bürgerbeauftragte hervor. Es sei nicht hinnehmbar, dass Bezieher*innen anderer existenzsichernder Leistungen benachteiligt und nicht als besonders vulnerable Gruppe im Sinne der Verordnung eingestuft werden. „Für diese Ungleichbehandlung fehlt mir jedes Verständnis“, so El Samadoni. Sie ist daher mit dem zuständigen Bundesministerium in Kontakt getreten und setzt sich dafür ein, dass die Coronavirus-Schutzmaskenverordnung künftig alle Bezieher*innen von existenzsichernden Leistungen umfasst.